Wohnungstür und Fenster kaputtgeschmissen. Darf der Vermieter kündigen?

10 Antworten

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Hat dich da jemand auf dem Kieker der dir etwas heimzahlen will? Aber auch wenn, keinesfalls darf dir der Vandalismus Außenstehender zum Nachteil gereichen. Dass du für den Schaden aufkommen solltest oder der Vermieter dir kündigen dürfte ist rechtlich nicht durchsetzbar und sollte von dir zurückgewiesen werden. Da nutzt dem V. auch kein Anwalt.

  1. Schritt: Anwalt wird eingeschaltet. Dieser erklärt ihm, dass man rechtlich nichts machen kann.
  2. Somit entfällt der zweite Schritt, nämlich Deine Wohnungssuche.

Da wäre dann die Begründung für die Kündigung wirklich spannend. Es gibt nämlich keinen Grund.
Wohnst du denn in so einer wilden Gegend, dass da ständig solche Sachen passieren?

Svenja3788 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 10:53

Ich wohne an einer Hauptstraße, in einer nicht ganz so schönen Gegend. Deswegen verstehe ich das Verhalten des Vermieters nicht.

ToxicWaste  29.12.2021, 10:55
@Svenja3788

Dann heißt es abwarten. Falls eine Kündigung kommt, damit zum Mieterverein oder Anwalt. Oder aussitzen, falls sie offensichtlich unwirksam ist.

Es ist rechtens, dass er zu jeder Zeit, und sogar wenn Du Flatulenzen hast, einen Anwalt einschalten darf!

Es ist weiter rechtens, dass er Dir irgendetwas sagt, bspw auf dem Himmel sei gerade Jahrmarkt.

Der Anwalt wird ihm aber mitteilen, dass es nicht rechtens ist, dass der VM oder (den VM vertretend) der Anwalt Dir eine (fristlose) Kündigung, aus diesem Grund, zukommen lässt.

Ist die Kündigung

  • korrekt formuliert
  • begründet
  • auf die Schäden bezogen

Wenn nicht - hat der Vermieter keine Handhabe bezüglich der eingeschlagenen Scheiben. Du hast die Wohnung gemietet und haftest für Schäden. Solange das gewährleistet ist, gibt es keinen Kündigungsgrund.

wattdennnu2  29.12.2021, 10:55
Du hast die Wohnung gemietet und haftest für Schäden.

Es besteht keine Haftung für das Tun eines Dritten!

shagdalbran  29.12.2021, 10:58
@wattdennnu2

Also bleibt das Fenster zerschmissen - auch gut. Vielleicht meldet sich ja einer un dbezahlt die Reparatur. Aber die Wohnung muss im Rahmen der Abnutzung an den Vermieter zurück gegeben werden.

wattdennnu2  29.12.2021, 11:00
@shagdalbran

Hä? Was hat das mit der Haftung zu tun, die du dem Mieter für die Zerstörung unterstellst?

shagdalbran  29.12.2021, 11:03
@wattdennnu2

Er wird die Wohnung entsprechend übergeben müssen. Alles was dazwischen passiert, ist sein Problem - einschließlich der Bezahlung durch Dritte oder eine Versicherung.

wattdennnu2  29.12.2021, 11:06
@shagdalbran

Der Vermieter hat die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

Was hast du denn für eine abenteuerliche Rechtsauffassung?

shagdalbran  29.12.2021, 11:06
@wattdennnu2

"in einen..." aber gut. Was rätst du dem Mieter?

wattdennnu2  29.12.2021, 11:08
@shagdalbran

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehnung seiner Interessen.

Gerhart  29.12.2021, 11:22
@shagdalbran

..."in einem" ist grammatikalisch nicht zu beanstanden !

shagdalbran  29.12.2021, 11:37
@Gerhart

Versetzen steht mit dem Akkusativ - aber egal. Es geht um das Problem des Fragestellers.

Gerhart  29.12.2021, 12:56
@shagdalbran

Im Kontext mit dem Verb "versetzen" hast du tatsächlich Recht !

albatros  29.12.2021, 11:12
haftest für Schäden.

In diesem Fall ganz gewiss nicht!