Darf die GEZ (Rundfunkbeitrag) mir Mahnungen oder einen Vollstreckungsbescheid zukommen lassen?
Der Rundfunkbeitrag von dem Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Dürfen die somit Geld verlangen und mir sogar Mahnungen und Vollstreckungsbescheide zukommen lassen?
Dieser Bericht liest sich sehr korrekt: http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Netzwerk-Nichtrecherche/Tips-fuer-den-GEZ-Boykott/posting-2172159/show/
Ist das rechtlich in Ordnung? Hat schon jemand Erfahrungen gemacht nicht zu zahlen?
5 Antworten
Der Rundfunkbeitrag von dem Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.
Die Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts basierend auf dem Rundfunkstaatsvertrag der 16 Bundesländer. Staatsverträge haben Gesetzeskraft.
Bei der Recherche des Themas mal auf den Confirmation-Bias verzichten!
Dürfen die somit Geld verlangen und mir sogar Mahnungen und Vollstreckungsbescheide zukommen lassen?
Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid ist vollstreckbar.
Der Beitrag wurde von zahlreichen Verwaltungsgerichten durchgewunken, sogar von einigen Landesverfassungsgerichten.
Die Vollstreckung wurde durch den BGH (da der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auf die ZPO verweist) für rechtens empfunden. Das Thema is rechtlich durch!
Wolfram:
erzähl keinen Quatsch!
natürlich darf die Rundfunkanstalt Bescheide ausstellen.
Glaubst du allen Ernstes, dass die Gerichte dies akzeptieren würden, wenn die Rundfunkanstalt keine Behörde wäre?
bytheway:
die Rundfunkanstalt zieht die Beiträge IM NAMEN der zuständigen Landesrundfunkanstalt ein ...
Wenn aber immer mehr Leute verweigern, können die ihre Lügen und ihren Zwang nicht aufrecht halten.
Dann finde mal genug. Wenn es klappt, würde mich freuen!
Leider machen Gerichte und Stadtkasse bei dem bösen Spiel mit.
Welche Stadt denn? München? Rundfunkbeitrag ist Ländersache!
Ist jetzt auch schon wieder Monate her, nix mehr gehört!
Wenn ich einen bestandskräftigen und vollstreckbaren Beitragsbescheid gegen dich hätte, welcher 30 Jahre lang gültig ist, warum sollte ich mir die Eile machen.
Irgendwann ist auf deinem Konto eine Pfändung. Wenn du ein P-Konto hast und entsprechend wenig Einkommen, alles kein Thema.
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/BJNR001570953.htmlauf Finanzfrage.de findest Du die Frage, ob der Beitragsservice Rundfunk über das Finanzamt eine Pfändung von Steuerguthaben vornehmen darf ....
und Antwort darauf ist .... JA
Der Beitragsservice braucht KEINEN Vollstreckungsbescheid ....
es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung.
bei öffentlich rechtlichen Forderungen gilt das VwVG (Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz)
somit kann die Angelegenheit relativ schnell an das Finanzamt als Vollstreckungsgehilfe gegeben werden ....
und wer mit der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes ein Problem hat ....
(nur zur Info: das Finanzamt prüft NICHT, ob die Forderung berechtigt ist ...
der Auftrag ist da, somit wird dieser abgearbeitet)
Und schon kommt das Rundfunkmonster und will noch mehr von deinem Geld! Und was kommt als nächstes? Wer sich eine Ohrfeige gefallen lässt, bekommt immer wieder auf´s Maul. Da ist es am Ende besser, man wehrt sich gleich am Anfang!
kümmere dich um dein Geld, nicht um meines .....
du kannst dich ja wehren, spricht nichts dagegen. Allerdings solltest du die Konsequenzen kennen und (falls es soweit kommt) auch tragen ....
aber dummerweise haben bisher die Rundfunkgegner SÄMTLICHE Prozesse verloren, sogar vorm Europäischen Gerichtshof ..
Die Frage ist so wohl nicht richtig gestellt, denn sie muss mit ja beantwortet werden, Die dürfen, und Du dürftest auch ...
