Dinge bei eBay kaufen, reparieren und verkaufen?
Hallo,
darf ich als Privatmann von einem Privatmann ein defektes Elektrogerät kaufen, reparieren und dann wieder privat weiterverkaufen?
wie läuft das steuerrechtlich?
VG
4 Antworten
Davon würde ich dir abraten!
Aus steuerrechtlicher Sicht handelst du in diesem Fall gewerblich.
Aus Gründen der Gewährleistung. Wenn du selbst Geräte reparierst kannst du natürlich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Bei gebrauchter Ware kannst du die gesetzliche Sachmangelhaftung von 2 Jahren auf 1 Jahr herabsetzen.
BESONDERE VORSICHT BEI ELEKTROGERÄTEN !!
Im Schadensfall haftest du womöglich nicht nur für den Artikel, sondern als Verursacher ggf. auch für Schäden die der Artiekl verursacht hat!
Nehmen wir mal an du hast ein Elektrogerät repariert und durch einen Kurzschluss entsteht ein Brand. Es muss nicht einmal die ganze Hütte abbrennen.
Teuer wird es auch, wenn "nur" das Parkett durch das Feuer beschädigt wurde und repariert werden muss.
Zum Beachten wäre eventuell auch, ob und in welchem Umfang du überhaupt Reparaturen an Elektrogeräten ausführen darfst. In vielen Berufen besteht eine Meisterpflicht. Elektiker (Techniker usw.) zählen ganz bestimmt dazu.
Du solltest dich auf jeden Fall im Bezug auf die Haftungsfrage ausführlich informieren.
Um die Meisterfrage zu klären, kann der Fragende natürlich auch einen Elektromeister auf 450,- EUR-Basis beschäftigen, der die Reparaturen prüft und absegnet.
Gängige Praxis auch in Malerwerkstätten, KFZ-Betrieben usw. Diese Art und Weise ist nicht illegal und viele Meister im Ruihestand verdienen sich so etwas zur Rente hinzu.
Mal von den "Schwarzen Schafen" abgesehen, eine interessante Lösung bei Meisterpflicht.
Die Frage ist allerdings auch, ob sich das Reparaturgeschäft bei Elektroartikeln überhaupt lohnt?
Ich glaube eher nicht. Auf jeden Fall nicht unter kaufmännischen Gesichtspunkten.
Hochwertige Gerätehersteller bieten oft selbst einen Service an. Und alles was massenweise den Markt überschwemmt, gibt es auch für kleine Geld neu.
Warenbeschaffung - Lagerung - Reparatur - Vertrieb
Ich denke da zahlst du einfach nur drauf. Falls die Voraussetzungen stimmen, wäre hier vielleicht ein Kundenservice vor Ort die bessere Lösung. Zumal du hier auch die Ersatzteile dem Kunden direkt in Rechnung stellen kannst.
Aber du hast Recht. Auch hier wird die Handwerkskammer unmissverständlich erklären was du machen darfst und was nicht.
sobald du ein Gerät kaufst mit der Absicht, dieses repariert wieder zu verkaufen .....
ist sich nix mehr mit privat ......
du bist Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten .....
also Gewährleistung, Buchführung, Gewerbeanmeldung usw
ganz abgesehen von der Tatsache, ob die Reparaturen einen Meister erfordern ....
Hallo, solange Du unter die gesetzlichen 450€ bist (kann sich schon wieder geändert haben), kannst Du das machen. Du gehst ja nicht zum Finanzamt und sagst denen, dass Du was auch immer kaufen tust, das dann reparierst und dann verkaufst.
Und selbst dann fragen die Dich warscheinlich wie viel Du im Monat verdienst dadurch.
Kenne ich aus eigener Erfahrung, denn meine Frau arbeitet da ;)
Ich kaufe defekte Smartphones, repariere die und verkaufe die wieder bei Ebay.
Das ist erst dann Gewerblich, wenn Du erhebliche Geldeinnahmen hast. Wenn Du das aber nur so als Hobby machst und Dir so nebenbei was verdienen möchtest, dann kannst Du glaube ich 450€ schon monatlich steuerfrei erwirtschaften.
Soweit ich weiß bist kein Privatverkäufer mehr sobald du Dinge kaufst um diese gewinnbringend wieder weiter zu verkaufen...
Bei der Gewerbeanmeldung - zwingend notwendig - wird sich die Handwerkskammer einschalten und fragen, ob Du diese Arbeiten ausführen darfst (Meisterfrage).