Erwerbsminderung erstmal abgelehnt, Chance auf Grundsicherung?

4 Antworten

Hallo lioberto,

Sie schreiben:

Erwerbsminderung erstmal abgelehnt, Chance auf Grundsicherung?

Antwort:

Es ist in der Tat so, daß bei der Erwerbsminderungsrente in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Vorausstzungen erfüllt sein müßen!

Mindestens 60 Beitragsmonate, davon 36 Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wird von der DRV auf Grund der Aktenlage die Erwerbsminderung anerkannt, besteht ggf. Anspruch auf Grundsicherung gegenüber Ihrem zuständigen Sozialamt, wenn diverse Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen nicht überschritten werden!

Diese Dinge müßen Sie mit Ihrem zuständigen Sozialamt klären!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Sie ist 63 seit September letzten Jahres, hatte letztes Jahr einen Schlaganfall und ist kurz davor 100% Behinderung "zugesprochen" zu bekommen.

Antwort:

Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluß!

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 100) ausgewiesen!

Schwerbehinderung öffnet die Türe zu diversen Nachteilsausgleichen!

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integrationsaemter.de/Fachlexikon/Nachteilsausgleiche/77c332i1p/index.html

Wenn besagte Rente abgelehnt wird, hat sie dann die Chance auf Grundsicherung oder sonstige finanzielle Unterstützung? Sie bekommt Witwenrente und kommt summa summarum auf 700 Euro jeden Monat.

Antwort:

Bitte gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse auf Nummer sicher, lassen Sie sich vom zuständigen Sozialamt individuell beraten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lioberto 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 15:46

Danke für Ihre Mühe.

Und ja, natürlich sind wir da in Kontakt mit den Behörden, wollte nur mal vorab genaure Infos haben. Ist teilweise nämlich schwer bekömmliche Kost die einzelnen Gesetzeseinträge, Bedingungen etc.

Konrad Huber  29.01.2016, 21:19
@lioberto

Ist teilweise nämlich schwer bekömmliche Kost die einzelnen Gesetzeseinträge, Bedingungen etc.

Antwort:

Ganz genau aus diesem Grund sollten Sie als juristischer Laie auf gar keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand wie VDK agieren!

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Alternativ Fachanwalt hinzuziehen im Zusammenhang mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe:

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gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

Grundsicherung bekommt man meines Wissen erst wenn man die Regel- rente bezieht. Am ehesten könnte sie Wohngeld beantragen, aber viel wird das auch nicht sein.

Alles Gute

kevin1905  28.01.2016, 22:30

Grundsicherung bekommt man meines Wissen erst wenn man die Regel- rente bezieht.

Grundsicherung nach SGB XII kann beziehen, wer bedürftig ist, aber nicht arbeitsfähig und damit nicht in der Zuständigkeit des SGB II liegt.

dieter273  29.01.2016, 06:50
@kevin1905

Du hast recht, bei voller EM steht einem Grundsicherung zu.

Hallo,

Grundsicherung als Rentnerin,

Hartz 4 im Erwerbsleben, aufstockend.

Bisherige Einkommen und Hinterbleibenenerente werden angerechnet.

Wenn Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt wird, bitte melden.

Beste Grüße

Dickie59

Bei 700,- € könnte noch ein Anspruch auf aufstockende Grundsicherung bestehen.