Regelmäßig Briefkasten aufgebrochen. Was tun?
Was kann man tun, wenn regelmäßig der eigene Briefkasten (andere auch) einer Briefkastenanlage (ca. 30 Briefkästen) in einem Mehrparteienmietshaus aufgebrochen wird. Die Tür des Briefkastens ist nun so verbogen, daß sie nicht mehr verschlossen werden kann. Morgen werden wir auch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, weil des öfteren wichtige Briefe von Anwälten und Behörden erwartet werden.
Der Vermieter meint, er könne da nichts tun. Darf man dann die Miete um einen bestimmten Prozentsatz kürzen?
Den Briefkasten mit einem Vorhängeschloß zu verschließen ist von Seiten des Vermieters nicht erlaubt.
Wir sind wirklich verzweifelt.
11 Antworten
Du kannst Deine Post bei Deiner Post lagern lassen, also postlagernd. Dann kannst Du sie immer abholen. Du kannst Dir aber auch ein Postfach nehmen. Das wäre erst mal die Möglichkeit, dass Du Deine Post auch wirklich bekommst.
Ich werde mich morgen mal bei meiner zuständigen Post erkundigen, ob dies möglich ist. Ein Postfach jedoch bekommen wir nicht, das hatten wir schon einmal beantragt, mit der Ablehnungsbegründung, man müsse mindestens 30 Briefe pro Tag bekommen. Uns wurde gesagt, daß in Berlin die Postfächer sehr knapp sind.
Ich würde mir einen sehr stabilen Briefkasten kaufen und den neben die vorhandenen defekten selbst montieren, denn deiner ist ja offensichtlich kaputt und wenn der Vermieter meint er kann nix machen, gehe ich mal davon aus, das dein Briefkasten irreparabel ist.
Daher kann dir keiner verübeln, wenn du einen neuen monierst.
Sollte der Vermieter wollen, das du diesen beseitigst, weißt du ihn darauf hin, das deiner kaputt ist und er möchte einen widerstandfähigen neuen montieren, bis das soweit ist, mußt du ja irgendwie dem Briefträger die Möglichkeit geben die Post einzuwerfen.
Wenn der Vermieter sagt, er kann nix machen, dann ist eine Art Nothilfe möglich.
Und die Sachbeschädigung sind vier Lächer von ein paar Milimeter...
Wenn der Vermieter sagt, er kann nix machen, dann ist eine Art Nothilfe möglich.
Ein solches Recht (Eingriffe in die Bausubstanz) hat man als Mieter nicht, man könnte als "Nothilfe" lediglich den alten Briefkasten reparieren lassen, mehr nicht...
Und die Sachbeschädigung sind vier Lächer von ein paar Milimeter...
... die z.B. bei einem denkmalgeschützten Haus 'zig Hundert Euro kosten können...
Das schon genannte Postfach kann eine gute Lösung sein. Ob der Vermieter mit in der Verantwortung steht, hängt u.a. davon ab, ob sie frei zugänglich oder erst hinter der Haustüre angebracht sind. Es müsste aber in seinem Interesse liegen, diesen Mißstand zu beseitigen, da es wede die Vermietbarkeit der Wohnungen fördert noch einen sauberen gepflegten des Hauseingangs macht. Die eigeninitiative Montage einer Kamera kann böse ins Auge gehen, zudem macht diese einen erheblichen Verkabelungsaufwand. Die Eigentümerversammlung kann allerdings die Anbringung einer oder mehrerer CCTV-Kameras beschließen und soweit diese nicht Details außerhalb des eigenen Grundstücks erfassen, sind sie unkritisch. Kameras verhindern allerdings keine Aufbrüche, sondern zeigen (vielleicht), wer aufgebrochen hat.
Die Briefkästen befinden sich hinter einer Haustür, welche aber laufend offen steht, was wohl Niemanden wirklich interessiert außer eventuell 2-3 Mietern.
Postlagernd heißt das Zauberwort.
Dein Vermieter kann nix dafür.
Eine Kameraatrappe könnte abschrecken. Oder gleich eine echte Installieren, das ist jedoch teurer
Das wäre ohne Erlaubnis des Vermieters nicht nur ein Verstoß gegen den Mietvertrag, sondern darüber hinaus auch noch Sachbeschädigung mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen...
Das ist falsch...