EU-Rente abgelehnt, weiterhin krank schreiben lassen während Widerspruch,zahlt ARGE weiter?

4 Antworten

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Wenn der Rentenantrag abgelehnt wird, ist die Arge weiter zuständig. Und Du musst Dich natürlich weiter krankschreiben lassen.

schmetterling58 
Beitragsersteller
 08.10.2010, 09:14

Habe mich bei der Arge informiert. Ja, die Arge ist weiterhin zuständig und zahlt Leistungen, auch wenn man gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen will, weil die Rente abgelehnt wurde,wenn sie nicht verlängert wurde.Bekomme im Moment "Rente auf Zeit".Man kann dann Übergangsgeld bei der Arge beantragen, bis der Widerspruch bei der RV bearbeitet wurde.Man muss sich allerdings erneut immer krank melden und die AU der Arge alle 4 Wochen vorlegen.

schmetterling58 
Beitragsersteller
 22.09.2010, 17:02

Habe nun endlich Bescheid bekommen.Ich habe eine volle EU-Rente auf Zeit bewilligt bekommen.Sogar noch rückwirkend für 1 Jahr.

Habe ja in der vergangenen Zeit Krankengeld und zur Aufstockung habe ich noch HartzIV erhalten.Krankengeld hatte ich 413,00€ und mein Bedarf liegt inkl. Miete bei 767,00€.Die Differenz habe ich also von der Arge bekommen.

Mir ist klar,das die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld zurück erhalten muss.(Da ich ja noch rückwirkend Rente nachgezahlt bekomme)

Aber wie sieht das jetzt mit der Arge aus.Die müssen ja auch die gezahlte Aufstockung zurück erhalten.Muss ich jetzt die GESAMTE Summe,was die Arge bezahlt hat, wieder zurück bezahlen? Das wäre ja ungerecht. Sie muessten ja eigentlich eine Neuberechnung machen für die vergangenen Monate,da ich trotz meiner Rente in Höhe von 724,oo€(netto)"bedürftig" gewesen wäre.Mein Bedarf liegt wie gesagt bei 767,00€.Somit hätten mir von der Arge monatlich nur 43,00€ zustehen dürfen.

Frage: Muss ich jetzt die gesamten Zahlungen an die Arge zurück erstatten oder nur die Summe, die bei einer Neuberechnung aufgrund rente gezahlt worden wäre.(Meine Nachzahlung der Rente beträgt 9600,00€.)

Hoffe, ich habe mich für alle verständlich ausgedrückt,damit man die Zusammenhänge versteht. Danke für Eure Antworten

In meiner Sache ging es darum das ich seit langem Ärger mit der Rentenversicherung habe. Ich bin 90 % Schwerbehindert. Aus der Arbeitsvermittlung vollkommen ausgegliedert, da ich laut Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vermittelbar bin. Aber die Rentenversicherung lehnt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bisher ab.Das ist ganz kurz die Ausgangssituation.

Mein Tip: Bitte dann nicht aufgeben !!!!!

Ich habe meine Sache (Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) schon sehr lange am laufen. Und das Sozialgericht hat der RV ebenfalls Recht gegeben. Alle Klagewege habe ich durch. Und dann hat mir fast jede Stelle und jede Person gesagt das ich nichts mehr machen kann. Aber das stimmt nicht !!!

Unabhängig von allem was bei der RV läuft kann man eine Sache prüfen lassen. Und zwar beim "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

Das Schreiben kann vollkommen formlos sein. Stell deine Situation dar. Lege, wenn du hast Nachweise bei.

Der Ausschuss prüft dann deine Sache und gibt dir Bescheid ob sie angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, dann wird das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, eingeschaltet.

Dieses Amt prüft dann die Sache mit der Rentenversicherung zusätzlich.

So hast du dann "mehrere Eisen im Feuer".

Die Rentenversicherung muss deinen Widerspruch bearbeiten. Der Petitionsausschuss prüft die Sache. Und das Bundesversicherungsamt auch.Ich habe es auf diesem Wege geschafft, das sich zusätzlich das Bundesarbeitsministerium (zuständig für die Rentenversicherung) und sogar der Bundespräsident eingeschaltet haben. Und alle Stellen haben der Rentenversicherung mitgeteilt das sie meiner Auffassung Recht geben, das die RV mir Rente geben müsste.