Die Frage sollte lauten:
1. Darf eine nicht rechtsfähige juristische Person erwarten, daß man deren Briefe annimmt, ließt und beachtet?
2. Darf eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige juristische Person erwarten, daß man deren Briefe annimmt, ließt und beachtet?
Ich glaube das nicht. Ich denke, sie können maximal hoffen.
Darf eine nicht rechtsfähige juristische Person erwarten, daß man deren Briefe annimmt, ließt und beachtet?
1. Eine 'nichtrechtsfähige juristische Person' gibt es nicht, das ist ein Widerspruch in sich.
2. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten und das sind Anstalten öffentlichen Rechts und somit Behörden.
Ich glaube das nicht. Ich denke, sie können maximal hoffen.
Glauben kannst du in der Kirche. Probier's mal mit Wissen.
Der jämmerliche nicht rechtsfähige "Beitragsservice..." ist kein berufener Ansprechpartner.
Ich bin respektierter geduldeter GEZ-Nichtzahler.
Ich verweigere erfolgreich GEZ-Zwangsgebühren und Lügen-Demokratie-Abgabe, weil ich gegenüber dem Intendanten des RBB und gegenüber dem Bürgermeister von Falkensee Art.1 Abs.1 durchgesetzt habe.
Niemand tastet meine Würde unwidersprochen an.
Und wenn ich widersprochen habe, dann hat sich noch jeder Obrigkeits-Dünkel-Fröner weggeduckt.
Vielleicht spielt auch noch eine Rolle, daß ich zuallererst klar stelle, daß ich ein Mensch bin, und daß ich klar stelle, daß ich nicht mit Sachen rede und daß sich Sachen nicht mit mir zu unterhalten haben.
(Problematik: juristische Person , Person , oder Mensch).
In meinem Dunstkreis wagt sich´s niemand, meine Würde anzutasten, und jeder hütet sich davor, daß ich gegebenen Falls seine mangelhafte Würde öffentlich an den Pranger stelle.
Zum Beispiel mag das eben der Intendant des RBB, Frau Patricia Schlesinger nicht und auch der Falkensee´er Bürgermeister Heiko Müller mag das nicht.
Und deshalb fand die Kontopfändung bei mir nicht mehr statt, und ich musste nicht blöde herum-klagen und kein Gericht will sich mit mir befassen. Alles easy.
Solange bin ich respektierter und geduldeter GEZ-Nichtzahler .
►► Wer Grün wählt, wählt Deutschlandhasser.◄◄ (deutschlandhasser bitte googeln) dort findet man diese ganzen verfassungsfeindlichen Statements.
Alle wirklich Grünen-Positionen zu Umwelt, Tieren und Pflanzen , haben auch andere Parteien.
Hallo, vor kurzem wurde doch die Initiative "Mit Dialog gegen die Dauerempörung" hochgejubelt.
►Ich hoffe, hier wird nicht wie zu Nazie-Zeiten üblich, würdelos Zensur-Löschung betrieben.
herrj at web punkt de
gebt meiner Petition bitte auch Eure Unterschrift: https://chn.ge/2D3KwpS
Das folgende ist ein sehr schönes Ding: Leine des Grauens bei killerbee diskutiert. Diskutiere auch du mit: https://killerbeesagt.wordpress.com/2019/01/23/volkslehrers-leine-des-grauens-und-die-deutschland-parabel/#comments
Der jämmerliche nicht rechtsfähige "Beitragsservice..." ist kein berufener Ansprechpartner.
Es sollte sich eigentlich herumgesprochen haben, dass es es sich beim Beuitragsservice um eine Art Inkassodienst der Rundfunkanstalten handelt, und das sind Anstalten öffentlichen Rechts.
Vielleicht spielt auch noch eine Rolle, daß ich zuallererst klar stelle, daß ich ein Mensch bin, ... (Problematik: juristische Person , Person , oder Mensch).
Das bestreitet eigentlich auch niemand.Anscheinend ist dir nicht bekannt, dass eine natürliche Person ein Mensch in seiner Funtkion als Träger von Rechten und Pflichten ist, und eine juriistische Person damit überhaupt nichts zu tun hat.
Jetzt fehlt aber noch ihre Begründung, warum ich respektierter und geduldeter GEZ-Nichtzahler bin.
