Erwerbsminderungsrente. muß ich zum Gutachter?
Hallo, vielleicht kann mir jemand meine frage beantworten....
ich wurde im märz von der krankenkasse ausgesteuert und habe vor einem halben jahr einen antrag auf eu-rente stellen müssen. leider habe ich noch keine einladung zum gutachter erhalten. ich habe einen antrag auf alg1 nahtlosigkeitsregelung bei der agentur für arbeit gestellt. dort wurde ich nach ca. 2 wochen zum ärztlichen dienst beordert.
dort wurde mir zuvor mündlich bestätigt, das der gutachter meinen eu-antrag befürwortet, und mir soll bescheinigt werden, das ich dem arbeitsmarkt aufgrund meiner erkrankung keine 3 std täglich mehr zur verfügung stehe. das schriftliche gutachten steht noch aus.
nun meine frage;
wenn das ärztliche gutachten der agentur für arbeit aussagt, ich kann keine 3 std am tg mehr arbeiten, kann der ärztliche dienst der rentenversicherung zu einem anderen ergebnis kommen?
der medizinische dienst der krankenkasse hat nach aktenlage entschieden. wurde nicht zur begutachtung dort eingeladen, da meine arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet sei.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen. liebe grüße alissa
6 Antworten
Du wirst mit Sicherheit zum ärtzlichen Dienst der Rentenversicherung beordert und dieser ist nicht an die Vorgutachten gebunden. Sollte deine Rente abgelehnt werden, was sogar höchst wahrscheinlich ist (die wollen nichts zahlen!), verklage sie sofort. Ich gehe davon aus, dass man dir erst einmal Rehabilitationsmaßnahmen anbieten wird um die ganze Sache in die Länge zu ziehen. Dass man Verzögerungstaktik betreibt, ist allein an der 6-monatigen Bearbeitungszeit deines Rentenantrages erkennbar.
ich möchte mich bei allen ganz lieb bedanken.... lg alissa
Hallo Alissa,
leider ist es in der Praxis so, daß die Beurteilung des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit nicht undedingt mit dem medizinischen Begutachtungsverfahren der Rentenversicherung übereinstimmen muß.
Das sind meist zwei verschiedene Paar Stiefel.
Oft finden sich Betroffene in einem regelrechten Verwaltungskarussell wieder und der schwarze Peter wird von einem Schreibtisch zum anderen geschoben.
Sowohl in meinem eigenen Fall aber auch bei verschiedenen Bekannten konnte ich feststellen, daß Agentur für Arbeit, Krankenkasse und Rentenversicherung "eigene Brötchen" backen.
Die Attestierung einer Erwerbsminderung unter 3 Stunden pro Arbeitstag wird in der Praxis nur noch sehr selten erfolgen.
Denn wer auf Grund seines Alters und seiner letzten beruflichen Tätigkeit keinen Berufsschutz geltend machen kann, der wird oft auch auf Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auch für leichte Tätigkeiten verwiesen.
Da heißt es dann oft, Museumswärter, Pförtner usw. und dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob überhaupt ein solcher Arbeitsplatz verfügbar ist.
Wie Urteile der letzten Zeit beweisen, schützt auch eine Schwerbehinderung von 80% nicht vor einer Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente.
Sie sollten unbedingt sicher gehen und einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen.
Kompetent sind hier die Juristen der Sozialverbände:
Wenn Sie z.B. Mitglied bei einer Gewerkschaft oder bei einem anderen Sozilalverband sind, haben Sie eventuell Anspruch auf Rechtsbeistand. Fragen Sie ggf. dort unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer nach.
Wenn Sie bisher noch keinem Sozialverband angehören, dann ist die Mitgliedschaft beim VDK eine gute Wahl.
Dort erhalten Sie kompetenten Rechtsbeistand im Extremfall bis vor die Sozialgerichte gegen einen relativ geringen Monatsbeitrag von z.Z. ca. 5 Euro und dies ohne Wartezeiten.
Wer keinen Rechtsbeistand zu Hilfe nimmt der läuft große Gefahr, wichtige Fakten zu übersehen und Verfahrensfehler zu machen.
Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, dem werden die Kosten für einen Fachanwalt sowie ggf. ein Privatgutachten im Zusammenhang mit einem Verfahren vor den Sozialgerichten übernommen.
Voraussetzung für Deckungszusagen sind Wegfall von Wartezeiten von 3 Monaten bis Verfahrensbeginn und positive Vorabbeurteilung des Verfahrensausgangs durch den Rechtsanwalt.
