Kündigung av? 4 Wochen Frist?

3 Antworten

mir wurde gesagt das ich ohne 4 Wochen Frist selber gekündigt habe weil es in der Kündigung so formuliert ist .

Stimmt das [...]?

Nein!

oder stehen mir die 4 Wochen trotzdem dieser Kündigung zu ?

Ja!

Die Benennung des Datums 15.01.2019 anstelle des 15.02.2019 ist ganz offensichtlich ein Schreibfehler.

Das ist auch daran zu erkennen, dass Du im Schreiben formuliert hast, Du wolltest "ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen!

Und bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist ist der nächstmögliche Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung nun einmal der 15.02.2019 (und nicht der irrtümlich genannte 15.01.)!

Eine Kündigung zum 15.01.2019 wäre - anders als in Deinem Kündigungsschreiben formuliert - weder "ordentlich" (sondern "außerordentlich" und auch nicht "fristgemäß".

Dein Schreibfehler ändert nichts daran, dass Dein erkennbarer - und hier auch entscheidender - Wille die Kündigung zum 15.02.2019 ist, und zu diesem Zeitpunkt wird die Kündigung auch wirksam.

Wenn sich der Arbeitgeber trotz dieser (gerichtsfesten) aber weigert, die Kündigung als zum 15.02.2019 ausgesprochen anzuerkennen, musst Du wohl Klage beim Arbeitsgericht einreichen (es geht ja auch um Geld für 4 Wochen) - und das solltest Du ihm auch mitteilen

Für eine Klage brauchst Du in dieser Instanz noch keinen Anwalt (wenn Du Dir das selbst zutraust); den müsstest Du ohnehin selbst bezahlen, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder klein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast. Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle des Gerichts (gleichgültig, welches) eingereicht; Du kannst sie dort aber auch zur Niederschrift aufnehmen lassen, wobei man Dir bei der Formulierung kostenlos hilft.

Mstidyg 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 17:43

Mega hilfreiche Antwort auf die ich vertraue .

also am besten meinem Arbeitgebeber schreiben das es ein schreib Fehler war und ich zum 15.02 kündigen wollte und mir die 4 Wochen noch zu stehen ?

und fals das nicht gemacht wird rechtlich weiter zu gehen ?

Vielen dank !!

Familiengerd  28.01.2019, 19:05
@Mstidyg

Du solltest dann aber auch darauf verweisen, dass es sich bei dem 15.01. selbstverständlich um einen Schreibfehler handelt, was sich auch daraus ergibt, dass Du , wie geschrieben, "ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen wolltest - und das ist eben der 15.02.2019!

Erkläre das Deinem Arbietgeber so, wie ich es beschreiben habe.

Nur dann, wenn er nicht darauf eingeht, bleibt Dir noch die schon erwähnte Klage.

Übrigens muss Du Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft anbieten, auch wenn er fälschlich meinst, Du hättest zum 15.01.2019 gekündigt.

was ist mit dem 12. Januar zum 15. kündigen - geht gar nicht-

du hast doch eine Kf von 4 Wochen, nicht 3 Tage!!

wann hast die K geschrieben bzw. wann ist die dem AG zugegangen?

eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, einseitige Willenserklärung

du hast nur dafür zu sorgen, dass die K frist und formgerecht dem AG zugegangen ist.

Mstidyg 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 14:09

Ich habe sie am 12.1 geschrieben und am 15.01.2019 direkt bei der Personalabteilung persönlich abgegeben .

Was genau hab ich jetzt falsch gemacht und stehen mir die 4 Wochen noch zu ? Danke

peterobm  28.01.2019, 14:15
@Mstidyg

falsches Datum - Schreibfehler

hättest den 15.02. nehmen sollen, ob du damit durchkommst? glaube nicht.

du wirst eine neue Kündigung schreiben müssen, aber diesmal zum 28.2. Viel Zeit hast nicht mehr - der Februar hat nur 28 Tage

Familiengerd  28.01.2019, 17:37
@peterobm
du wirst eine neue Kündigung schreiben müssen

Das ist nicht notwendig.

Hier wurde eine Kündigung zum 15.02. ausgesprochen - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort!

Wenn im AV vier Wochen stehen dann hast du die. Du kündigst ja ordentlich und unter Wahrung der Frist

Familiengerd  28.01.2019, 17:43
Du kündigst ja ordentlich und unter Wahrung der Frist

Genau!

Und wegen dieses Bezugs im Kündigungsschreiben ist es auch nicht von Belang, dass hier versehentlich der 15.01. anstelle des - korrekten - 15.020.2019 angegeben wurde.