Eine juristische Person ist eine Sache.
In Gerichten wird immer und ausschließlich in der Sache verhandelt.
Eine Sache hat keine Würde.
Hinter jeder juristischen Person steht aber ein oder mehrere Menschen, und nur diese Menschen haben Würde.
Und nur diese Menschen können ihre Würde beiseite legen, und einer lediglich juristischen Person verwerflich handeln dienstbar sein, um nach dem oftmals verächtlichen Prinzip zu handeln: "Wess Brot ich fress, des Lied ich sing".
Zum Beispiel möchte also der Intendant des RBB Frau Patricia Schlesinger nicht offensichtlich ihre Würde beiseite legen und ihrer juristischen Person RBB dienstbeflissen hörig sein und meine Würde antastend bestimmen, daß ich, dafür daß ich belogen werde vom so genannten öff.-rechtl.-Rundfunk, dafür auch noch bezahlen zu sollen.
Es gibt also Menschen, die wissen, daß sie in der Hierarchie über einer lediglich jämmerlichen juristischen Person stehen, und ihren würdigen Willen der lediglich jämmerlichen juristischen Person aufzwingen, so wie das vom Grundgesetz in Art, 1 Abs.1 an aller erster Stelle klargestellt beschützt wird.
Jetzt fehlt aber noch ihre Begründung, warum ich respektierter und geduldeter GEZ-Nichtzahler bin.
Möglicherweise, weil man es satt hatte, sich weiter mit einem notorischen Querulanten herum zu ärgern.
Eine juristische Person ist eine Sache.
Nein.
Als juristische Person bezeichnet man im Recht eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person
In Gerichten wird immer und ausschließlich in der Sache verhandelt.
Der Begriff 'Sache' hat mehr als eine Bedeutung, und zwar in diesem Fall die unter Nr 2 im Duden-Artikel genannte.
nicht, weil sie es satt hatten, das ist doch dümmliches denken, wenn man beachtet, daß mehrere Personen deswegen schon im Knast gelandet sind, nur weil sie nicht wusstn, wie man seine Weigerung richtig begründet.
Nein, selbst im Beamtengesetz steht, daß diese Schein-Beamten nichts tun dürfen, was gegen die Würde des anderen verstößt
Und es verstößt nun einmal offensichtlich gegen die Würde mancher Menschen, dafür, daß sie belogen werden, auch noch obendrein bezahlen zu sollen, dafür daß sie belogen werden.
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-214702 - 1
§ 21
Persönliche Verantwortung für Diensthandlungen
(1) Der Beamte ist für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen verantwortlich.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen...
Und Ja, das mit der juristischen Person und einem Personalausweisträger hab ich noch nicht richtig verstanden. Aber das kommt noch.
nicht, weil sie es satt hatten, das ist doch dümmliches denken
So etwas wie einen 'respektierten und geduldeten GEZ-Nichtzahler' gibt es nicht. Möglicherweise hat man die Vollstreckung auch eingestellt, weil es den Aufwand nicht lohnt, weil nichts zu holen ist.
wenn man beachtet, daß mehrere Personen deswegen schon im Knast gelandet sind, nur weil sie nicht wusstn, wie man seine Weigerung richtig begründet.
Wegen Nichtzahlens ist noch niemand im Knast gelandet. Man kann dort landen, wenn man sich im Vollstreckungsverfahren weigert, die Vermögensauskunft abzugeben.
Ja, das mit der juristischen Person und einem Personalausweisträger hab ich noch nicht richtig verstanden. Aber das kommt noch.
Du hast offensichtlich einiges nicht verstanden.
Ein Personalausweis ist nichts weiter als ein Nachweis der Identität. Das Wort 'personal' hat in diesem Zusammenhang auch nichts mit dem Personal eines Unternehmens zu tun, sondern bedeutet nichts weiter als 'persönlich'.
Hier werkelt ein Reichsbürger namens Crocodyl. War mir, bis ich diesen Strang gesehen habe, noch nicht so 100%ig bewusst.
