Andauernd Haustür geöffnet!

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Hab ihr mit dem Nachbarn gesprochen? Vielleicht gibt es ja einen guten Grund, warum er die Türe öffnet? Im Prinzip hast du ja "nur" eine Wohnung gemietet und nicht das Stiegenhaus samt Eingangsbereich... dadurch kann im Grunde auch keiner der Mieter über diesen Bereich bestimmen - insofern wäre vielleicht ein klärendes Gespräch mit dem anderen Mieter unter Beisein des Vermieters selbst am zielführensten... Oder noch besser: Warum klärt ihr das nicht einfach wie Erwachsene uns sprecht miteinander? Ich finde es schon ein wenig unfair wenn ihr gleich die Hausverwaltung einschalten wollt, ohne dem anderen Mieter überhaupt die Chance gegeben zu haben, sein Verhalten zu erörtern bzw. ggf. zu ändern... so entstehen oft heftige Nachbarschaftsstreitigkeiten - und diese wollt ihr doch sicher vermeiden, oder???  

Wenn der Mitmieter einen Stopper verwendet, um die Tür absichtlich offen zu halten, verstößt er gegen die Hausordnung. dagegen kann ihn aber nuch der Hauseigentümer abmahnen und bei Fortsetzung auch kündigen. Du als Mitbewohner kannst dich da nur beschweren (und mit Mietkürzung drohen)

Hat der Nachbar schon mal was von Auskühlen eines Hauses gehört? Wenn den ganzen Tag die Tür offen ist, kühlt ja das ganze Treppenhaus aus. Die Wände sind warm durch die beheizten Wohnungen, also liegt es auf der Hand, dass sich dadurch auch die Heizkosten erhöhen. Ich denke das ist ein gutes Argument, mal ganz abgesehen von Einbruchserleichterung etc. Wenn ich schon ungestört durch die Haupteingangstüre komme, dürfte es ein Kinderspiel sein, mal eben eine Wohnungstür aufzuhebeln....

bwhoch2  02.04.2015, 10:22

Es ist in einem MFH in der Regel kein Problem ungestört durch die Eingangstür zu kommen. Man klingelt überall und einer macht schon auf.

Leider gibt es  keinen Paragraphen, aber ich würde mir den Nachbarn mal freundlich krallen und ihn bitten das zu unterlassen. 

Gründe :

  •  es gibt Menschen die gerne in Treppenhäusern ihre Notdurft verrichten.
  • .es kann durchaus unangenehm werden, wenn jeder Vertreter , Klinkenputzer und co. gleich vor der Türe stehen.  
  • es gibt keinen Versicherungsschutz , wenn in Gemeinschaftsräumen was weg kommt, oder im Haus zerstört wird. 

 in einem Forum hab ich gelesen, dass jemand in ein Haus gedrungen ist und eine junge Frau vergewaltigt hat http://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=30293 - sicherlich kein Spaß für die Betroffene und auch bestimmt kein Kindergarten, wie das hier so manche sehen. 


Zur Not würde ich mich mal den Mieterschutzbund wenden und darum bitten, mit den obigen Argumenten , dem Vermieter zu schreiben. Es sollte einem Vermieter ein leichtes sein, für seine Mieter zu sorgen und ein entsprechendes Rundschreiben zu veranlassen. Eventuell auch ein Schild für die Haustüre. Es geht um die Sicherheit aller Mieter. 

Liebe Grüße und viel Glück

yodakitty

imager761  01.04.2015, 09:46

Und? Das alles muss weder den Nachbarn noch Eigentümer kümmern. Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, das ein  Mitmieter derart den Hausflur von Kohlsuppengeruch befreit, schweres schleppt und die Tür nicht kostenpflichtig dabei bschädigen möchte, hat der Fragesteller das zu akzeptieren.

Gegen ungebetenen Besuch kann man sich schützen (Spion, Türkette, Nachfrage) und nur weil es theoretisch Vergewaltiger oder Obdachlose gibt, die sich in Hausfluren erleichtern, muss der VM keine Sicherheitszone in seinem Eigemtum schaffen.

yodakitty  01.04.2015, 09:58
@imager761

ich kenne die Gesetze sehr genau , aber es gibt auch zwischenmenschliche Rücksichtnahme , es soll sogar Menschen geben die ihren Verstand nutzen und an den kann man durchaus appellieren. Es ist nicht schwierig eine Türe zu schließen. 

nur weil es theoretisch Vergewaltiger oder Obdachlose gibt

die sind keine Theorie ;-)

Ps : ich bin Vermieter und ich weiß was mir gehört, aber ich schau das sich Menschen so sicher wie möglich fühlen, ich nehme ja schließlich auch deren Geld. Dazu brauche ich keine Paragraphen sondern einfach nur Verstand und Rücksichtnahme . Ich weiß ist am aussterben, aber man kann dem entgegenwirken ;-)

Wie kann ich das den Vermieter bei bringen ..

Garnicht: Was mit der Haustür zu geschehen hat, ist nicht deinem Weisungsrecht unterworfen, das bestimmt  ausschliesslich der Eigentümer. Die ist dir schlicht nicht mitvermietet. Ein Recht auf ge- oder verschlossene Haustür hast du als Mieter überhaupt nicht :-O.

G imager761