Vollstreckungsbescheid zurücknehmen?
Hallo liebes Forum,
eine Schuldnerin unserer Firma hat bei uns über 20.000 Euro offen und das bereits seit 1 Jahr. Wir haben mehrere Mahnungen geschickt, auch Ratenzahlungen aus Kulanz angeboten, dann wieder mahnungen, persönliche gespräche geführt etc. Es hat alles nichts gebracht.
Wir haben wirklich alles versucht zu machen, sie hat nie bezahlt und immer versprochen, "ja ich zahle" aber nie etwas gezahlt.
Nun haben wir den Mahnbescheid beantragt, sie hat nicht reagiet. nun haben wir den vollstreckungsbescheid beantragt und sie hat diesen heute erhalten und uns kontaktiert.
Sie will erneut Ratenzahlung, persönliche gespräche und wir sollen den Vollstreckungsbescheid zurücknehmen.
Wir wollen aber keine Ratenzahlung mehr, keine persönlichen gespräche und nur das geld.
wie gehen wir denn vor? eigentlich hat sie ja 14 tage zeit, einspruch zu legen gegen den vollstreckungsbescheid.
Danke
7 Antworten
Nach einer solchen Vorgeschichte würde ich hier direkt die Zwangsvollstreckung einleiten.
Wenn ihr einen Vollstreckungsbescheid habt, dann könnt ihr über den Gerichtsvollzieher vollstrecken, müsst es aber nicht. Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang durchsetzbar. Eine Rücknahme des Vollstreckungsbescheides ist vollkommener Quatsch. Der Titel ist da und wird nicht zurückgenommen. Es stellt sich nur die Frage, ob ihr sofort vollstrecken wollt, oder ob ihr einer anderen Lösung zustimmt.
Daher wäre ich an eurer Stelle nicht abgeneigt, einer Ratenzahlung zuzustimmen. Bei Verstößen gegen die Ratenzahlungsvereinbarung ist diese hinfällig und ihr könnt jederzeit vollstrecken. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Dame den kompletten Betrag auf einmal zahlen kann. Daher macht eine Ratenzahlung durchaus Sinn.
Die Schuldnerin kann zwar Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, dieser wird aber, wenn der Fall klar ist, ziemlich schnell verworfen. Die Kosten kommen dann auf die Schulden noch oben drauf.
Wenn der GV einen Vollstreckungsbeschluss hat,hat er Kraft Amtes das Recht auf Ratenzahlung bis 6 Monate zu gewähren
Genauso, beim Vollstreckungsbeamten, Vollstreckungsbeschluss, nur haben öffentliche Forderungen Vorrang. Der Vollstreckungsbeamte schreibt seinen Vollstreckungsbeschluss selbst. Auch das Zwangsversteigerungsverfahren kann der Vollstreckungsbeamte selbst erledigen ohne Gericht, Er muss es zum Gericht schicken,.für den Verfahrenstermin zur Zwangsversteigerung,
Hi!!
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Titel, der kann nichjt zurück genommen werden. Meistens ist bei den Leuten nichts zu holen. Wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet, ist der Titel nach der Frist von 6 Jahren rechtsungültig.
Wenn de Schuldner nichts hat, kannst Du das Geld abschreiben!! Auch mit Titel.
Gruß
Tommy
Ein Vollsteckungsbescheid ist 30 Jahre gültig.
ihr müsst den vollstreckiungsbescheid nicht zurücknehmen. dieser kann vollstreckt werden wenn die frist abgelaufen ist.
sollte sie raten zahlen wollen und ihr damit einverstanden sein muss der bescheid trotzden´m nicht zurückgenommen werden. ihr vollstreckt dann eben nur nicht solange sie die raten zahlt.
Nein, nichts zurücknehmen, auch keine Verlängerung irgendwelcher Art anbieten. Die Frist endet in 2 Wochen - bis dahin hat sie alle Zeit der Welt, sich mit ihrer Bank zu unterhalten.
Sollte dann eine Zahlung von über 70% erfolgen, könntste ja mal über einen weiteren Ratenvertrag nachdenken, aber auch nicht mehr!
Ihr könnt sofort die Zwangsvollstreckung beantragen, auch wenn sie noch Einspruch erheben sollte
Wenn sie einspruch erhebt, gibt es doch dann eine mündliche verhandlung beim gericht oder eta nicht?
wenn der Einspruch zugelassen wird, dann wird das ganze vor Gericht verhandelt.
Bis zur Rechtskraft auf die Zahlung warten und ansonsten im Anschluss die Zwangsvollstreckung einleiten.
Die Schuldnerin fragt, ob wir ihr ratenzahlung erneut das 2. mal anbieten. wir möchten das nicht. die bittet die frist zu verlängern, da sie mit der bank klären möchte. was können wir tun? sie hat ihn am 01.10 erhalten und hat ja 2 wochen zeit