Erwerbsminderung rente abgelehnt

5 Antworten

Hallo, sofort in Widerspruch gehen. Bei mir war es ähnlich ! Habe mir einen Anwalt gesucht der dafür spezialisiert war. Ich habe meine ganzen behandeten Ärzte gebeten mir ein Schreiben zu schreiben wo mein gesundheitlicher Zustand beschrieben wurde . Diese wurden an den Widerspruch mit angehefet ( damit nichts wegkommt) .Dann wurde ich vom Rententräger aufgefordert zu verschiedenen Gutachter zu gehen. Lange Rede kurzer Sinn ich habe eine volle Erwerbsminderten Rente. Gebe auf keinen Fall auf.Ich hoffekonnte dir etwas helfen,Wenn du noch etwas wissen möchtest, dann frag mich ruhig. mfg.apskatze

Hallo KarstenS68,

da Sie mit 46 Jahren nach dem Stichtag 1.1.1961 geboren sind, haben Sie keinerlei Anspruch mehr auf einen Vertrauensschutz, wie dies für vor dem 1.1.1961 Geborene der Fall Ist!

(Vertrauensschutz würde bedeuten, daß Sie unter ganz eng definierten Voraussetzungen noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen "Berufsunfähigkeit" begründen könnten, aber wie oben beschrieben, fällt dies bei Ihnen von Haus aus weg!)

Der Knackpunkt ist also erst einmal Ihr noch relativ junges Alter!

Gehen wir davon aus, daß das Renteneintrittsalter wider Erwarten bei 67 Jahren verbleibt, dann hätten Sie eine Erwerbsminderungsrentendauer von ca. 21 Jahren vor sich.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis, warum in Anbetracht leerer Kassen die Einstiegshürden für jüngere Leute mittlerweile extrem hoch angesetzt worden sind:

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente von monatlich 700 Euro x (12 Monate x 21 Jahre), dann ergibt dies ohne Berücksichtigung einer Rentenerhöhung im weiteren Verlauf einen Gesamtbetrag ohne Zins und Zinseszins in Höhe von 176.400 Euro, den Ihnen die Rentenkasse ausbezahlen muß.

Vielleicht können Sie sich an Hand dieses Beispiels ausmalen, warum der Zugang zur Erwerbsminderungsrente so schwer ist?

Nun zu Ihrem speziellen Fall:

Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob bereits eine Verhandlung vor einem Sozialgericht statt gefunden hat und es ist auch nicht ersichtlich, ob Sie einen versierten und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben.

Hallo ich beschreibe in Stichworten: 2009 Reha wegen Erschöpfungssyndrom 2010 Herzininfakt mit anschließender Reha Depressionen 2010 Erwebsminderungsrente beantrag mit sehr vielen Gutachten Rente abgelehnt 2011 Tagesklinik halbtägig mehr nicht möglich nach 3 Stunden erschöpft ganztägig nicht durchzuhalten Wie geht es weiter wer zahlt waskann ich tun bin 46 Jahre zusätzlich auch noch sehr starke Probleme mit dem Rücken<

Zuerst einmal ist klarzustellen, daß es zwar sehr gut ist, wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen oder gestellt haben!

Aber es ist auf keinen Fall so, daß der daraus ggf. resultierende Grad der Behinderung (GDB 20 -100) einen direkten Einfluß auf die Gewährung der Erwerbsminderungsrente hat!

Für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente zählt einzig und allein die Ihnen auf Grund Ihrer Beschwerden und Gebrechen noch verbliebene "Restleistungsfähigkeit" für Arbeiten jeder Art, auch für leichte Tätigkeiten, am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Hierbei spielt es mit Ihrem Alter überhaupt keine Rolle, ob am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt eine entsprechende Stelle angeboten wird!

Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier,....

Nun zu Ihrer Frage:

Wie geht es weiter wer zahlt waskann ich tun bin 46 Jahre zusätzlich auch noch sehr starke Probleme mit dem Rücken<

Sie schreiben unter anderem von der bereits erfolgten Teilnahme an mehreren REHA-Maßnahmen, welche alle ohne Erfolg ausgegangen sind!

Aus meiner Sicht gibt es in Ihrem Fall nur eine einzig richtige Möglichkeit:

1)

Suchen Sie sich, falls noch nicht erfolgt, so schnell wie möglich einen versierten, kompetenten Rechtsbeistand!