Bitte beachten:
Rechtsschutzversicherungen leisten in der Regel nicht bei Vergleichen.
Gute Infos zum Thema finden Sie neuerdings auch auf
http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de
Das unabhängige Hilfs- und Infoportal ist derzeit im Auf- und Ausbau.
Viel Erfolg und beste Grüße
Konrad
hallo konrad,
herzlichen dank für deinen ausführlichen bericht. dein Hilfs-Portal hat mich umgehauen...... würde dir gerne 100 daumen hoch dafür geben, aber das ist ja leider nicht möglich.
ich freue mich schon jetzt auf die ausführungen der einzelnen punkte, die ja, wie du schreibst, in kürze folgen. nochmals ganz lieben dank und schöne grüße alissa
Nein der ärztliche Dienst wird das nischt machen,wird sich sogar hüten davor,aber sag mal hast du beim Arbeitsamt einen Antrag gestellt auf Gleichstellung mit Schwerbehinderte?Warte mal wir machen das anders,gehe zu www sozialgesetzbuch de klicke da mal SGB III und SGB IX an da findest du bestimmt was,
DAAAAAAAAAANNNNNNNNNNNNNNNKKKKKKKKKKEEEEEEEEEEE
Also du musst auf jeden Fall zu einem Gutachter, den die RV bestimmt, es interessiert die icht, was da vorher für ärztliche Ergebnisse vorliegen. Es wird so sein, dass die sowieso erstmal ablehnen - das ist schon Standart , wenn man eine EU-Rente beantragt. Da sollte man dann sofort in Widerspruch gehen. Aber das würde ich mit einem Experten tun, z.B. trete in den VdK ein - kostet in der Regel ca. 50 Euro Jahresgebühr, dafür hast du kostenlos nen Anwalt, der alles für dich regelt. Außerdem wird dann dein Antrag auch schneller bearbeitet. Glaub mir, ich weiss genau Bescheid, denn ich hab es erlebt. Könnte ein Buch darüber schreiben, was da alles vom Antrag bis zur Entscheidung passiert ist. Und dann muss man ja aller zwei Jahre (manchmal auch ein oder eineinahalb Jahre - höchstens aber drei) neu beantragen. Auf alle Fälle darf man sich nichts gefallen lassen und immer wieder einen Widerspruch einlegen. Übrigens - eine Begutachtung bei einem der Gutachter von der RV muss man genau vorher wissen, wie man sich verhält. Die stellen dir Fangfragen und testen dich - furchtbar!!! Ich habe das vorher nicht gewusst - und erst danach von einer Bekannten, die das schon erlebt hat, erfahren. Beim nächsten Mal wusste ich dann besser Bescheid. ünsch dir viel Glück und vorallem Durchhaltevermögen!!!
Hallo Mama 64 und andere,
Sie haben mit Ihren Ausführungen leider vollkommen Recht!
Es ist oft menschenunwürdig, welche Fallstricke ausgelegt sind, wenn wir Pflichtbeitragszahler eine Leistung aus dem System beantragen.
Es wird Zeit, daß die Beitragszahler endlich aufwachen und Ihre Rechte einklagen.
Die Empfehlung, dem VDK beizutreten, kann ich jederzeit bejahen und unterstützen.
In meinem persönlichen Umfeld erlebe ich laufend und immer mehr, daß viele Menschen mit diesen Themen total überfordert sind und über ihre Rechte und Möglichkeiten nicht Bescheid wissen.
Aus diesem Grund der Ansatz, unter
<a href="http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de" target="_blank">http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de</a>
ein unabhängiges Hilfs- und Infoportal einzurichten.
Alles Gute
Konrad
hallo mama64,
vielen dank für deinen bericht. ich habe schon ziemlichen bammel davor.
ich bin im oktober 2010 im vdk eingetreten. dort habe ich mit einer versicherungsberaterin den antrag bei der rentenversicherung gestellt.
ohne deren hilfe hätte ich den antrag wohl gar nicht erst gestellt.
ich bin froh, das es so liebe menschen gibt, die einem hier helfen. danke dafür. ganz liebe grüße von mir.
Wenn Gutachten von anderen Medizinischen Diensten bei der Rentenversicherung vorliegen,müssen die dich nicht unbedingt nochmals zum Gutachter schicken.Die Gutachten von anderen medizinischen Diensten müssen allerdings gleichlautend sein.Medizinische dienste können vom Arbeitsamt oder Krankenkasse sein.Die mußt allerdings bei antragstellung angeben damit die Rentenversicherung sich die Gutachten einholen kann.