Vollstreckungsbescheid trotz Bezahlung
Liebes Forum,
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten und die Einspruchsfrist verstreichen lassen. Anschließend habe ich vier Tage nach der Einspruchsfrist die volle Forderung inkl. Gebühren und Zinsen überwiesen und habe daraufhin einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich habe am 13. November die Forderung komplett überwiesen und bekomme am 20. November eine förmliche Zustellung vom Amtsgericht, welcher ein Vollstreckungsbescheid vom 18. November beigelegt war.
Nun mein Anliegen: Sollte ich Einspruch einlegen? Wie ist euer juristischer Rat?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Widerspruch einlegen und auf die Zahlung hinweisen
Hauptsächlich deswegen, weil es statthaft ist, den VB zu beantragen. Vom Zeitablauf her kam es zu einer Überschneidung und da sollte man sich gegen den VB nicht zur Wehr setzen, sonst bekommt man unnötige Gerichtsgebühren aufgebrummt.
Ich würde zunächst den Gläubiger zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auffordern.
Erstmal Danke für deine Antwort!
Könntest du das bitte nochmal erläutern? :)
Öhm, gut.
Gläubiger anschreiben, dass er die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids herausgaben soll.
"Hallo XYZ. Ich fordere Sie hiermit auf, den entwerteten Titel im Original auszuhändigen. Die Schuld war beglichen, rund eine Woche bevor Sie den VB beantragt haben. Diskussionen darüber akzeptiere ich nicht. Versuche, dennoch zu vollstrecken werde ich mit einer Vollstreckungsabwehrklage beantworten. Ich setze eine Frist von 14 Werktagen."
Auf jeden Fall muss Widerspruch eingelegt werden, sonst hat die Gegenseite - auch wenn gezahlt wurde, und egal welches Blabla jetzt am Telefon und sonstwie erfolgt - einen vollstreckbaren Titel über die bereits bezahlte Forderung.
Am besten Teilwiderspruch, mit der Angabe: Hauptforderung bereits bezahlt. Dann bezahlst Du noch die Gebühren für den Vollstreckungsbescheid, damit müsste das Thema dann durch sein. Die Gebühren für den Vollstreckungsbescheid musst Du auf jeden Fall zahlen, weil Du die Frist für den Mahnbescheid verbummbeutelt hast.
Es dürfte hier eine Überschneidung gegeben haben und insofern war es rechtens, den VB zu beantragen. So wie du schreibst sollte man die Gebühren für den Antrag VB u.U. anerkennen. Direkt ans Gericht einen Einspruch zu formulieren ist taktisch unklug. Das würde man nur machen, wenn Wochen zwischen der Bezahlung und dem Antrag auf VB liegen, wenn also böswillig gehandelt wurde von der Gegenseite.
Na ich würde einfach mal den Gläubiger kontaktieren. wenn bei dem die Zahlung eingegangen ist dann ist das eh erledigt. Wahrscheinlich hat es hier eine Überschneidung gegeben.
Das Rechtsmittel heißt Einspruch und die Sache wird teuer, wenn der Antrag vor der Zahlung gestellt wurde.