Vermieter besteht auf Kosten der Übernahme von einer defekten Tür darf er das?
Guten Tag an alle Leser/Leserinnen,
Vor ca 1 Jahr habe ich eine 1 Zimmer wohnung bezogen was mir aufgefallen ist dass auf dem Boden (Parkett) sehr viele Dellen und Kratzer sind vor meinem Einzug habe ich das ganze natürlich dokumentiert und mit einem Video aufgezeichnet und meinen vermieter in Kenntnis darüber gesetzt.
Am Boden an der Türe sieht man auf dem Bild das ich hochgeladen habe starke Kratzer die mal vom vormieter verursacht wurde, ich habe mich dann entschlossen auszuziehen aus der wohnung kurz vor meinem Auszug fing auf einmal die Türe an auf dem Boden zu hängen, ich sagte dann meinem vermieter Bescheid und er bestellte jemanden von ner Firma der 2 unterleg Scheiben unter die Tür Scharnieren gelegt hat und somit hat sich das Thema.
Die Rechnung wurde mir dann zur Nebenkosten Abrechnung dazu gelegt.
Ich teilte meinem vermieter mit dass ich dieses Geld wieder zurück haben möchte da er ein Teil der Kaution einbehalten hat, seine Antwort war nur. Zitat
„Sei uns nicht böse aber der Schaden an der Tür ist durch Überlastung des Türblatt entstanden. Die dadurch zusätzlichen Kratzspuren am Boden fallen unter den Tisch. Du kannst aber Fa. Knechtle selber fragen nach der Ursache.“
Eine Überlastung der Tür durch einen Schal der nichts wiegt?
Wie kann ich jetzt weiterhin vor gehen mein vermieter stellt sich quer.
Ich wäre dankbar über jede ausführliche Antwort / Hilfe.
Schönen Tag noch.
6 Antworten
Eine "Reparatur" die durch zwei Unterlegscheiben erledigt war, fällt wohl unter die Kleinreparaturklausel, die die meisten Mietverträge enthalten. Das hättest du auch selbst erledigen können. Und wenn die Tür beschädigt ist, kommt es auf den Umfang der Beschädigung an.
Wenn der Vermieter sich an die Kaution hält, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zu klagen.
Ich sehe hier natürlichen Verschleiß und/oder Materialermüdung als Ursache. Diese sind nicht vom Mieter verursacht und fallen nicht unter die Rubrik "Kleinreparaturen". Hinzu kommt, dass bestimmte Zustandsverschlechterungen und/oder Abnutzungen grundsätzlich mit der Miete abgegolten sind. Ein persönliches Verschulden des Mieters ist nicht beweisbar, seine Haftung für den Schaden ist deshalb auszuschließen.
Weise die Rechnung mangels Rechtsgrundlage zurück, sie hat außerdem nichts mit der Abrechnung der Betriebskosten zu tun.
Sollte der Vermieter hier eine Aufrechnung mit der Mietsicherheit vornehmen wollen, wäre das zurückzuweisen. Es dürfen nur unstrittige Forderungen geltend gemacht werden.
Sollte der Vermieter bereits die Kautionsabrechnung getätigt haben, Widerspruch einlegen und Frist zur kompletten Rückzahlung setzen. Für den Fall von Verzug Rechtsmittel ankündigen (Mahnbescheid>Klage) auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).
Zunächst ist festzustellen, dass das Foto viel zu unscharf ist, um überhaupt irgendwas zu erkennen.
Dann weiter im Text:
was mir aufgefallen ist dass auf dem Boden (Parkett) sehr viele Dellen und Kratzer sind
Galt das auch für den Türbereich?
Am Boden der Flur Türe sieht man auf dem Bild das ich hochgeladen habe starke Kratzer die diese Türe mal vom vermieter verursacht hat
Die Frage ist nur, zu welchem Zeitpunkt - sprich vor oder nach Bezug.
kurz vor meinem Auszug fing auf einmal die Türe an auf dem Boden zu hängen
Das kommt aber weder von selbst noch über Nacht. Ja, manchmal geben die Aufhängungen (meistens die türseitigen, seltener die an den Zargen) etwas nach. Aber das geschieht sehr allmählich über Jahre hinweg.
ich sagte dann meinem vermieter Bescheid und er bestellte jemanden von ner Firma der 2 unterleg Scheiben unter die Tür Scharnieren gelegt hat
Dafür braucht man doch keine Fachfirma. Die Beilagscheiben gibt es in jedem Baumarkt für etwa € 3.-- im Zehnerpack; das kann bei einer normalen Durchgangstür ohne Spezialzargen respektive -angeln jeder selber machen.
