Muss ich als freier Mitarbeiter (Nachhilfe) unter 450Euro Steuern zahlen?
Hallo :) ich habe einen Vertrag als freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeinstitut unterschrieben und bin jetzt etwas ratlos was Steuern angeht. Ich verdiene hier circa 120 Euro im Monat. Muss ich da Steuern zahlen? Was muss ich dem Finanzamt melden? Und muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich jobbe noch als Minijobber etwa 120 Euro im Monat, bin Student und bekomme 50 Euro Bafög... Kann mir jemand helfen? :)
4 Antworten
Was muss ich dem Finanzamt melden? Und muss ich ein Gewerbe anmelden
Bei Selbständigen gibts keine Lohnabrechnung sondern eine Honorar-Rechnung. Darin muß der Leistende (du) u.a. seine Steuernummer eintragen - hiervon ausgenommen sind Kleinbeträge bis 150 €.
Gleichwohl würde ich dir empfehlen, deiner Anzeigepflicht nach § 138 AO nachzukommen und die Aufnahme (d)einer Selbständigkeit innerhalb von 4 Wo. dem Finanzamt.mitzuteilen.
Zur Verfahrensbeschleunigung kannst du sofort das offizielle Formular benutzen (s. Link, 8 Seiten, Drucker notwendig), andernfalls wird man es dir zusenden.
Eine selbständige "unterrichtende Tätigkeit" stellt kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit dar (wie Arzt, RA., Ing., Journalisten, Künstler usw) = § 18 EStG. Eine Gewerbeanmeldung entfällt deshalb.
Steuern werden bei dieser Einkommenslage nicht anfallen, der Papierkram bleibt dir (und dem Finanzamt) allerdings nicht erspart. Für die Jahre 2015 ff ist die Abgabe von Einkommensteuererklärungen vorgeschrieben. Bereits mit Pauschalabgaben abgerechnete "Minijobs" sind abgegolten und deshalb darin nicht mehr anzugeben.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250
@bernd Kleve: Wo hast du denn diese falsche Information her ? Die Kommentierung zu § 6 GewO ist dahingehend eindeutig.
Die staatlichen Schulen fallen nicht unter die Gewerbeordnung, das ist richtig.
Nachhilfe an einem Nachhilfeinstitut dagegen fällt unter die Gewerbeordnung; das heißt, es muss im Einzelfall geprüft werden,ob es sich um eine persönliche Dienstleistung höherer Art handelt, dann ist es ein Freier Beruf und kein Gewerbe.
Eine selbständige "unterrichtende Tätigkeit" stellt kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit dar (wie Arzt, RA., Ing., Journalisten, Künstler usw) = § 18 EStG. Eine Gewerbeanmeldung entfällt deshalb.
Das ist nicht richtig ! Es mag sein, dass das Steuerrecht solch eine Tätigkeit nicht als Gewerbe einstuft. Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist oder nicht, richtet sich aber nicht nach dem EStG sondern nach der GewO ! Und die ständige Rechtsprechung und darauf basierende Kommentierung zu § 6 GewO akzeptiert nur "unterrichtende Tätigkeiten im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht" als nicht unter die GewO fallende Lehrtätigkeit. Das heißt, dass Nachhilfelehrer nach dem Gewerberecht sehr wohl ihre Tätigkeit als Gewerbe anzumelden haben.
O.K., danke für die Richtigstellung !
Ich meine, man kann auch mehrere Minijobs haben, wenn man nicht über die Obergrenze von 450 Euro rutscht. Das wäre bei dir ja nicht der fall. Dementsprechend fielen für dich auch keine Steuern an.
ist aber kein minijob, sondern freier Mitarbeiter, da musst du für Steuern und Sozialversicherung selber aufkommen steht da
Was ist denn dein Stundenlohn?
Ich hielte das Konstrukt insgesamt für eine rechtswidrige Scheinselbstständigkeit... Ergoogel dir mal das Stichwort und schau, was du daraus für nektar gewinnen könntest.
Ansonsten bleibst du mit den paar Kröten wohl immer unter der Steuerfreibetragsgrenze.
10 euro finde ich für einen studentischen nachhilfelehrer brutto viel zu wenig.
Dunkel dümpelt mir im Hinterkopf herum, dass man Arbeitgeber, die einen in die Scheinselbstständigkeit treiben, bei der Berufsgenossenschaft bzw. bei den Sozialversicherungen zur Anzeige bringenkann mit der Folgewirkung, dass die kräftig nachzahlen müssen...
Da du freier Mitarbeiter und kein Angestellter des Instituts mit geringfügiger Beschäftigung bist, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ob du Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe deines Gewinns ab.
Hi,
nein da musst kein Gewerbe anmelden. Da du mit beiden Jobs nichtmal über die 450€ kommst, musst du nicht mal Sozialabgaben zahlen. Steuern würdest du erst zahlen müssen, wenn du mehr als 800€ im Monat verdienst.
Du bist ja auch nicht selbstständig, du nimmst dort einfach nur nach Lust, Laune und Zeit Schüler an und verdienst dann eben Geld - oder auch nicht. Das ist im Prinzip nichts anderes, als wenn du ab und zu irgendwo kellnerst.
nein, die gewerbeordnung akzeptiert selbstverstaendlich auch unterrichtstaetigkeiten ausserhalb der staatlichen aufsicht als freien beruf.