wer zahlt die instandsetzung der wohnungstür bei einbruch
in meiner wohnung im mehrfamillien mietshaus (block)wurde eingebrochen es wurde allerdings nur die tür aufgebrochen .nix geklaut .die kosten für die instandsetzung der tür soll nun laut meines vermieters ich übernehmen ,ich habe mich dagegen ausgesprochen weil ja eigentlich die gebäudeversicherung der vermieters dafür aufkommen muss .nun sagt mir mein vermieter ich müsste es auf jedenfall zahlen und droht mit juristischem wege .kann mir jemand sagen ob mein vermieter im recht ist oder ob er nur droht .?
13 Antworten
Bei den Antworten muss ich schmunzeln
Zahlt die Hausrat
Zahlt sie nicht
Zahlt die Hausrat
Zahlt sie nicht
Wahnsinn
Tatsache: Die Tür zahlt keine Hausratversicherung der Welt. Auch die HP ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. Dein Vermieter soll mal locker bleiben und seiner Versicherung dern Schaden melden. Dann bekommt er sein Tür und gut ist.
Ich vermute mal der hat vielleicht keine Versicherung und versucht nun auf eine andere Art an seine Tür zu kommen. Bleib locker, erkläre es ihm ruhig und wer nicht hören will der muss klagen und mit Sicherheit verlieren.
Ja, habe ich in meiner Police auch stehen, nur bin ich keine Mieter sondern Eigentümer.
wen interessiert denn ob du ne wohnung hast oder nicht?? Tatsache ist das du Müll erzählt hast und jetzt nicht die Cojones es zuzugeben :D
sehe ich auch so mal abwarten was passiert ,;)
Die Wohnungstür ist unstreitig ein Gebäudebestandteil, und kein Hausrat. Aber: Die Gebäudeversicherung bietet i.d.R. keinen Schutz gegen solche Schäden, da "Einbruchdiebstahl" keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung ist. Versichert ist der Schaden jedoch über deine Hausratversicherung! Diese ersetzt (ausnahmsweise) auch Schäden an Gebäudeteilen wie Türen und Fenstern, die durch einen versicherten Einbruchdiebstahlschaden entstanden sind (eben weil das in der Gebäudeversicherung nicht gedeckt ist). Voraussetzung: Der Einbruchdiebstahl (auch ein versuchter ED) muss bei der Polizei entsprechend angezeigt worden sein, und die Einbruchspuren sind plausibel und nachvollziehbar.
Sehr gute Antwort!
Bzgl. der Unsicherheit hinsichtlich Hausratversicheung:
3.1.5 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen: Wir ersetzen Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich Ihrer Wohnung (A 1.2.1) durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Zitiert aus dem Bedingungswerk zur Hausratversicherung eines namhaften Versicherers.
Zusatzinfo: Genau genommen ist die Wohnung nun ohne Dein Verschulden nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand. Daher ist der Vermieter verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes wieder herszustellen. Unterbleibt dies, bist Du zur Minderung der Miete berechtigt. Der örtliche Mieterschutzbund berät Dich sicher gerne.
jetzt habt ihr´s geschafft nun bin ich richtig verwirrt ,wer hat den nun recht muss ich zahlen oder nicht ?:) puhh.......
wieso hast du keine Hausratvs???? Kostet nicht die Welt und im Schadenfall bist du froh wenn du deinen Krempel und die Rolex ersetzt bekommst. IN der Hausratvs. kannst du auch Schlüssel der Schließanlage, Fahrräder und einiges mehr versichern. Oder hast du Lust die ganze Schließanlage, die locker viel Geld kostet, nur weil du denSchlüssel verbummelt hast. Manche Versicherungen machen schon Sinn.
ich habe keine hausrat versicherung nur ne haftpflicht welche auch nur greift wenn ich etwas fremdes beschädige der einbruch wurde angezeigt wobei mir die polizei auch sagte es sei sache des vermietrs den schaden zu regulieren .nun ja ich hab jetzt so viele antworten bekommen wo sich der grossteil für die zahlung der kosten durch den vermieter ausspricht das ich guter dinge bin und kann jetzt nur noch abwarten kann was der vermieter als nächstes vorhat . vielleicht hilft auch tee trinken dabei etwas :)
Ich kann Jona968 nur recht geben. Ihr Antwort ist völlig korrekt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt den Schaden.
...nicht... weil Einbruchdiebstahl keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung ist!
Da die Wohnungstür nicht dein Eigentum ist, sondern dem des Vermieters, muss der Eigentümer, nämlich der Vermieter, die Kosten der Wohnungstür tragen.
Die Hausratversicherung trägt die Kosten für die Tür nicht.
Dem schließe ich mich an.
du meldest den einbruch bei der polizei und deiner haftpflicht. die haftpflicht zahlt den schaden.
die gebäudeversicheurng des vermieters aht damit nichts zu tuen
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die du gemacht hast an fremden Gegenständen. Nämlich Fremdschäden.
Ich zitiere mal aus dem Bedingungswerk zur Hausratversicherung eines namhaften Versicherers:
Soviel zum Thema "Die Hausratversicherung kommt für die Wohnungstür nicht auf." ...