„Sei uns nicht böse aber der Schaden an der Tür ist durch Überlastung des Türblatt entstanden.
Dem würde ich allerdings zustimmen. Wenn sich das nicht allmählich andeutet (was man üblicherweise durch leichtes Schaben erstmals bemerkt beim Öffnen der Türe), hat irgendwer entweder die Türe querziehend belastet im offenen Zustand, oder es wurden zu schwere Lasten vertikal aufgebracht. Von alleine senkt sich das nicht so ab wie hier beschrieben.
Bei den genannten € 200.-- Kosten ist zudem zu bedenken, dass die Abnutzung und weitere Schäden damit vermieterseitig als erledigt angesehen werden. Ob es sich lohnt, dafür nun eine Klage einzuleiten, erscheint mir im Kontext als sehr zweifelhaft.
Die Kratzer und Dellen waren schon vor dem Einzug, auch am Tür Bereich nur der vermieter hat sich darum nicht gekümmert! Diesen Schaden an der Tür zu beheben. Und jetzt möchte er mir quasi diesen Schaden in Rechnung stellen für den ich nicht verantwortlich bin. Es geht nicht um diese 200,-€ eher mehr dass ich mich nicht abzocken lasse. Z.b hat er mir auch noch bankgebühren auf die Nebenkosten gedrückt was meines Wissens nach auch nicht korrekt ist. Genauso wie ne Rechnung für eine Reparatur.
Die Kratzer und Dellen waren schon vor dem Einzug,
Und das steht im Übergabeprotokoll, welches vom VM unterzeichnet wurde?
hat sich darum nicht gekümmert! Diesen Schaden an der Tür zu beheben.
Was nun - hat die Tür nun schon am Boden gestreift bei Bezug oder nicht? Beheben kann der VM ja nur, was ihm bekanntgegeben wird als Mangel.
Es geht nicht um diese 200,-€ eher mehr dass ich mich nicht abzocken lasse.
Die weitere Nutzung einer Tür, die am Parkett schleift, kann man auch als vorsätzliche Sachbeschädigung auslegen. Vor allem dann, wenn man zur Fehlerbehebung nur mal kurz die Tür aushängen, zwei Beilagscheiben einlegen und wieder einhängen müsste.
Z.b hat er mir auch noch bankgebühren auf die Nebenkosten gedrückt
Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die Bankgebühren mit deinen NK stehen, also wodurch selbige entstanden sind.
Genauso wie ne Rechnung für eine Reparatur.
Auch hier kann mann nicht pauschal sagen, dass dies richtig oder falsch wäre.
Im Übergabe Protokoll stand nichts von der Tür drin,
Was nun - hat die Tür nun schon am Boden gestreift bei Bezug oder nicht? Beheben kann der VM ja nur, was ihm bekanntgegeben wird als Mangel.
Beim Bezug nicht, wenn man aber mal die Kratzer - Vor dem Einzug anschaut kann man deutlich erkennen dass es schon mal Probleme mit der Türe gab. Da schon sehr starke Kratzer genau an der Stelle sind wo sich die Türe befindet und das war vor dem Einzug! Somit hatte derjenige der vor mir in der wohnung lebte auch schon Probleme mit dieser Tür.
Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die Bankgebühren mit deinen NK stehen, also wodurch selbige entstanden sind.
Im welchem Zusammenhang darf der vermieter denn Bankgebühren auf die NK schreiben?
ich habe im Internet folgendes gefunden.
Der Vermieter kann diese Nebenkosten im Mietvertrag individuell bezeichnen oder pauschal auf die Aufzählung der umlagefähigen Nebenkosten in § 2 Ziffer 1 – 16 BetrKV verweisen. Die Kontoführungsgebühren sind in dieser Auflistung allerdings nicht erwähnt.
Kontoführungsgebühren gehören zu den Verwaltungskosten. Diese trägt immer der Vermieter selbst. Sie sind keine umlagefähigen Nebenkosten. Rechnet der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung Kontoführungsgebühren ab, darf der Mieter diese herausstreichen (AG Siegburg WM 1985, 345).
Aus diesem Grunde ist auch nicht möglich, dass der Vermieter versucht, die Kontoführungsgebühren als “sonstige Nebenkosten“ im Sinne des § 2 Ziffer 17 BetrKV auf den Mieter umzulegen.
Somit hatte derjenige der vor mir in der wohnung lebte auch schon Probleme mit dieser Tür.
Hätte Hätte, Fahrradkette. Entscheidend ist, ob das im Übernahmeprotokoll steht.
Im welchem Zusammenhang darf der vermieter denn Bankgebühren auf die NK schreiben?