Das Ganze hat nur einen kleinen Haken. Diese Stellen können der RV keine Weisung erteilen. Sie können nur eine Empfehlung geben.

Aber dann steht die RV ganz schön unter Druck und kann die Sache nicht mit einer lapidaren Begründung ablehnen. Da muss sie schon bessere Argumente haben. Jeder wird dir auch sagen "Du musst allem nachkommen was die RV wünscht. Wenn die noch Gutachten wollen usw. musst du diese Gutachten machen lassen".Das stimmt so auch nicht.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Ich hatte dann die Nase voll von dem ganzen Theater mit der RV.

Habe der RV mitgeteilt das ich keinerlei weitere Gutachten machen lasse. Und das auf Grundlage der bestehenden Gutachten nun die Entscheidung zu erfolgen hat. Und ich habe ihr eine Frist von 8 Wochen gesetzt, nach der ich Klage einreiche wegen Untätigkeit.

Und die RV hat sich nicht getraut mit etwa zu schreiben das dann keine Entscheidung erfolgen kann. Und ebenso sind sie nicht mit dem Blödsinn von "fehlender Mitwirkung" gekommen. Sondern sie bearbeiten die Sache jetzt abschließend.

Ich bin davon überzeugt das die RV auf Grund des Drucks es nicht wagt mit lapidaren Gründen abzulehnen. Sie muss ja auch dem Petitionsausschuss, dem Bundesversicherungsamt, dem Bundespräsidenten und dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit entsprechend begründen warum sie welche Entscheidung getroffen hat. Und weil die alle auf meiner Seite stehen hat sie schlechte Karten.

Ich denke jeder kann sich jetzt ein Bild davon machen das es noch weitere Wege gibt, ausser der Klage vor einem Sozialgericht.

Und vor allem wird die Sache dann noch einmal von anderen unabhängigen Stellen geprüft.

Daher stelle ich diese Informationen als Tip für alle zur Verfügung und hoffe der eine oder andere kann sie nutzen und in seiner Angelegenheit verwenden.

Gruß Michael

schmetterling58 
Beitragsersteller
 22.06.2011, 22:13

Vielen Dank Michael für Dein Kommentar. Hatte es erst jetzt gelesen,weil ich nicht so oft bei GF bin. Meine Eu Rente, die ich nach der erfolglosen Reha gestellt habe, ist bewilligt worden. Erst für 1 Jahr, dann jetzt die Weiterbewilligung bis Juni 2013. Ich habe mir Deine Antwort in den MERKZETTEL gepackt, die ich hoffentlich nicht gebrauchen muss, falls meine Weiterbewilligung 2013 erfolglos verläuft. Vielen Dank. Sicher ist Dein Artikel auch eine Bereicherung für alle anderen, die Probleme mit der Eu Rente haben.Gruss Jutta

ich bin seit 4 1/2 Jahren wegen Deppressionen und HWS krankgeschrieben, aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden, 3 x hat mich der MDK arbeitsunfähig geschrieben und Schwerbehindertenausweis von 50 %. Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt, nach Einspruch musste ich zu einer Gutachterin, die mich 6 Stunden arbeitsfähig beurteilte. Der Anwalt sagt, dass ich nichts machen kann, wenn die unabhängige Gutachterin vom Sozialgericht Karlsruhe so entscheidet. Ich bin total verzweifelt, was kann ich noch tun, um zu der Rente zu kommen. Ich bin 51 Jahre alt und bis vor 4 Jahren immer gearbeitet. Gesundheitlich geht es mir sehr schlecht. Wer hat Erfahrung ?

Keine Angst, du bekommst deine Bezüge weiter. Läuft das KG aus, zahlt das Arbeitsamt - nicht die ARge, warum auch immer. Lass dich weiter krankschreiben, bzw. du bist ja au und warte entspannt ab, denn wenn das aa zahlen muss, klinken die sich ein und dann läuft alles schneller.