Mietschulden - wann darf ein Mahnbescheid zugestellt werden?
Guten Morgen,
wir haben eine kleine Wohnung die wir vermieten. Der letzte Mieter hat aber leider die letzten 4 Mieten nicht gezahlt. Er hatte uns immer hingehalten und wir waren wohl etwas zu gutgläubig.... Nun sind Mietschulden (seit September 2011) in Höhe von ca. 1500 Euro offen. Der Mieter ist nach Hamburg gezogen. Nach drei Mahnungen mit Androhung eines Mahnbescheides kam dann ein "Jammerbrief" mit der Bitte um Ratenzahlung die wir auch gewähren wollten. Im November kam eine Zahlung in Höhe von Euro 200 dann nichts mehr.
Meine Frage nun kann ich direkt einen Mahnbescheid zusenden oder muss ich wieder erst 3 Mahnungen mit Fristsetzung verschicken?
Reicht jetzt eine Mahnung und dann direkt der Mahnbescheid?
Wollte noch anmerken das unser Mieter Journalist beim WDR ist und gutes Geld verdient.
Vielen Dank im voraus für Euro Hilfe.
LG Marion
7 Antworten
Ihr könnt euch direkt um ein gerichtliches Mahnverfahren kümmern. Das geht online oder mit einem Formular, das man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.
Ihr könnt direkt das Mahnverfahren einleiten..
Danke für Deine schnelle Antwort.
Bist Du Dir da ganz sicher?
Früher musste man ja immer erst dreimal eine Frist setzen oder so.....
Hallo marion,
euren frust kann ich verstehen, aber es wird euch nichts anderes über bleiben, als dem guten schlechten geld noch mal gutes hinerher zu werfen und euch einen anwalt zu nehmen, ein gerichtliches mahnverfahren geht leider nicht ohne. außerdem kann er euch die genauen fristen nenenn. aber nach aktenlage würde ich sagen, dass das ohne weiteres durch geht. die Anwaltskosten werden übrigens, sofern das verfahren nicht abgeschmettert wird, von der gegenpartei eingeholt...
der vorteil an einem gerichtlichen mahnverfahren liegt darin, dass der beklagte (schuldner) sofern er der zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder innerhalb der gesetzten frist keinen widerstpruch einlegt automatisch verurtielt wird. unabhänig von der rechtmässigkeit einer forderung.
und ganz offen: so wie ich die einschätze, werden die das wieder auf die bank schieben. so habt ihr dann fast gewonnen...
viel glück
lg, anna
und euch einen anwalt zu nehmen, ein gerichtliches mahnverfahren geht leider nicht ohne
seit wann denn das? Hier ist auch nach einem Mahnbescheid gefragt worden, und noch nicht nach einer Klage, und auch da besteht kein Anwaltszwang.
Meine Frage nun kann ich direkt einen Mahnbescheid zusenden oder muss ich wieder erst 3 Mahnungen mit Fristsetzung verschicken?
Du kannst direkt einen Mahnbescheid erlassen.
Gab/gibt es denn keine Kaution?
Mietzahlungen müssen übrigens überhaupt nicht angemahnt werden.
Danke für deine Antwort. Wir waren natürlich auch so dumm und haben uns auch mit der Kaution hinhalten lassen. Wollte er auch später zahlen..... War ja auch ein ganz ganz netter unser Mieter dem man sowas gar nicht zugetraut hätte.
Aber dafür haben wir jetzt wieder etwas dazugelernt für die weitere Vermietung:-)
Dann müssen wir jetzt nur noch die genaue Adresse rausfinden für den Mahnbescheid. Ein Einschreiben/Rückschein wurde nicht angenommen. Unsere Mahnungen muss er aber bekommen haben da er uns ja einen Brief mit der Bitte um Ratenzahlung zugeschickt hatte im November.
Nein, selbst kann man das nicht. Aber einen solchen ausfüllen und bei Gericht abgeben, aber die entsprechende Gebühr dafür bezahlen. Den Rest macht das Gericht. Allerdings muss, sofern gegen den MB nicht wiedersprochen wird, auch Antrag auf Vollstreckung gestellt werden.
Nein es muss weder neu gemahnt noch eine Frist eingehalten werden. Im Zweifelsfall macht das mit Anwalt, wechen der Mietschuldner mit bezahlen muss.