Wie lange geht es vom Gutachter bis zum Rentenbescheid?

7 Antworten

was ist das denn für ein Gutachter, der dir seine Sicht der Dinge nennt? er gibt als Gutachter nur eine Empfehlung aus. die Rentenversicherung kann die Empfehlung übernehmen oder ablehnen.

wenn es zu einer Bewilligung kommt, dann dauert es idR 1-3 Wochen bis eine Bescheidung kommt.

Ich will Dir den Mut nicht nehmen, sondern alles realistisch schildern, bei mir hat alles - vom EM-Rentenantrag bis zum Sozialgericht und dann Rentenbescheid 5 Jahre gedauert. Noch Fragen ....?

Bereite Dich seelisch mal auf einen längeren Kampf mit der DRV vor. Die wollen eigentlich nur eines: Dir die Rente nicht geben.  Das wird kein Spaziergang, wo man mal eben so der DRV die Rente aus dem Kreuz leiert. Weit gefehlt. Du brauchst die Unterstützung eines Sozialverbandes (SoVD oder VdK). Ohne Unterstützung hast Du keine Chance. Die andere Seite (DRV) kämpft auch bis zum letzten mit ihren Anwälten.

Die ganze Angelegenheit wird letztendlich von den Gutachtern und den Anwälten entschieden. 


 



RobinHood111  03.04.2017, 18:35

Achso - eins muss ich noch sagen: Du bist Hauptbeteiligter - aber andere entscheiden über Dich. Das ganz ist letztendlich ein juristisches Geplänkel - weil, es geht um Geld - und da haben die Juristen das letzte Wort. Du sowieso nicht.  

Wenn es so eindeutig ist wie du beschreibst nur ca 4 Wochen

Hey annikatz

Ich musste nun am Montag zum Gutachter, der meinte das er der Rentenversicherung weiter gibt das ich Rente auf Zeit bekommen soll. 


Der Gutachter darf dir gegenüber keine derartigen Aussagen/Versprechungen machen. 

Ein Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung-d.h. er arbeitet der Versicherung zu-hier kommen zusätzlich viele Unterlagen (Befunde) zusammen die zusammengefasst und durch die Versicherung bewertet werden. Das Gutachten an sich ist nur ein Baustein von vielen.

Ob du wirklich einen Anspruch auf Rente hast kann und darf dir nur die Versicherung mitteilen-und das kann viele Wochen dauern. 

Dickie59  30.03.2017, 13:21

Hallo, die Fragestellung gibt die Vermutung deiner Ausführungen nicht her. Wir wissen gar nicht, weshalb er begutachtet wurde, aus welchen Anlaß. Die Rehaeinrichtungen händigen auch auf Wunsch die Unterlagen aus, darin ist auch der Stand des Leistungsvermögens ab Entlassung enthalten, das wird auch nicht geschwärzt.

LouPing  30.03.2017, 13:32
@Dickie59

Hey Dicky59

Der Gutachter begutachtet im Auftrag de RV-er hat keine Entscheidungen zu treffen,das schriftliche Gutachten liegt der RV in der Regel innerhalb von 4 Wochen vor. 

Reha-Einrichtungen dürfen grundsätzlich nur empfehlen-niemals begutachten oder entscheiden. Die Berichte sind natütlich frei einsehbar,aber eben keine Entscheidung. 

Die Entscheidung liegt einzig und alleine beim Versicherungsträger. 

Hallo annikatz,

Sie schreiben:

Wie lange geht es vom Gutachter bis zum Rentenbescheid?

Hallo, Habe Ende Juli letzten Jahres einen Rentenantrag für Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Ich musste nun am Montag zum Gutachter, der meinte das er der Rentenversicherung weiter gibt das ich Rente auf Zeit bekommen soll. Nun meine Frage wie lange geht es jetzt ca. bis zum Rentenbescheid?

Antwort:

Diese Frage nach der zeitlichen Bearbeitungsdauer kann niemand , außer dem zuständigen Sachbearbeiter, seriös und zuverlässig beantworten!

Jeder Einzelfall ist anders und ein Gutachten heißt noch lange nicht, daß damit alles erledigt ist!

Hallo, Habe Ende Juli letzten Jahres einen Rentenantrag für Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. 



Antwort:

Seit Ende letzten Jahres = ca. 3 Monate, das ist in der DRV keine Zeit!

Außerdem am Montag beim Gutachter, da wird noch einige Zeit für eine endgültige Entscheidungsfindung verstreichen!

Bleiben Sie ganz einfach am Ball, indem Sie immer mal wieder bei Ihrem zuständigen DRV-Sachbearbeiter nachhaken!

Ich musste nun am Montag zum Gutachter, der meinte das er der Rentenversicherung weiter gibt das ich Rente auf Zeit bekommen soll. Nun meine Frage wie lange geht es jetzt ca. bis zum Rentenbescheid?

Antwort:

Der Gutachter begutachtet und gibt seine Beurteilung schriftlich  im Gutachten an seinen Auftraggeber, in diesem Fall an die zuständige DRV weiter!

Es kommt in der Praxis nicht selten vor, daß dann im Gutachten ganz andere Dinge geschrieben werden, als vor Ort tatsächlich mündlich  besprochen worden ist!

Es liegt in der Regel nicht im Aufgabenbereich des Gutachters, sich über Erfolgsaussichten oder Nicht-Erfolgsaussichten gegenüber dem Begutachteten zu äußern, damit würde er ja seinem Auftraggeber vorgreifen!

Die Entscheidungen trifft nicht der Gutachter, sondern die zuständige DRV - Sachbearbeitungs - Abteilung!

Sollte das Widerspruchsverfahren notwendig werden, dann werden die weiteren Entscheidungen nicht von der DRV, sondern vom zuständigen Sozialgericht getroffen!

--

Außerdem empfiehlt es sich, einen kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. den VDK hinzuzuziehen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

gunther02  30.03.2017, 21:17

"Sollte das Widerspruchsverfahren notwendig werden, dann werden die weiteren Entscheidungen nicht von der DRV, sondern vom zuständigen Sozialgericht getroffen!"

Das Widerspruchsverfahren ist ein behördeninternes Verfahren, so dass die Entscheidung durch die Widerspruchsstelle der DRV bzw dem Widerspruchsausschuss getroffen wird. Das Gericht ist beim Widerspruchsverfahren noch nicht involviert.

Konrad Huber  31.03.2017, 09:38
@gunther02

Das Gericht ist beim Widerspruchsverfahren noch nicht involviert.

Antwort:

Jein!

Allerdings landen die meisten Widerspruchsverfahren früher oder später vor dem Sozialgericht!

Das eigentliche Widerspruchsverfahren innerhalb der DRV ist wie eine Art "Blackbox", die DRV läßt da keinen Einblick, es erfolgt lediglich ein Bescheid!

(Nach dem Prinzip: Vogel friß oder Stirb!)

Die meisten Bescheide enthalten eine Ablehnung!

Erst wenn das Verfahren vor dem Sozialgericht landet, verliert die DRV Ihre Hoheit, wird zur Partei und das Sozialgericht beauftragt in der Regel vereidigte, von der DRV unabhängige Gutachter!

Nun kann man sich da natürlich in eine Wortglauberei verfangen, ändert aber nichts an der Realität!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad