Vor einigen Monaten hat mein Nachbar meine Tür aufgebrochen - außergerichtlich geklärt und was sage ich dem Vermieter?

8 Antworten

ganz einfach, der zieht dir die Reparaturkosten von der Kaution ab, oder du lässt es auf deine Kosten richten; es ist deine Wohnungstür.

du darfst die Kosten vom Verursacher einfordern.

Klar musst du den Schaden bezahlen, egal wie es passiert ist.

Offensichtlich hast du diesen Einbruch mit Sachbeschädigung nicht ordentlich außergerichtlich geklärt, weil die Frage der Reparatur der Tür dir jetzt auf die Füße fallen könnte.

Warum wurde der Vermieter dazu nicht in Kenntnis gesetzt? Hast du gegen den Einbrecher körperliche Gewalt eingesetzt und dich vor den Konsequenzen gefürchtet?

Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es hier auch zivilrechtliche Ansprüche des Vermieters, dessen Eigentum beschädigt wurde. Du hast das durch Unterlassen der Meldung verhindert. Also könntest du mit einer Kostenbeteiligung an der Schadensbehebung rechnen.

Von dir kann seitens des Vermieters Schadensersatz verlangt werden. Du hättest deine Schadensansprüche gegenüber dem Nachbar geltend machen sollen. Kannst du immer noch machen. Weigert er sich, musst du es ihm nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat. Der Vermieter macht auf jeden Fall dich haftbar und hat mit der Sache zwischen dir und deinem Nachbar nichts zu tun.

NonNam  20.11.2020, 22:39

Nö, Der Vermieter schuldet eine heile Tür.

peterobm  21.11.2020, 00:39
@NonNam

nö, der Mieter, der Vermieter ist da außen vor; das ist ne Sache zwischen Täter und Mieter.

der Vermieter hält sich schlicht an die Kaution zur Regelung.

NonNam  21.11.2020, 00:43
@peterobm

Nö :-) Der Mieter wird wohl kaum eine Wohnung mit kaputter Tür gemietet haben.

peterobm  21.11.2020, 00:46
@NonNam

eben, und deswegen ist der Mieter in der Pflicht :)

NonNam  21.11.2020, 00:49
@peterobm

Ähmm. Nein. Wenn er den Schaden nicht zu verschulden hat, wohl kaum. Ganz im Gegenteil, er kann vom Vermieter eine "heile" Tür fordern.

peterobm  21.11.2020, 00:51
@NonNam

Quark - Verursacherprinzip, er hat einen Verursacher, von dem kann er Schadensersatz fordern, der Vermieter hält sich an den Mieter

NonNam  21.11.2020, 00:53
@peterobm

Ich beende die Diskussion besser hier. Der Vermieter schuldet eine vertragsgemäße Wohnung.

peterobm  21.11.2020, 00:54
@NonNam

ist besser so, wenn man Vermieter, Mieter; Verursacher durcheinander wirft

NonNam  21.11.2020, 00:56
@peterobm

? Nachbar oder Fremder macht meine Tür kaputt. Dafür hafte ich natürlich nicht. Vermieter schuldet mir eine Wohnung mit heiler Tür. Dafür bekommt er Miete. Glaub es oder lass es.

peterobm  21.11.2020, 01:03
@NonNam

träum weiter

peterobm  21.11.2020, 01:12
@NonNam

du hast einen Aspekt vergessen - der Verursacher ist bekannt

NonNam  21.11.2020, 01:18
@peterobm

Schön für den Vermieter.

Schlicht und ergreifend der Vermieter / die Verwaltung wird im Rahmen der Wohnungsrücknahme die einwandfreie Beseitigung des Schadens fordern - so dass dieser Schaden nicht mehr sichtbar ist. Ansonsten wird man auf Deine Kosten (Kautionsverrechnenung ) diesen Schaden beseitigen lassen.