wer zahlt die instandsetzung der wohnungstür bei einbruch

13 Antworten

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Bei den Antworten muss ich schmunzeln

Zahlt die Hausrat

Zahlt sie nicht

Zahlt die Hausrat

Zahlt sie nicht

Wahnsinn

Tatsache: Die Tür zahlt keine Hausratversicherung der Welt. Auch die HP ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. Dein Vermieter soll mal locker bleiben und seiner Versicherung dern Schaden melden. Dann bekommt er sein Tür und gut ist.

Ich vermute mal der hat vielleicht keine Versicherung und versucht nun auf eine andere Art an seine Tür zu kommen. Bleib locker, erkläre es ihm ruhig und wer nicht hören will der muss klagen und mit Sicherheit verlieren.

DerFanta  11.09.2012, 20:26

Ich zitiere mal aus dem Bedingungswerk zur Hausratversicherung eines namhaften Versicherers:

3.1.5 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen: Wir ersetzen Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich Ihrer Wohnung (A 1.2.1) durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.

Soviel zum Thema "Die Hausratversicherung kommt für die Wohnungstür nicht auf." ...

madquad  13.09.2012, 13:54
@DerFanta

Ja, habe ich in meiner Police auch stehen, nur bin ich keine Mieter sondern Eigentümer.

TOBschluessel  17.09.2012, 09:16
@madquad

wen interessiert denn ob du ne wohnung hast oder nicht?? Tatsache ist das du Müll erzählt hast und jetzt nicht die Cojones es zuzugeben :D

xpo1574 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 11:12

sehe ich auch so mal abwarten was passiert ,;)

Die Wohnungstür ist unstreitig ein Gebäudebestandteil, und kein Hausrat. Aber: Die Gebäudeversicherung bietet i.d.R. keinen Schutz gegen solche Schäden, da "Einbruchdiebstahl" keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung ist. Versichert ist der Schaden jedoch über deine Hausratversicherung! Diese ersetzt (ausnahmsweise) auch Schäden an Gebäudeteilen wie Türen und Fenstern, die durch einen versicherten Einbruchdiebstahlschaden entstanden sind (eben weil das in der Gebäudeversicherung nicht gedeckt ist). Voraussetzung: Der Einbruchdiebstahl (auch ein versuchter ED) muss bei der Polizei entsprechend angezeigt worden sein, und die Einbruchspuren sind plausibel und nachvollziehbar.

DerFanta  11.09.2012, 20:31

Sehr gute Antwort!

Bzgl. der Unsicherheit hinsichtlich Hausratversicheung:

3.1.5 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen: Wir ersetzen Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich Ihrer Wohnung (A 1.2.1) durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.

Zitiert aus dem Bedingungswerk zur Hausratversicherung eines namhaften Versicherers.

Zusatzinfo: Genau genommen ist die Wohnung nun ohne Dein Verschulden nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand. Daher ist der Vermieter verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes wieder herszustellen. Unterbleibt dies, bist Du zur Minderung der Miete berechtigt. Der örtliche Mieterschutzbund berät Dich sicher gerne.

xpo1574 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 11:35

jetzt habt ihr´s geschafft nun bin ich richtig verwirrt ,wer hat den nun recht muss ich zahlen oder nicht ?:) puhh.......

Tabaluga1961  11.09.2012, 13:25
@xpo1574

wieso hast du keine Hausratvs???? Kostet nicht die Welt und im Schadenfall bist du froh wenn du deinen Krempel und die Rolex ersetzt bekommst. IN der Hausratvs. kannst du auch Schlüssel der Schließanlage, Fahrräder und einiges mehr versichern. Oder hast du Lust die ganze Schließanlage, die locker viel Geld kostet, nur weil du denSchlüssel verbummelt hast. Manche Versicherungen machen schon Sinn.

xpo1574 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 11:22

ich habe keine hausrat versicherung nur ne haftpflicht welche auch nur greift wenn ich etwas fremdes beschädige der einbruch wurde angezeigt wobei mir die polizei auch sagte es sei sache des vermietrs den schaden zu regulieren .nun ja ich hab jetzt so viele antworten bekommen wo sich der grossteil für die zahlung der kosten durch den vermieter ausspricht das ich guter dinge bin und kann jetzt nur noch abwarten kann was der vermieter als nächstes vorhat . vielleicht hilft auch tee trinken dabei etwas :)

Ich kann Jona968 nur recht geben. Ihr Antwort ist völlig korrekt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt den Schaden.

suzisorglos  11.09.2012, 11:18

...nicht... weil Einbruchdiebstahl keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung ist!

Da die Wohnungstür nicht dein Eigentum ist, sondern dem des Vermieters, muss der Eigentümer, nämlich der Vermieter, die Kosten der Wohnungstür tragen.

Die Hausratversicherung trägt die Kosten für die Tür nicht.

Lottibaer  11.09.2012, 11:02

Dem schließe ich mich an.

du meldest den einbruch bei der polizei und deiner haftpflicht. die haftpflicht zahlt den schaden.

die gebäudeversicheurng des vermieters aht damit nichts zu tuen

Schnatti17782  11.09.2012, 10:52

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die du gemacht hast an fremden Gegenständen. Nämlich Fremdschäden.