Mahnung über Erhöhtes Beförderungsentgelt September 2014?
Guten Tag liebe Communtiy,
Ich habe (vermutlich am 14.03, da ich in einer anderen Stadt studiere und seit dem nicht mehr zuhause war) eine Mahnung datiert zum 13.03.2018 mit Zahlungsaufforderung der Creditreform bekommen, da ich im September 2014 (!!!) angeblich ohne gültige Fahrkarte kontrolliert wurde. Allerdings habe ich seit dem Tag der angeblichen Kontrolle keine Mahnbescheide etc. bekommen und hatte somit keine Chance Einspruch einzulegen. Der Mahnungsbetrag beträgt 40,00€ erhöhtes Beförderungsentgelt zzgl. Gebühren von ca. 88.00€ und umfasst somit ein Gesamtsaldo von ca. 128,00€ zudem ist mein Name sowie die Straße auf dem Brief falsch. Zu meiner Frage: Wie sollte ich am besten vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe. :-)
9 Antworten
Erstmal anrufen und nachfragen - vielleicht klärt sich das Problem ja.
Lebenszeitverschwendung.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Textvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich berufe mich bezüglich der Forderung auf die Einrede der Verjährung nach §§ 195 ff BGB und werde daher keine Zahlung vornehmen.
Weitere Briefe Ihres Hauses oder ihrer Vertragskanzlei werden zur Strafanzeige gebracht.
DANKE!!!
Wenn dein Name und die Straße falsch ist, ist der Brief doch gar nicht für dich! Oder ist dein Name so unfassbar selten, das es nur eine einzige Person gibt, die diesen Namen trägt? Selbst DANN wäre das immer noch kein Beleg, dass der Brief an dich ist.
Umschlag wieder zu machen, zu kleben, und zur Post geben "Bin nicht ich"! oder in den Briefkasten und drauf schreiben "Zurück an Absender! Irrläufer (Irrtümlich geöffnet)"
Aber besser damit zur Post, und das dort erklären, damit nicht demnäcsht wieder Post für Fremde an dich geschickt werden.
Du kannst ihn natürlich auch GLEICH weg werfen.
Ignoriere das Schreiben. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst Du reagierenn
Lies auch einmal da:
Das Unternehmen selbst ist ja seriös, nur die Mahnung ist es nicht. Schon der falsche Namen und die falsche Straße deutet darauf hin.
Ich habe hier ein Mahnschreiben von einem seriösen Rechtanwalt aus dem Jahr 2009. Habe nicht reagiert - es kam nichts nach.
dann werde ich es einfach ignorieren und hoffen das nichts kommt :D danke auf jeden Fall für deine Bemühung.
Wenn du zwischendurch wirklich nichts bekommen hast, ist die Forderung am 31.12.2017 verjährt. Also auf KEINEN FALL zahlen.
Genau genommen musst du gar nichts machen, kannst aber die Creditreform darauf hinweisen, dass die Forderung nicht dich betrifft, (falscher Name) und ausserdem sowieso verjährt ist.
Hallo myzyny03,
ich habe zwischendurch nichts bekommen aber wenn ich eine Mahnung ignoriere mache ich mich ja "Schuldig" oder?
Nein.
okay, danke.
Danke für die Antwort, ich habe das Unternehmen schon gegoogelt allerdings scheint es sehr seriös zu sein.