Vom Arge Amtsarzt als nicht vermittelbar eingestuft, kann die Rente trotzdem abgelehnt werden?
Hallo an alle, ich(44) bin seit über 2 Jahren wegen Fibromyalgie, Arthrose und immer wiederkehrenden Depressionen krank geschrieben. Bin ausgesteuert und bekomme nach Nahtlosigkeitsregelung ALG1. Ich befinde mich dennoch in ungekündigter Stellung und wurde vom Amtsarzt der ARGE als nicht vermittelbar(unter 3Std bei Tätigkeiten die es nicht gibt) eingestuft. Der erste Rentenantrag vor dem Gutachten des Amtsarztes wurde abgeleht. Nun steht die Entscheidung des Sozialgerichtes bevor. Ich habe einen Stapel Befunde von Fachärzten, die die Rente befürworten und dieses Gutachten vom Amtsarzt. Kann die Rente trotzdem abgelehnt werden?Falls ja, wie gehts mit mir weiter?? Vom Amt will und kann ich nicht leben. Arbeiten ist mir leider nicht mehr möglich... Ich danke schon mal für eure Antworten!
4 Antworten
hallo,
die entscheidung trifft nicht der amtsarzt, der darf es trotzdem mal sagen, sondern der sozialmedizinische dienst des rentenversicherers.
die prüfen berufskundlich, das heisst:
wievile stunden kannst du täglich auch mit einschränkungen irgendeine leichte tätigkeit ausüben (nicht beruf-sondern tätigkeit), also auch hilfsarbeiten.
Beste Grüße
Dickie59
Also ich bekomme volle Erwerbsunfähigkeitsrente.Bei mir sind es die Depressionen.Der Rententräger hat mich von einem Gutachter ihrer Wahl beurteilen lassen.Darauf hin habe ich erst 1Jahr befristet danach 2Jahre bekommem.Du hast immer Die Möglichkeit des Wiederspruches .Stelle gleichzeitig einen antrag auf Schwerbehinderung das kann dir sehr helfen.Leider wirst du jetzt erstmal die Entscheidung des S.G. abwarten müssen.Noch ein Tipp suche einen Sozialverband in deiner Nähe auf die haben es echt drauf.Viel Erfolg.lg Petra
Du schreibst vom Amt kannst und willst Du nicht leben
Bedenke bitte das Du bei Befürwortung des Rentenantrages irgendwann eine Nachzahlung ab Datum der Antragstellung erhalten wirst. Dieses Geld wird jedoch nicht ausgezahlt sondern mit bisher bezogenen Transferleistungen verrechnet. Deine Rente müsste schon deutlich höher sein damit ein wirklicher Auszahlungsbetrag heraus kommt. Das ist fraglich. Also kämpfst Du momentan im Grunde dafür das Dein Anwalt sein Geld bekommt und das ALG1 später ALG2 durch die Rentenkasse an den Träger zurück gezahlt wird. Viel Glück Peter
Wenn der Fall vor Gericht liegt, frag deinen Anwalt.