Wenn es sich um Kosten handelt, die direkt auf die vertragswidrige Nichtzahlung (Rücklastschriften o.ä.) durch den Mieter zurückzuführen sind. Pauschale Bankgebühren für die Kontoführung insgesamt sind natürlich nicht umlagefähig.
Hätte Hätte, Fahrradkette. Entscheidend ist, ob das im Übernahmeprotokoll steht.
Genau und es steht nicht drin im Übernahme Protokoll bei der Wohnungsübergabe.
Wenn es sich um Kosten handelt, die direkt auf die vertragswidrige Nichtzahlung (Rücklastschriften o.ä.) durch den Mieter zurückzuführen sind. Pauschale Bankgebühren für die Kontoführung insgesamt sind natürlich nicht umlagefähig.
Rücklastschriften gab es nicht somit ist die Gebühr die mein vermieter erhebt nicht erlaubt.
Genau und es steht nicht drin im Übernahme Protokoll bei der Wohnungsübergabe.
Ganz schlechte Karten. Da hier nicht nur gewöhnliche Abnutzung vorliegt, könnte der VM die Schäden am Parkett auch anteilig auf Kosten deiner Kaution ausbessern lassen. Da bist du mit den € 200.-- für die Tür deutlich billiger dran.
Naja, als Außenstehender der den Boden nicht gesehen hat ist natürlich einfach zu sagen gewöhnliche „Abnutzung“ diese liegt hier nicht vor. Auch nicht bei der Türe da sie schon mit 1000% defekt gewesen ist. Ich habe Videos und Bilder vor dem Einzug und nach dem Auszug. Ich denke ich werde einen Anwalt aufsuchen :)
Und die Schäden am Parkett kann er nicht anteilig auf mich ausbessern, ich habe ein Protokoll zur wohnungsübergabe unterzeichnet, das die wohnung so übergeben wurden ist wie vor dem Einzug, du solltest dich evtl auch nochmal etwas besser „informieren“
ist natürlich einfach zu sagen gewöhnliche „Abnutzung“ diese liegt hier nicht vor.
Eben. Deswegen *ist* es ja nicht das Problem des VM, sondern deines. Du hast das nicht im Übergabeprotokoll stehen, damit sind alle späteren privaten Aufnahmen etc. irrelevant.
Ist ja klar dass der vermieter dass nicht rein schreibt ins Protokoll, die Rechnung die er auf die NK gesetzt hat ist trotzdem unzulässig, ich habe gerade online mit einem Anwalt kommuniziert dieser Anwalt sagt dass diese Rechnung nichts in der NK zu suchen hat.
Ist ja klar dass der vermieter dass nicht rein schreibt ins Protokoll,
Und warum hast du das dann unterschrieben? Das Protokoll kann doch beidseitig ergänzt werden.
dieser Anwalt sagt dass diese Rechnung nichts in der NK zu suchen hat.
Da weder bekannt ist, was für eine Rechnung das sein soll, noch, was sie in deiner NK Aufstellung zu suchen haben soll lt. VM, ist das hier auch nicht weiter zu klären.
ich habe ein Protokoll zur wohnungsübergabe unterzeichnet, das die wohnung so übergeben wurden ist wie vor dem Einzug
Und woher soll das irgendwer wissen, wenn du es nicht reinschreibst in die Frage?
Und warum hast du das dann unterschrieben? Das Protokoll kann doch beidseitig ergänzt werden.
Weil mir das mit der Türe erst zu spät in den Sinn gekommen ist, der vermieter hat ja auch nichts vor dem Auszug von irgend einer Rechnung erwähnt. Als VM würde ich meinen Mietern mitteilen dass die Rechnung auf die Mieter umgelegt wird. Aber nun ja da habe ich mal wieder an Erfahrungen sammeln dürfen.
Das hängt davon ab, wie alt die Tür war. Wenn sie ihre typische Lebensdauer schon überschritten hatte, musst du nichts zahlen. Ansonsten musst du die neue Tür nur anteilig zahlen, je nachdem, wie alt die alte Tür war. Schließlich erhält der Vermieter eine neue Tür im Gegenzug für eine alte Tür, die ohnehin irgendwann hätte getauscht werden müssen.
Themaverfehlung.
Vielleicht hilft dir das weiter.
https://www.tz.de/leben/wohnen/wer-haftet-fuer-vorschaeden-in-der-wohnung-tz-3447495.html
Konkrete Paragrafen kann ich dir jetzt aus dem Stehgreif nicht sagen. Ist Zivilrecht und darin bin ich mega schlecht
Daran habe ich auch gedacht, aber 200,-€ für zwei Unterlegscheiben + Anfahrt von 5 KM, ist dann doch etwas viel :)