Pfändung von der Sparkasse zurück gebucht nun will die Inkasso EOS geld?
Hallo, Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich schon lange ärger mit der Inkasso Firma EOS. Ich habe immer regelmäßig bezahlt, aber der Betrag wurde einfach nicht weniger. Ich habe dann aufgehört zuzahlen und promt stand eine Mitarbeiterin von EOS in meinem Wohnzimmer, sie hat mir wieder eine Ratenzahlung aufgebrummt. Naja dann kam ein Mahnbescheid von 560 Euro, ich habe Einspruch eingelegt. Es wurde dann 180 Euro als teilpfändung gepfändet von meinem Konto. Ich habe es dann so laufen lassen. Und dachte es wäre dann ja jetzt erledigt, aber die Bank hat nun das Geld einfach zurück Überwiesen. Die Firma EOS hat mich gestern angerufen und meinte das die jetzt eine Ratenzahlung machen wollen. Sie sagte da ich ja Einspruch eingelegt hätte bei der Bank, was ich nicht gemacht habe. Ich bin mir nun etwas unsicher ob ich das jetzt zahlen soll oder nicht. Die Bank bucht es ja nicht ohne Grund einfach zurück. Kann mir einer hier ein Rat geben?
LG Melanie
3 Antworten
Es ist immer ein Fehler sich mit Inkassobüros einzulassen.
Wenn man eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldanerkenntnis unterschreibt akzeptiert man damit auch Gebühren, die vor Gericht nicht durchsetzbar wären.
Schlüssel mal bitte die Forderung vollständig auf, dann können wir dir sagen, was zu bezahlen wäre.
Kann mir einer hier ein Rat geben?
Dazu fehlen zu viele Informationen.
Zunächst einmal die Frage, ob es jemals einen Vollstreckungsbescheid gab. Denn eine Kontopfändung passiert nicht einfach so. Dazu hätte das Inkasso einen Vollstreckungsbescheid haben müssen. Du schreibst hingegen, dass du beim Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hättest. Insofern: Bitte nochmal genau klarstellen, was es da gab seitens Gericht.
Ansonsten die zweit wichtigste Frage: Hast du jemals Dinge unterschrieben? Ratenvereinbarungen usw.? Hast du davon noch eine Kopie?
Die drittwichtigste Frage, BEVOR du nun eine Ratenvereinbarung unterschreibst: Wie hoch sind die Schulden und wie viel hattest du am Anfang als Raten bezahlt? Hast du eine aktuelle Forderungsaufstellung, also so etwas wie einen Kontoauszug?
Zur Pfändung: Was genau kam da? Eine sogenannte "Vorpfändung" oder tatsächlich ein richtiger "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss"?
Das ist insofern wichtig, weil eine Vorpfändung eigentlich verboten ist und womöglich sogar eine Straftat, wenn es nie einen Vollstreckungsbescheid gab.
Am Ende des Tages kann es wohl nur dein Ziel sein, rauszufinden, was angemessen ist und zu versuchen das irgendwie zu zahlen. Wenn du unterhalb der Freigrenze lebst (etwa 1070€ monatlich als Alleinstehender) könnte man erst mal mit P-Konto alles aussitzen. je länger kein Geld fließt, desto eher werden die handzahm.
Hast du sonst noch Schulden?
Fragen über Fragen.
Zahlen musst du so oder so früher oder später. Warscheinlich hat das Gericht die Pfändung rückgängig gemacht , als dein Einspruch angekommen ist.
Ich würde dir empfehlen, dich an die Ratenvereinbarung auf jeden Fall zu halten, oder sogar versuchen, die Raten so hoch wie möglich zu vereinbaren, damit du weniger Zinsen und Gebühren zahlen musst. Ansonsten würde ich den Mahnbescheid auf jeden Fall durchgehen und jede einzelne Gebühr überprüfen, da solche Firmen oft für Banale Dinge mehr berechnen, als sie dürfen.