Gute Wahl wäre die Mitgliedschaft (5 Euro pro Monat) im VDK oder anderen geeigneten Sozialverbänden.

Ich persönlich kann den VDK empfehlen, weil ich dort als Mitglied die besten Erfahrungen gemacht habe.

Ihr Rechtsbeistand kann von der Rentenversicherung die Akten zur Einsichtnahme anfordern und diese dahingehend prüfen, in wieweit hier wichtige Fakten fehlen und ggf. ergänzt werden müßen.

2)

Der beste Rechtsbeistand der Welt kann Ihnen jedoch nicht helfen, wenn die dringend notwendigen Fakten in Ihren Akten nicht ausreichen!

Was sind dringend notwendige Fakten?

Dringend notwendige Fakten sind unmißverständlich und aussagefähig formulierte fachärztliche Atteste, Klinikentlassungsberichte, REHA-Entlassungeberichte, Gutachten!

In diesen Dokumenten muß klar nachlesbar sein, daß Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tagewoche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, auf Dauer abgesunken ist!

3)

Falls die Widerspruchfrist noch nicht verstrichen ist, erheben Sie zunächst nur einen formlosen Widerspruch zur Fristwahrung und lassen die eigentliche Widerspruchsbegründung in jedem Fall durch Ihren Rechtsbeistand juristisch einwandfrei formulieren und einreichen!

4)

Lassen Sie Ihren Rechtsbeistand ein Verfahren vor dem Sozialgericht einleiten!

Keine Angst vor dem Sozialgericht!

Das Sozialgericht prüft Ihre Anliegen gründlich und unparteiisch und veranlaßt ggf. gerichtlich vereidigte, neue und fachübergreifende Gutachten.

Diese Gutachter haben mit der Rentenversicherung nichts zu tun, sondern müßen den Weisungen des Sozialgerichts folgen!

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Beste Grüße

Konrad

Konrad Huber  26.10.2011, 17:39

Nachtrag von Konrad zu:

**Der beste Rechtsbeistand der Welt kann Ihnen jedoch nicht helfen, wenn die dringend notwendigen Fakten in Ihren Akten nicht ausreichen!

Was sind dringend notwendige Fakten?

Dringend notwendige Fakten sind unmißverständlich und aussagefähig formulierte fachärztliche Atteste, Klinikentlassungsberichte, REHA-Entlassungeberichte, Gutachten!

In diesen Dokumenten muß klar nachlesbar sein, daß Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tagewoche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, auf Dauer abgesunken ist!**<

**Bitte gehen Sie zu Ihren behandelnden Ärzten, Fachärzten, Kliniken und pochen Sie auf knallhart und unmißvertsändlich formulierte, auf dem neusten Stand befindliche Atteste, auch Ihren Hausarzt nicht vergessen!****

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß diese Ärzte dafür seitens der Renten- oder Krankenversicherung keinerlei Honarar erhalten!

Es wäre also angemessen, beim Arztgespräch diesen Punkt anzusprechen und ggf. nachzufragen, welche Kosten für die separate Ausfertigung eines aktuellen Facharztberichtes anfallen.

In dem meisten Fällen erreicht man durch ein solches, vertrauensvolles Vorgehen am meisten!

Dieser Nachsatz wurde hier angebracht, weil im obigen Aufsatz zuwenig Zeichen verfügbar waren.

Nochmals beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Wenn Frist abgelaufen, wieder neu beantragen. Ein Antrag darf nicht abgelehnt werden, muß immer wieder bearbeitet werden..

für eine erwerbsminderungsrente brauchst du einen schwerbehindertenausweis mit mindestens 50%. den hatte ich bei der reha beantragt und nach ca. 3 monaten bekommen, grad 70%. mit diesem ausweis hast du gute chancen auf die rente, ohne kaum. du brauchst mindestens eine behinderung von 50%, um diese rente zu bekommen. den vordruck kannste beim amt für soziale dienste bekommen. viel glück. mit rückenproblemen haste gute chancen, bei depressionen mußt du eine langjährige behandlung nachweisen, bei erschöpfungssyndromen gegen sie meist davon aus, daß es irgendwann von allein weggeht, darum der name syndrom. das wird nicht leicht.

Das problem scheint hier zu sein :

"nicht möglich nach 3 Stunden erschöpft" .............

Allein die Halb-Tages-Klinik ist über drei Stunden am Stück !