Mensch Jungchen, ich bin kein Nichts-Tuer, ich mache etwas, und zwar erfolgreich:
nicht, weil sie es satt hatten, das ist doch dümmliches denken ...
Das ist das gleiche wie mit dem GEZ-Zwangsbeitrag, da kommen Schwätzer und greifen mittendrinn heraus, es gäbe jetzt ein Gesetz "RundfunkBeitragStaatsVertrags-bla-bla" und alle Kriecher und vom System wprdelos profitierenden ducken sich und plappern der Lügenpresse nach.
Und dann komme ICH, und sage Stop, Euer Möchtegern-Gesetz ist Nichtig weil Art1 Art4 Art5 und Art19, und nicht ich muss mich darum kümmern, ob es nicht vielleicht doch gültig wäre, sondern derjenige, der gerne möchte, daß es doch gültig sei, muss beim obersten Gericht darum bitten, Klarstellung zu bekommen. Und so findet bei mir keine Zwangsvollstreckung Kontopfändung mehr statt, und ich bin respektierter und geduldeter GEZ-Zwangsbeitrags-Nichtzahler, ohne blöde herunzuklagen und ohne Gerichtsverhandlung.
Alles easy.
Den Kriechern wird gesagt, dann müssten Sie klagen und den Weg bis zum obersten Gericht nehmen, und deine Anwälte nicken auch ganz beflissen mit Dollar-Zeichen in den Augen.
Das können diese Obrigkeits-Dünkel-Fröner machen, denn es ist rechtsgültig durch Art.24 der HLKO gedeckt (Kriegslisten sind erlaubt=täuschen ist erlaubt) in einem besetzten Land.
Man darf sich täuschen lassen, aber man muss sich nicht täuschen lassen.
Das können diese Obrigkeits-Dünkel-Fröner machen, denn es ist rechtsgültig durch Art.24 der HLKO gedeckt (Kriegslisten sind erlaubt=täuschen ist erlaubt) in einem besetzten Land.
Hahaha! Ich lache mich scheckig. Originell ist er ja. Ich möchte dabei sein, wenn er beim nächsten Prozess so richtig auf die Fresse fällt.
Es sei denn - es sei denn...
Ich habe schon zu viele Leute in dieser Szene gesehen, die einen gesetzlichen Vormund hatten. Das ist doch bei Dir bestimmt nicht der Fall, oder Juri? Oder?
Gegen so eine Ratten-Artigkeit (Würdelosigkeit) kann man sich schützen indem man ,
so wie ich,
kein Nichts-Tuer ist, und würdevoll selber bestimmt wer eine Vorsorge-Vollmacht bekommt, und nicht dümmlich wie ein Nichts-Tuer , abwartet, bis die würdelosen Täuscher kommen und nach Art.24 anfangen würdelos Kriegslisten anzuwenden.
Art.1 Abs.1 ist in der Reihenfolge eben nun einmal an erster Stelle des Grundgesetzes, und das sicherlich nicht ohne Grund, danke an die klugen Verfasser des Grundgesetzes, solange es gültig ist.
Und unserer eigenen Verfassung stünde es sehr gut, wenn an erster Stelle exakt dieses Gesetz mit Ewigkeits-Gültigkeits-Status eingefügt wird, und zwar gleich mit der weitergehenden Erklärung.
Art.1 Abs.1 wird von den meisten unvollständig verstanden, oder mutwillig nicht vollständig interpretiert, weil hier nicht ganz deutlich steht, „Aber wenn man nur wenig Würde hat, dann kann, logisch, dessen mangelnde Würde auch nicht angegriffen bzw. angetastet werden. Würdenträger haben aber genügend Würde an den Tag zu legen, ansonsten haben sie den Stuhl zu räumen und einem Würdigen Platz zu machen.“ mit gleichzeitigem Verlust sämtlicher bisher erworbener Pensionsansprüche und Zwangs-Harz4 solange bis der letzte ungewollt in Harz-4 Geratene wieder ordnungsgemäß teilhaben kann.
(Art.1 Abs.1 ist der Schlüssel, um eine hervorragende Gesellschaftsordnung entwickeln zu können. Andere Formulierungen hießen:
„Was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch kei´m Anderen zu.“ oder
„Ich verhalte mich immer so, wie ich mir wünsche, daß sich Andere mir gegenüber verhalten in gleicher Situation.“
oder "entspricht den 10 Geboten").
