Vollstreckungsbescheid ungültig?

5 Antworten

Du wirst einen neuen Mahnbescheid beantragen müssen, da die Wirkung des alten entfallen ist und auf dessen Grundlage kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen kann.

Ein Vollstreckungsbescheid ist von der Ausstellung an sofort für 30 Jahre gültig. Selbst ein Widerspruch hemmt die Vollstreckung nicht mehr.

Wende Dich also an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Du mußt Dir allerdings im klaren darüber sein daß Du alle Kosten die entstehen zunächst vorschießen must.

PatrickLassan  14.12.2017, 08:26

Schön und gut, aber anscheinend hat der Fragesteller vergessen, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Artus01  14.12.2017, 11:34
@PatrickLassan

Stimmt, dann muß sie das Ganze nochmal von vorn beginnen.

Das dürfte rum sein. Gerade bei einem Mahnbescheid geht es ja sehr stark um Fristen. Mit dem alten MB kannst Du auf jeden Fall keine Vollstreckung mehr kriegen.

Ich bin allerdings gar nicht sicher, ob Du so einfach auf die gleiche Forderung einen neuen ausstellen kannst. Vielleicht mal vorher anfragen, nicht, dass Du das Geld umsonst investierst.

mepeisen  16.12.2017, 09:48

Eine erneute Beantragung ist zulässig. Es wäre nur Rechtsmissbrauch, bei Widerspruch des Schuldners erneut zu beantragen oder bei bereits erreichter Befriedigung oder bereits erhaltenem Vollstreckungsbescheid erneut zu beantragen.

Da Schilderung etwas unklar:

Vollstreckungsbescheid beantragen

Frist: 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheides

(§ 701 ZPO - Zivilprozeßordnung)

Vollstreckungsbescheid liegt bereits vor

mind. 30 Jahre kann vollstreckt werden


Ruf mal an beim Amtsgericht, wohlmöglich mußt du einen neuen Mahnbescheid auf den Weg bringen.