In denUrlaub während dem Nahtlosigkeitsgeld?

5 Antworten

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Erst mal möchte ich dir mein Mitgefühl ausdrücken, weil ich diese Krankheit ebenfalls habe und sie chronisch zu sein scheint. Im Gegensatz zu Anfangs taucht sie wenn auch gemindert so doch immer wieder heftig auf und beeinflusst eigentlich das ganze Leben..was hast du denn unternommen? Bei mir wirkt manchmal Akupunktur und Osteopathie...Medikamente waren völlig für die Tonne.

Du darfst wegfahren, musst das allerdings beantragen. Alles, was der Arzt sagt, was zur Besserung beitragen könnte, wird befürwortet und genehmigt.

Ich wünsche dir eine gute Zeit. Ich weiß, wie schwer es ist, Mut zu fassen und an bessere Tage zu glauben...aber versuche es immer wieder.

Bespreche das mit der Agentur für Arbeit!

Aber eigentlich brauchst Du auch hier nur diesen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen!

Soweit ich informiert bin, gelten auch für Dich diese 21 Tage!

wenn du im alg1 bist, kannst du urlaub beantragen. wenn du im alg2 bist, gibt es keinen urlaub mehr. dann hast du der vermittlung zur verfügung zu stehen. da du das nicht kannst, weil du unter umständen erwerbsunfähig wirst, steht einer ortsabwesenheit eigentlich nichts im wege. warum lässt du dir nicht eine kur verschreiben. weder die ostsee noch irgendein anderer ort wird einem zustand gut tun. aber vielleicht gibt es alternativen um eine op in angriff zu nehmen oder ähnliches.

Pflicht eines kranken ist es gesund zu werden und nichts zu machen was dies gefährdet. Wenn dein Arzt sagt das es dir gut tut dann kannst du auch ohne Bedenken hin

Nein, keine Chance. Du hast ab Punkt der Nathlosigkeitsregelung Unendliche viele Termine. Alle möglichen Berater werden mit dir Sprechen, wegen Teilhabe usw.