Meine Frau hat Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende was bedeutet das?

5 Antworten

  1. Wer selber kündigt, ohne schon einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben, kassiert beim Arbeitsamt regelmäßig eine 3-monatige Sperre.
  2. Die Kündigungdfrist beträgt für den AG grundsätzlich eigentlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, kann aber wg. Tarifvertrag auch kürzer sein , also reingucken.

Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen und muss mindestens zwei Wochen vorher beim Empfänger sein.

Wenn Deine Frau z.B. zum 31. Oktober kündigen möchte, muss der AG die Kündigung spätestens am 17. Oktober erhalten. Die Frist von 14 Tagen beginnt einen Tag nachdem der Empfänger die Kündigung erhalten hat an zu laufen. Umgekehrt (AG kündigt Deiner Frau) gilt das genau so.

Ist Deine Frau noch in der Probezeit dass die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt?

Sobald die Kündigung eingereicht wurde, müssen erst 2 Wochen vergehen. Dann musst man noch bis zum Monatsende warten bis dann wirklich die Kündigung durch aus.

Wenn du also am 05. kündigst, dann wärst du nach 2 Wochen im gleichen Monat und musst nur noch diesen Monat warten.

Wenn du am 23. kündigst, bist du nach 2 Wochen im nächsten Monat und muss warten bis dieser Monat zuende ist.

Das bedeutet, das sie die Kündigung spätentens 2 Wochen VOR Monatsende einreichen muß, wenn sie zu diesem Monatsende gehen möchte. Wenn sie die 2 Wochen nicht einhält, also zu spät einreicht, gilt die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats


agjgik 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 21:00

gilt das auch umgekehrt ?

gekündigt werden ?

DerUnheilige  26.09.2017, 21:01
@agjgik

Ja, da gilt das gleiche

Das heißt sie kann spätestens am 17.10. zum 31.10. kündigen.