Und sollten die zukünftigen AfD-Politiker drohen abzudriften in Richtung Obrigkeits-Dünkel-Fröner, so würde ich mich freuen, wenn unser Volk als aufgewachter Souverän dann entsprechend Art.1 Abs.1 mit mir die Forderung umsetzt, daß mangelhaft Würdige ihren Stuhl räumen um einem Würdigen Platz zu machen.
►►►Ist euch das wirklich zu schwer und zu kompliziert, die Einhaltung nur eines einzigen Paragraphen Art.1 Abs.1 wirkungsvoll einzufordern ?◄◄◄
Die anderen, die ich kenne, welche so reden und so schreiben, haben jedenfalls einen vom Richter bestellten gesetzlichen Vormund. Und Du kannst Dir die Finger blutig schreiben mit Vollmachten, ein Richter wird das nicht sonderlich interessieren
Ist und bleibt dann aber eine rattenartige Würdelosigkeit exakt nach in der Vergangenheit erlebten Nazie-Methoden.
Und? Wer also ist jetzt erkennbar Nazie?
Richtig, alle nennenswerten Alt-Parteien und die Mitläufer, die es damals auch in Massen gab.
Klar, wohl damals, so auch wohl Heute braucht die Masse diese 12 Jahre, um zu begreifen, daß hier ein großer großer Mist passiert.
Einen Richter ohne Nachweis, daß es ein staatlicher Richter ist, wird sichs nicht wagen, ein oder sein Urteil zu unterschreiben. Das wissen die Burschen genau.
Und, was ist ein nicht ordentlich unterschriebenes Urteil? Ein Entwurf, und sonst gar nichts.
Aber jedem steht es frei, sich natürlich auch täuschen zu lassen in einem besetzten Land mit demzufolge anwendbarem Völkerrecht HLKO mit seinem Art.24 Krigslisten sind erlaubt=täuschen ist erlaubt.
http://www.agmiw.org/aufruf-an-alle-beamten/
http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/03/Beamtenwegweiser-2015.pdf
https://newstopaktuell.wordpress.com/category/das-grundgesetz-ist-keine-verfassung/
https://bilddunggalerie.wordpress.com/2016/07/14/die-brd-ist-kein-rechtsstaat-gibt-es-beamte/
http://brd-schwindel.ru/der-wahre-kriegsgrund-2016-enden-in-russland-99-jahre-handelsrecht/
...
So hat's beim ersten Reichsbürger, der meinen Weg vor 5 Jahren gekreuzt hat, auch angefangen. Ellenlanges, wirres Zeugs geschrieben und haufenweise Links zu Drecksseiten. Inzwischen hängt er als Jagdtrophäe an meiner imaginären Reichsdeppenwand.
Was machen wir nur mit Dir, was machen wir nur?
Bezüglich des letzten Teils der Frage,
vielleicht mal anfangen richtig zu denken:
Art.1 Abs.1 ist in der Reihenfolge eben nun einmal an erster Stelle des Grundgesetzes, und das sicherlich nicht ohne Grund, danke an die klugen Verfasser des Grundgesetzes, solange es gültig ist.
Und unserer eigenen Verfassung stünde es sehr gut, wenn an erster Stelle exakt dieses Gesetz mit Ewigkeits-Gültigkeits-Status eingefügt wird, und zwar gleich mit der weitergehenden Erklärung.
Art.1 Abs.1 wird von den meisten unvollständig verstanden, oder mutwillig nicht vollständig interpretiert, weil hier nicht ganz deutlich steht, „Aber wenn man nur wenig Würde hat, dann kann, logisch, dessen mangelnde Würde auch nicht angegriffen bzw. angetastet werden. Würdenträger haben aber genügend Würde an den Tag zu legen, ansonsten haben sie den Stuhl zu räumen und einem Würdigen Platz zu machen.“ mit gleichzeitigem Verlust sämtlicher bisher erworbener Pensionsansprüche und Zwangs-Harz4 solange bis der letzte ungewollt in Harz-4 Geratene wieder ordnungsgemäß teilhaben kann.
