Mietschulden - wann darf ein Mahnbescheid zugestellt werden?

7 Antworten

Ihr könnt euch direkt um ein gerichtliches Mahnverfahren kümmern. Das geht online oder mit einem Formular, das man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.

Ihr könnt direkt das Mahnverfahren einleiten..

Marion03 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 09:30

Danke für Deine schnelle Antwort.

Bist Du Dir da ganz sicher?

Früher musste man ja immer erst dreimal eine Frist setzen oder so.....

Hallo marion,

euren frust kann ich verstehen, aber es wird euch nichts anderes über bleiben, als dem guten schlechten geld noch mal gutes hinerher zu werfen und euch einen anwalt zu nehmen, ein gerichtliches mahnverfahren geht leider nicht ohne. außerdem kann er euch die genauen fristen nenenn. aber nach aktenlage würde ich sagen, dass das ohne weiteres durch geht. die Anwaltskosten werden übrigens, sofern das verfahren nicht abgeschmettert wird, von der gegenpartei eingeholt...

der vorteil an einem gerichtlichen mahnverfahren liegt darin, dass der beklagte (schuldner) sofern er der zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder innerhalb der gesetzten frist keinen widerstpruch einlegt automatisch verurtielt wird. unabhänig von der rechtmässigkeit einer forderung.

und ganz offen: so wie ich die einschätze, werden die das wieder auf die bank schieben. so habt ihr dann fast gewonnen...

viel glück

lg, anna

fs112  21.02.2012, 09:39

und euch einen anwalt zu nehmen, ein gerichtliches mahnverfahren geht leider nicht ohne

seit wann denn das? Hier ist auch nach einem Mahnbescheid gefragt worden, und noch nicht nach einer Klage, und auch da besteht kein Anwaltszwang.

Meine Frage nun kann ich direkt einen Mahnbescheid zusenden oder muss ich wieder erst 3 Mahnungen mit Fristsetzung verschicken?

Du kannst direkt einen Mahnbescheid erlassen.

Gab/gibt es denn keine Kaution?

Mietzahlungen müssen übrigens überhaupt nicht angemahnt werden.

Marion03 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 09:49

Danke für deine Antwort. Wir waren natürlich auch so dumm und haben uns auch mit der Kaution hinhalten lassen. Wollte er auch später zahlen..... War ja auch ein ganz ganz netter unser Mieter dem man sowas gar nicht zugetraut hätte.

Aber dafür haben wir jetzt wieder etwas dazugelernt für die weitere Vermietung:-)

Dann müssen wir jetzt nur noch die genaue Adresse rausfinden für den Mahnbescheid. Ein Einschreiben/Rückschein wurde nicht angenommen. Unsere Mahnungen muss er aber bekommen haben da er uns ja einen Brief mit der Bitte um Ratenzahlung zugeschickt hatte im November.

Nein, selbst kann man das nicht. Aber einen solchen ausfüllen und bei Gericht abgeben, aber die entsprechende Gebühr dafür bezahlen. Den Rest macht das Gericht. Allerdings muss, sofern gegen den MB nicht wiedersprochen wird, auch Antrag auf Vollstreckung gestellt werden.

Nein es muss weder neu gemahnt noch eine Frist eingehalten werden. Im Zweifelsfall macht das mit Anwalt, wechen der Mietschuldner mit bezahlen muss.