In denUrlaub während dem Nahtlosigkeitsgeld?
Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit 1,5 Jahren krank wegen einer nicht in den Griff zu bekommenden Trigeminusneuralgie. Ich werde nun Ende diesen Monats ausgesteuert und das Nahtlosigkeitsarbeitsliengeld greift. Ist alles schon geregelt. Nun meine Frage mein Mann hat im September Urlaub und wir (Mein Mann, mein Sohn(3) und Ich wollten an die Ostsee in den Urlaub. Darf ich überhaupt weg fahren? Ich bin ungekündigt und aufgrund der Krankheit nicht vermittelbar. Ich und auch mein Neurologe denke es würde mir gut tun. Hat da jemand Erfahrungen von Euch?? "Normale Arbeitslose" dürfen 3 Wochen im Jahr. Was darf Ich??
5 Antworten
Erst mal möchte ich dir mein Mitgefühl ausdrücken, weil ich diese Krankheit ebenfalls habe und sie chronisch zu sein scheint. Im Gegensatz zu Anfangs taucht sie wenn auch gemindert so doch immer wieder heftig auf und beeinflusst eigentlich das ganze Leben..was hast du denn unternommen? Bei mir wirkt manchmal Akupunktur und Osteopathie...Medikamente waren völlig für die Tonne.
Du darfst wegfahren, musst das allerdings beantragen. Alles, was der Arzt sagt, was zur Besserung beitragen könnte, wird befürwortet und genehmigt.
Ich wünsche dir eine gute Zeit. Ich weiß, wie schwer es ist, Mut zu fassen und an bessere Tage zu glauben...aber versuche es immer wieder.
Dankeschön für dein Mitgefühl. Ich habe Alles durch schulmedizinisch wie auch alternativ. Ich habe bis zu 40 Attacken am Tag und das trotz der starken Medikamente.
Nach der Akkupunktur hätte ich einen Dauerschmerz. Nicht zu empfehlen für mich.
Mein Arzt befürwortet es einfach für die Psyche. Da ich seit 1 Jahr unter Depressionen wegen der Krankheit leide.
Bespreche das mit der Agentur für Arbeit!
Aber eigentlich brauchst Du auch hier nur diesen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen!
Soweit ich informiert bin, gelten auch für Dich diese 21 Tage!
wenn du im alg1 bist, kannst du urlaub beantragen. wenn du im alg2 bist, gibt es keinen urlaub mehr. dann hast du der vermittlung zur verfügung zu stehen. da du das nicht kannst, weil du unter umständen erwerbsunfähig wirst, steht einer ortsabwesenheit eigentlich nichts im wege. warum lässt du dir nicht eine kur verschreiben. weder die ostsee noch irgendein anderer ort wird einem zustand gut tun. aber vielleicht gibt es alternativen um eine op in angriff zu nehmen oder ähnliches.
Kur bekomme ich nicht und möchte ich auch nicht. OP ist nicht möglich da kein sichtbarer Kontakt vorhanden ist.
Warum würde mir die Ostsee oder irgendein anderer Ort nicht gut tun??
Pflicht eines kranken ist es gesund zu werden und nichts zu machen was dies gefährdet. Wenn dein Arzt sagt das es dir gut tut dann kannst du auch ohne Bedenken hin
Nein, keine Chance. Du hast ab Punkt der Nathlosigkeitsregelung Unendliche viele Termine. Alle möglichen Berater werden mit dir Sprechen, wegen Teilhabe usw.
Bei da täuscht du dich! Eine Nathlosigkeitsregelung ist nur eine Übergangslösung! Entweder musst du jetzt Erwerbsminderungsrente einreichen oder eine berufliche Rehabilitation. Bei diesen Status ist es nicht mehr " einfach nur krank". Sondern es folgt eine Fülle von Aktivitäten um dich schnellstmöglich in einen anderen Status zu bringen.
Was für Termine?? Welche Berater??
Der medizinische Dienst ist fertig und der Berater hat auch nichts weiter gesagt außer wie viel Geld ich bekomme.