Vor einigen Monaten hat mein Nachbar meine Tür aufgebrochen - außergerichtlich geklärt und was sage ich dem Vermieter?
Die Titelfindung ist manchmal echt ein Graus.
Es geht darum, dass vor einigen Monaten mein merkwürdiger Nachbar in seinem Alkoholwahn meine Tür aufgebrochen hat, während ich in der Wohnung war. Ich habe keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil er aufgrund meiner starken Reaktion gegenüber ihm auch keine eingeleitet hat. Ich habe die Tür geflickt, dass sie nicht perfekt ist sieht man leider.
Nun steht bald mein Auszug an und ich würde gerne ganz ehrlich sagen, was damals passiert ist. Kann der Vermieter, also die Gesellschaft mich zu einer Anzeige gegenüber dem Nachbarn zwingen? Oder mich anzeigen wegen Schaden?
8 Antworten
ganz einfach, der zieht dir die Reparaturkosten von der Kaution ab, oder du lässt es auf deine Kosten richten; es ist deine Wohnungstür.
du darfst die Kosten vom Verursacher einfordern.
Klar musst du den Schaden bezahlen, egal wie es passiert ist.
Offensichtlich hast du diesen Einbruch mit Sachbeschädigung nicht ordentlich außergerichtlich geklärt, weil die Frage der Reparatur der Tür dir jetzt auf die Füße fallen könnte.
Warum wurde der Vermieter dazu nicht in Kenntnis gesetzt? Hast du gegen den Einbrecher körperliche Gewalt eingesetzt und dich vor den Konsequenzen gefürchtet?
Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es hier auch zivilrechtliche Ansprüche des Vermieters, dessen Eigentum beschädigt wurde. Du hast das durch Unterlassen der Meldung verhindert. Also könntest du mit einer Kostenbeteiligung an der Schadensbehebung rechnen.
Von dir kann seitens des Vermieters Schadensersatz verlangt werden. Du hättest deine Schadensansprüche gegenüber dem Nachbar geltend machen sollen. Kannst du immer noch machen. Weigert er sich, musst du es ihm nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat. Der Vermieter macht auf jeden Fall dich haftbar und hat mit der Sache zwischen dir und deinem Nachbar nichts zu tun.
nö, der Mieter, der Vermieter ist da außen vor; das ist ne Sache zwischen Täter und Mieter.
der Vermieter hält sich schlicht an die Kaution zur Regelung.
Nö :-) Der Mieter wird wohl kaum eine Wohnung mit kaputter Tür gemietet haben.
eben, und deswegen ist der Mieter in der Pflicht :)
Ähmm. Nein. Wenn er den Schaden nicht zu verschulden hat, wohl kaum. Ganz im Gegenteil, er kann vom Vermieter eine "heile" Tür fordern.
Quark - Verursacherprinzip, er hat einen Verursacher, von dem kann er Schadensersatz fordern, der Vermieter hält sich an den Mieter
Ich beende die Diskussion besser hier. Der Vermieter schuldet eine vertragsgemäße Wohnung.
ist besser so, wenn man Vermieter, Mieter; Verursacher durcheinander wirft
? Nachbar oder Fremder macht meine Tür kaputt. Dafür hafte ich natürlich nicht. Vermieter schuldet mir eine Wohnung mit heiler Tür. Dafür bekommt er Miete. Glaub es oder lass es.
träum weiter
du hast einen Aspekt vergessen - der Verursacher ist bekannt
Schön für den Vermieter.
Schlicht und ergreifend der Vermieter / die Verwaltung wird im Rahmen der Wohnungsrücknahme die einwandfreie Beseitigung des Schadens fordern - so dass dieser Schaden nicht mehr sichtbar ist. Ansonsten wird man auf Deine Kosten (Kautionsverrechnenung ) diesen Schaden beseitigen lassen.
Nö, Der Vermieter schuldet eine heile Tür.