Darf mein Nachbar mir mein Wasser abstellen?
vor zwei jahren haben wir einen wasser anschluss aus dem keller meines nachbarn gelegt. zwischen unseren kellern - im flur - wurde eine wasseruhr angebracht. ich habe vergessen die uhr bein vermieter anzumelden, so dass die bisher verbrauchten 100m3 (ca.200EUR) erst vom nachbar bezahlt wurden. beleidigt hat er mir das wasser in seinem keller (da befindet sich auch ein absperrhahn) abgedreht.
das kann er doch nicht machen? wie geht's weiter? kann ich ihn anzeigen?
4 Antworten
v> or zwei jahren haben wir einen wasser anschluss aus dem keller meines nachbarn gelegt. zwischen unseren kellern - im flur - wurde eine wasseruhr angebracht. ich habe vergessen die uhr bein vermieter anzumelden, so dass die bisher verbrauchten 100m3 (ca.200EUR) erst vom nachbar bezahlt wurden. beleidigt hat er mir das wasser in seinem keller (da befindet sich auch ein absperrhahn) abgedreht.das kann er doch nicht machen?
Wire Du siehst, kann er es.
wie geht's weiter?
Schaffe Dir einen eigenen Anschluss.
kann ich ihn anzeigen?
Ich sehe keine Rechtsgrundlage.
Derr Nachbar kann froh sein, dass ich nicht sein Vermieter bin.
Ich würde ihn abmahnen und den Rückbau verlangen.
Warum hast Du keinen eigenen Wasseranschluss?
Das er das Wasser abdrehen kann siehst Du ja. Für die 100 m³ müssten auch weit mehr als 200 Euro angefallen sein. 2€ Wasser und Abwassergebühr für einen m³ Wasser kommt mir äusserst gering vor.
Wenn es nicht bezahlt ist, dann kann er euch natürlich auch das Wasser abdrehen. Schliesslich ist dein Nachbar nicht der örtliche Versorger.
Ich würde mir schleunigst einen Wasseranschluss vom örtlichen Versorger besorgen...
Du willst deinen Nachbar anzeigen? Wegen was? Eher könnte er Dich anzeigen wenn das Wasser verbraucht aber nicht bezahlt wurde...
Hier handelt es sich um wein Mehrfamilienhaus. Da kann nicht jeder nach Lust und Laune ohne Zustimmung des Vermieters Wasserleitungen legen und Wasserzähler einbauen. Dieser Zähler darf sowieso nicht als Grundlage für die BK-Abtrechnung herangezogen werden. Der Vermieter darf Rückbau verlangen.
Warum hast Du (Deine Wohnung) keinen eigenen Wasseranschluss?
Wende Dich deswrgen an den Vermieter ...
der nachbar hat im übrigen zu Recht abgedreht .... wer nicht zhalt wird auch nicht mit Wasser versorgt ..
Ist es nicht sein Wasser? Immerhin bezahlt er es und nicht du :-).