Kündigung av? 4 Wochen Frist?
Hab ich trotz dieser Kündigung nicht eine 4 Wochen Frist wie es in meinem av steht ?
mir wurde gesagt das ich ohne 4 Wochen Frist selber gekündigt habe weil es in der Kündigung so formuliert ist .
stimmt das oder stehen mir die 4 Wochen trotzdem dieser Kündigung zu ?
Lg
3 Antworten
mir wurde gesagt das ich ohne 4 Wochen Frist selber gekündigt habe weil es in der Kündigung so formuliert ist .
Stimmt das [...]?
Nein!
oder stehen mir die 4 Wochen trotzdem dieser Kündigung zu ?
Ja!
Die Benennung des Datums 15.01.2019 anstelle des 15.02.2019 ist ganz offensichtlich ein Schreibfehler.
Das ist auch daran zu erkennen, dass Du im Schreiben formuliert hast, Du wolltest "ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen!
Und bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist ist der nächstmögliche Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung nun einmal der 15.02.2019 (und nicht der irrtümlich genannte 15.01.)!
Eine Kündigung zum 15.01.2019 wäre - anders als in Deinem Kündigungsschreiben formuliert - weder "ordentlich" (sondern "außerordentlich" und auch nicht "fristgemäß".
Dein Schreibfehler ändert nichts daran, dass Dein erkennbarer - und hier auch entscheidender - Wille die Kündigung zum 15.02.2019 ist, und zu diesem Zeitpunkt wird die Kündigung auch wirksam.
Wenn sich der Arbeitgeber trotz dieser (gerichtsfesten) aber weigert, die Kündigung als zum 15.02.2019 ausgesprochen anzuerkennen, musst Du wohl Klage beim Arbeitsgericht einreichen (es geht ja auch um Geld für 4 Wochen) - und das solltest Du ihm auch mitteilen
Für eine Klage brauchst Du in dieser Instanz noch keinen Anwalt (wenn Du Dir das selbst zutraust); den müsstest Du ohnehin selbst bezahlen, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder klein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast. Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle des Gerichts (gleichgültig, welches) eingereicht; Du kannst sie dort aber auch zur Niederschrift aufnehmen lassen, wobei man Dir bei der Formulierung kostenlos hilft.
was ist mit dem 12. Januar zum 15. kündigen - geht gar nicht-
du hast doch eine Kf von 4 Wochen, nicht 3 Tage!!
wann hast die K geschrieben bzw. wann ist die dem AG zugegangen?
eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, einseitige Willenserklärung
du hast nur dafür zu sorgen, dass die K frist und formgerecht dem AG zugegangen ist.
Wenn im AV vier Wochen stehen dann hast du die. Du kündigst ja ordentlich und unter Wahrung der Frist