Mahnung über Erhöhtes Beförderungsentgelt September 2014?

9 Antworten

Erstmal anrufen und nachfragen - vielleicht klärt sich das Problem ja.

kevin1905  29.03.2018, 15:26

Lebenszeitverschwendung.

Wie sollte ich am besten vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich berufe mich bezüglich der Forderung auf die Einrede der Verjährung nach §§ 195 ff BGB und werde daher keine Zahlung vornehmen.

Weitere Briefe Ihres Hauses oder ihrer Vertragskanzlei werden zur Strafanzeige gebracht.

boywithoutaname 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 15:59

DANKE!!!

Wenn dein Name und die Straße falsch ist, ist der Brief doch gar nicht für dich! Oder ist dein Name so unfassbar selten, das es nur eine einzige Person gibt, die diesen Namen trägt? Selbst DANN wäre das immer noch kein Beleg, dass der Brief an dich ist.

Umschlag wieder zu machen, zu kleben, und zur Post geben "Bin nicht ich"! oder in den Briefkasten und drauf schreiben "Zurück an Absender! Irrläufer (Irrtümlich geöffnet)"

Aber besser damit zur Post, und das dort erklären, damit nicht demnäcsht wieder Post für Fremde an dich geschickt werden.

Du kannst ihn natürlich auch GLEICH weg werfen.

Ignoriere das Schreiben. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst Du reagierenn

Lies auch einmal da:

https://www.antenne.de/experten-tipps/verbraucherschutz/betrugsmasche-mit-gefaelschten-mahnschreiben-daran-koennen-verbraucher-gefaelschte-briefe-erkennen

boywithoutaname 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 15:27

Danke für die Antwort, ich habe das Unternehmen schon gegoogelt allerdings scheint es sehr seriös zu sein.

beangato  29.03.2018, 15:39
@boywithoutaname

Das Unternehmen selbst ist ja seriös, nur die Mahnung ist es nicht. Schon der falsche Namen und die falsche Straße deutet darauf hin.

Ich habe hier ein Mahnschreiben von einem seriösen Rechtanwalt aus dem Jahr 2009. Habe nicht reagiert - es kam nichts nach.

boywithoutaname 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 16:36
@beangato

dann werde ich es einfach ignorieren und hoffen das nichts kommt :D danke auf jeden Fall für deine Bemühung.

Wenn du zwischendurch wirklich nichts bekommen hast, ist die Forderung am 31.12.2017 verjährt. Also auf KEINEN FALL zahlen.

Genau genommen musst du gar nichts machen, kannst aber die Creditreform darauf hinweisen, dass die Forderung nicht dich betrifft, (falscher Name) und ausserdem sowieso verjährt ist.

boywithoutaname 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 15:23

Hallo myzyny03,

ich habe zwischendurch nichts bekommen aber wenn ich eine Mahnung ignoriere mache ich mich ja "Schuldig" oder?

boywithoutaname 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 15:33
@kevin1905

okay, danke.