Vollstreckungsbescheid ungültig?
Hallo Leute, Ich habe im Mai einen Mahnbescheid zugestellt, auf den auch keine Rückantwort etc kam. Meines Wissens nach, hat der Schuldner 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen gegen diesen Mahnbescheid, in dem Fall hat er es nicht. Daher habe ich dann das Recht auf einen Vollstreckungsbescheid, diesen ich auch einreichen wollte beim zuständigen Amtsgericht.. Das Problem ist aber, das bei mir privat vieles passiert ist(Kind auf die Welt gekommen, geheiratet usw.) und ich nicht mehr an den VB gedacht habe..! :( Man hat ja 6 Monate Zeit diesen einzureichen, ich hab ihn vor 3 Tagen in meinen Unterlagen entdeckt, ist der VB jetzt ungültig oder gibt es da Möglichkeiten diesen trotzdem einzureichen, da die Frist ja abgelaufen ist?!
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Du wirst einen neuen Mahnbescheid beantragen müssen, da die Wirkung des alten entfallen ist und auf dessen Grundlage kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen kann.
Ein Vollstreckungsbescheid ist von der Ausstellung an sofort für 30 Jahre gültig. Selbst ein Widerspruch hemmt die Vollstreckung nicht mehr.
Wende Dich also an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Du mußt Dir allerdings im klaren darüber sein daß Du alle Kosten die entstehen zunächst vorschießen must.
Stimmt, dann muß sie das Ganze nochmal von vorn beginnen.
Das dürfte rum sein. Gerade bei einem Mahnbescheid geht es ja sehr stark um Fristen. Mit dem alten MB kannst Du auf jeden Fall keine Vollstreckung mehr kriegen.
Ich bin allerdings gar nicht sicher, ob Du so einfach auf die gleiche Forderung einen neuen ausstellen kannst. Vielleicht mal vorher anfragen, nicht, dass Du das Geld umsonst investierst.
Eine erneute Beantragung ist zulässig. Es wäre nur Rechtsmissbrauch, bei Widerspruch des Schuldners erneut zu beantragen oder bei bereits erreichter Befriedigung oder bereits erhaltenem Vollstreckungsbescheid erneut zu beantragen.
Da Schilderung etwas unklar:
Vollstreckungsbescheid beantragen
Frist: 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheides
(§ 701 ZPO - Zivilprozeßordnung)
Vollstreckungsbescheid liegt bereits vor
mind. 30 Jahre kann vollstreckt werden
Ruf mal an beim Amtsgericht, wohlmöglich mußt du einen neuen Mahnbescheid auf den Weg bringen.
Schön und gut, aber anscheinend hat der Fragesteller vergessen, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.