Kündigung des Mietvertrags - Wann muss ich ausgezogen sein?
Guten Tag, ich habe meinen Mietvertrag zum Monatsende gekündigt. Allerdings kann ich erst ab Monatsanfang in die neue Wohnung einziehen. Muss ich gesetzlich unbedingt schon am Monatsende die Wohnung verlassen haben?
9 Antworten
Nicht am Wochen- sondern Monatsende.
Klar, wenn du gekündigt hast musst du raus. Du willst ja wahrscheinlich auch keine Miete mehr zahlen. Zudem wäre es ja möglich, dass der neue Mieter einziehen will.
Ein Blick in den Kalender : Der 30.04.2016 ist ein Sonnabend. Bis 24:00h läuft der Mietvertrag und ist auch bezahlt. Da der 1.5. Feiertag und Sonntag ist, kann du am 2.5. bis 12:00h die Mietsache an den Vermieter herausgeben. Natürlich kannst du auch am 29.04.2016 bereits ausziehen und die Wohnung zurück geben.
Laut Gesetz, BGB § 546, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Ist das ein Sams-, Sonn- oder Feiertag erst am folgenden Werktag.
In der Praxis wird es aber so gehandhabt das spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist Die Wohnung dem Vermieter zurück gegeben wird.
Für eine Nacht läßt sich sicher eine Lösung finden.
Wenn der Mietvertrag zum 30.4.2016 endet, musst Du auch spätestens am 30.04.2016 Dein Zeug aus der Wohnung raus haben und den Schlüssel zurück übergeben.
Du darfst die Wohnung nicht über das Mietende hinaus nutzen.
Spätestens am 01.05. 00:00 hast du in der Wohnung nichts mehr verloren. Und deine Klamotten auch nicht. Auch müssen dann alle Renovierungs- und Reinigungsarbeiten abgeschlossen sowie die Schlüssel zurück gegeben sein.