Vermieter öffnet Briefkasten?
Hallo... Ich wurde in meiner Straße vom Nachbarn angesprochen das er beobachtet hat wie sich mein Vermieter mit einem Schlüssel Zugang zu meinem Briefkasten geschaffen hat... Kann ich meinen Vermieter anzeigen...??? Das Problem ist, der Nachbar möchte meinen Vermieter gegenüber unerkannt bleiben ( Zeuge)
12 Antworten
Anzeige wird da nichts bringen.
Vlt. solltest Du das Schloß auswechseln. Und das an Deiner Wohnungstür gleich mit - evt. hat der Vermieter auch davon einen Zweitschlüssel.
Ich würde ihn darauf ansprechen und das Schloss wechseln.
Wenn hier geschrieben wird, dass das eine Lappalie sei, die Du einfach hinnehmen sollst: Nein, eine Lappalie ist das nicht, was der Vermieter gemacht hat.
Warum hat er dies denn gemacht? Hat er "böse" Absichten damit?
In diesem Fall kannst Du – schriftlich – Unterlassung verlangen und Strafanzeige wegen versuchter Verletzung des Postgeheimnisses bei der Polizei stellen.
Hat der Vermieter denn die Post geöffnet? Dann ha er sich wegen Verletzung des Briefgeheimnisses (§202 StGB) strafbar gemacht.
Mit andereren Worten: Der Vermieter hat sich strafbar gemacht und eine Anzeige erscheint angezeigt.
"Zumal ich ihn heute selbst dabei beobachtet habe...."
Warum schreibst Du das erst jetzt? Dann sprich ihn darauf an.
Das darf er nämlich nicht.
Warum hast du ihn nicht gleich darauf angesprochen und ihn aufgefordert, den Schlüssel herauszugeben?
Anzeigen kann jeder jeden wegen jeder Lappalie. (Womit ich nicht sagen will, dass es sich hier um eine Lappalie handelt)
Eine Anzeige dürfte in deinem Fall aber vergebene Liebesmüh sein. Dir ist kein Schaden entstanden, du kannst es nicht beweisen, du hast es nur gehört. Und der Nachbar will zudem nix damit zu tun haben. Wer weiß, ob das überhaupt stimmt.
Natürlich kannst du ihn anzeigen - aber außer Stress, Ärger mit dem Vermieter und dem Nachbarn kommt da nix bei rum. Schone deine Nerven und tausch lieber das Briefkastenschloss aus. Ist billiger und stressfreier. (Das Originalschloss nicht wegwerfen, sondern bei Auszug wieder einbauen.)
Dankeschön.... Der Stress ist mir egal.... Wäre nicht die erste Anzeige gegen mein Vermieter....
Hab ausserdem ne gute Rechtsschutz....
Als ob deine Rechtschutz dir eine Kostenzusage geben würde - für eine nicht nachweisbare Sache, wo der Zeuge den Schwanz einkneift und dir kein Schaden entstanden ist. Das kannste getrost vergessen. Und wenn dein Nachbar auch mit deinem Vermieter im Klinsch liegt, dann wäre das doch die Gelegenheit ihm ans Bein zu pinkeln. Nee - das lässt er andere machen und ist selbst fein raus.
Hab ausserdem ne gute Rechtsschutz....
Rechtsschutzversicherungen neigen dazu, sich von Versicherten zu trennen, wenn sie merken, dass sie wegen jeder Kleinigkeit in Anspruch genommen wird. Bewahr Dir die Versicherung lieber für einen wirklichen Bedarf auf.
Der Nachbar würde gar nicht gefragt, was er will, wenn die Sache vor Gericht ginge. Da müßte er aussagen.
Wenn du den Vermieter selbst dabei beobachtet hast warum hast du ihn nicht darauf angesprochen und direkt die Herausgabe des Schlüssels gefordert?
Wechsel alle Schlösser, Briefkasten, Wohnung, Keller, whatever. Heb die alten Schlösser auf, die baust du beim Auszug wieder ein.
Der Nachbar würde gar nicht gefragt, was er will, wenn die Sache vor Gericht ginge. Da müßte er aussagen.
Richtig - dann hat der Fragesteller Stress mit dem Vermieter und dem Nachbarn. Der Nachbar wird sagen, er hat sowas nie gesagt ......dann ist der Fragesteller der Blöde und der Nachbar fein raus.
Ich hab ihn nur gesehen das er am Briefkasten war aber nicht ob er mit einem Schlüssel zu gange war... Ist schwer zu erkennen da eine Heke, mir vom Fenster aus, die Sicht versperrt....
Und was erwartest du jetzt von uns? Sollen wir deinen Vermieter zur Rede stellen?
Dun scheinst eher auf Krawall gebürstet und Anzeigen gegen deinen VM als Hobby zu betreiben. Nur zu, irgendwann kündigt dir deine RSV schon, wenn das für sie ein Zuschußgeschäft wird :-O
Falls hier überhaupt Strafanzeige aufgenommen würde, nachdem die Befragung ergab, dass er sich im Briefkasten irrte, dürfte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einstellen.
Eure Animositäten interessieren nämlich in Namen des Volkes rein niemanden.
Falls du vermutest, er besäße unzulässigerweise einen Briefkastenschlüssel, kauf dir ein eigenen Zylinder dafür und baue den alten bei Mietende zurück.
Falls dir deine Privatsphäre so wichtig ist, miete dir ein Postfach.
G imager761
Anzeige wird schwierig ohne zeugen etc. aber dürfen tust du das,--das Postgeheimnis ist eine nicht unerhebliche Straftat,--das ist auch kein macht man nicht oder eine ordnungswidrigkeit sondern wird hart betraft,--vielleicht mal drauf ansprechen,--oder einen neuen Briefkasten anbringen.....
ja da hast du natürlich recht, ich meinte nur "wenn-Dann",--sorry
Das Postgeheimnis ist hier gar nicht verletzt worden - oder hat jemand gesehen, dass der Vermieter einen Brief des FS geöffnet hat?
Hmm... Es muß doch trotzdem rechtlich gesehen eine gescheite Lösung geben... Zumal ich ihn heute selbst dabei beobachtet habe....