Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlung
Guten Morgen,
ich hab die Tage ein Mahnbescheid bekommen von einer Inkassofirma. Daraufhin habe ich mich mit denen in Verbindung gesetzt und die Ratenzahlung läuft jetzt weiter.
Daraufhin haben die mir einen Brief geschickt mit dem Hinweis das die Zahlung weiter läuft und unten steht noch folgender Absatz den ich absolut nicht verstehe:
"Der guten Ordnung halber weisen wir Sie daraufhin, dass Ihnen nunmehr noch der Vollstreckungsbescheid von Amts wegen zugestellt wird. Damit die Vereinbarung weiterhin Bestand hat, bitten wie Sie, keine Rechtsmittel gegen diesen einzulegen"
Kann mir das mal jemand erklären? Die Ratenzahlung besteht jetzt weiterhin und ich bekomm trotzdem den Vollstreckungsbescheid?! Was mach ich dann damit? Ich versteh das nicht :/
LG
4 Antworten
Grundsätzlich: Mahnbescheide kommen immer vom Amtsgericht, nicht von einer Inkassofirma.
Ich nehme ganz stark an, dass sie dir noch einen tatsächlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht schicken, damit der Anspruch der Forderungen "gerichtsfest" ist.
Naja also der Mahnbescheid war vom Amtgericht im Auftrag der Inkassofirma aber ich habe mich dann mit denen in Verbindung gesetzt
Damit sichert sich die Inkassofirma ab. Der Vollstreckungsbescheid ist im Prinzip nur die Information an Dich, das das Amtsgericht einen Titel für die Firma ausgestellt hat, er löst noch keine Vollstreckung aus, das muss der Gläubiger extra veranlassen. Das wird die Firma aber nicht tun, solange Du die Raten vereinbarungsgemäß zahlst. Nur, wenn Du nicht zahlst, brauchen die nicht nochmal von vorne anzufangen, sondern können sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Ganz einfach: Die wollen sich absichern, dass sie, FALLS du die raten mal nicht zahlst, sofort vollstrecken können.
Geh zum Verbraucherschutz, denn dass man dir nachträglich noch Kosten aufbrummt (Mahnbescheid kostet gebühren, und das nicht zu knapp) ist nicht in Ordnung!
Der Mahnbescheid ist ja schon da, daraufhin erfolgte ja erst die Ratenvereinbarung (verstehe ich zumindest so), also müssen die Gebühren auch bezahlt werden, der Vollstreckungsbescheid kostet nichts, erst die Vollstreckung verursacht wieder Gebühren.
Ja klar ist ganz einfach da hast du einmal oder mehrmals nicht bezahlt und dann wider...deswegen sichern sie sich ab-wenn du wieder nicht zahltst können sie gleich den Vollstreckungsbescheid gegen dich einleiten-indem du dann alles bezahlen musst plus zinsen natürlich! Immer die raten pünktlich zahlen. Das sind alles gauner!