(Art.1 Abs.1 ist der Schlüssel, um eine hervorragende Gesellschaftsordnung entwickeln zu können. Andere Formulierungen hießen:
„Was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch kei´m Anderen zu.“ oder
„Ich verhalte mich immer so, wie ich mir wünsche, daß sich Andere mir gegenüber verhalten in gleicher Situation.“
oder "entspricht den 10 Geboten").
Und sollten die zukünftigen AfD-Politiker drohen abzudriften in Richtung Obrigkeits-Dünkel-Fröner, so würde ich mich freuen, wenn unser Volk als aufgewachter Souverän dann entsprechend Art.1 Abs.1 mit mir die Forderung umsetzt, daß mangelhaft Würdige ihren Stuhl räumen um einem Würdigen Platz zu machen.
►►►Ist euch das wirklich zu schwer und zu kompliziert, die Einhaltung nur eines einzigen Paragraphen Art.1 Abs.1 wirkungsvoll einzufordern ?◄◄◄
Sie drohen es, bei allen 4,5 Millionen säumigen Zahlern, die einen Mahnbescheid bekommen haben.
Von 44,5 Millionen Beitragskonten sind es etwa 10 % !
Sie tun es bei denen die nicht zahlen, Vollstreckug bei 2 Millionen säumigen Zahlern.
"Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung"
die Bescheide kommen auch nicht vom Beitragsservice sondern von den Landesrundfunkanstalten, und die sind rechtsfähig.
tja, wenn einer im Internet schreit, das ist Betrug springen jede Menge drauf an, da ja evtl. nix zu zahlen ist .....
Da habe ich auch die Meinung das es so wie es aktuell ist nicht durchsetzbar ist, allerdings mit einer anderen Begründung und bis jetzt hat man es trotz einigem Schriftwechsels von 2013 - Anfang 2014 (und mehrerer Aufforderungen es zu tun) nicht versucht zu bescheiden (und mir somit keine Möglichkeit gegeben es gerichtlich prüfen zu lassen). Die obskuren Begründungen die im Internet aber zu lesen sind (mein Lieblingsding sind "Verträge zu lasten dritter" oder gleich BRD GmbH) zeugen einfach nur von Unkenntniss von elementaren Dingen wie dem Unterschied zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
Kritisch betrachten ist sehr gut, aber insb. ist es immer besser Gesetztestexte zu lesen wie irgendwelche Foren.. zu oft nehmen die bezug auf ein Gesetz in dem sogar überhaupt nichts von dem drin steht das da erzählt wird.
ja und wenn du als DDR Bürger dein Land verlassen wolltest, konnte die Staatsgewalt völlig legal (sozusagen rechtsfähig) auf dich schiessen lassen. Gesetze spiegeln nicht Gerechtigkeit wieder, sondern die Machtverhältnisse. Und sie sind solange gültig, so lang sich die Mehrheit dran hält und einschüchtern lässt.
Rechtsfähig oder nicht - ich zahle nicht. Sollte ich vor Gericht verlieren und zahlen müssen, dann schlucke ich halt auch noch die paar Gebühren, trete dann sofort wieder in Zahlungsstreik. Das mache ich so lange, bis sie sich an mir die Zähne ausgebissen haben. Und wenn genug Leute mitmachen, werden wir gewinnen!
wolfram, derjenige, der sich die Zähne ausbeist, bist du ...
sonst niemand ....
aber dann meckern, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist ...
Eine Rundfunkanstalt ist keine Behörde. Die dürfen also keine Bescheide ausstellen. Die versuchen nur, die Leute einzuschüchtern.
Leider machen Gerichte und Stadtkasse bei dem bösen Spiel mit.
Wenn aber immer mehr Leute verweigern, können die ihre Lügen und ihren Zwang nicht aufrecht halten. Es liegt an uns, ob wir uns ein Leben lang verarschen und berauben lassen, oder ob wir Widerstand leisten. Ich habe auch schon Post von der Stadtkasse bekommen. Habe Wiedersprochen. Ist jetzt auch schon wieder Monate her, nix mehr gehört!