Rücknahme Widerruf Mahnbescheid
Hallo,
ich habe folgendes Schreiben vom Inkassobüro erhalten:
Sehr geehrter Herr XY,
unser Anwalt hat uns mitgeteilt, dass Sie gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt haben.
...
Wir erklären uns mit einer Fortsetzung der Ratenzahlung einverstanden. Den Eingang der nächsten Rate i.H.v. 50 Euro erwarten wir bis spätestens 08.04.2010. Die Folgeraten erwarten wir - wie seinerzeit abgesprochen - zum 20. eines Monats.
Zur Vermeidung weiterer Kosten empfehlen wir den Widerspruch zurückzunehmen. ...
Sollten wir keine Reaktion erhalten, wird das Verfahren fortgesetzt.
Ich möchte den Widerruf jetzt zurücknehmen und meine Frage ist, welche Konsequenzen bzw. Kosten hat das Ganze im Nachhinein für mich? Muss ich evtl. eine Strafe bzw. weitere Kosten vom Gericht befürchten? Ergeht dadurch automatisch ein Vollstreckungsbescheid? Und zu guter letzt kann mir vielleicht jemand ein Muster geben, wie die Rücknahme eines Widerrufs auszusehen hat!
Danke im Voraus!
9 Antworten
Wenn du den Wiederspruch zurück ziehst, folgt garantiert als nächstes der Vollstreckungsbescheid. Wenn sie mit Ratenzahlung einverstanden sind und du darauf eingehem möchstest, dann schreibe denen, dass du die verbindlich die Ratenzahlungsverpflichtung anerkennst und dass du um Bestätigung bittest, dass damit alle sonstigen Ansprüche gegen dich erloschen sind.
diese Bestätigung kann sie leider nach ZPO erst bekommen, wenn alles bezahlt ist.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, solltest Du den Widerspruch zurücknehmen. Aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung hast Du ja -wenn Du diese einhälst- keine Nachteile. Falls Du den Widerspruch nicht zurück nimmst, kommt es zum ordentlichen Gerichtsverfahren mit Anwalts- und Gerichtskosten. Das Inkassobüro will einen rechtskräftigen Titel gegen Dich erwirken um im Falle eines Verzuges sofort vollstrecken zu können. Sie werden nach Rücknahme des Widerspruchs einen Vollstreckungsbescheid beantragen, somit haben die ihren Titel und Du hast keine ünnötigen Kosten.
ZPO
Danke erstmal für die zahlreichen und doch sehr kompetenten Antworten. Soweit ich das richtig verstanden haben, soll ich mich mit der Ratenzahlung einverstanden erklären, aber im Gegenzug verlangen, dass gegen mich kein Titel erwirkt wird und mir dieses schriftlich geben lassen soll???
Gib mehr Infos zur Forderung ! Liste mal die Gebühren gerunded auf !!
Wenn der Widerspruch zu einenm Mahnbescheid zurück genommen wird, hat das die Konsequenz, das es zu einem Vollstreckungsbescheid kommt, dem man aber immernoch innerhalb der 14-tägigen Frist widersprechen kann. Warum kam es denn zu dem Mahnbescheid, wenn Raten gezahlt wurden? Wenn die Forderung nicht korrekt ist, dann würd ich auch den Widerspruch nicht zurück ziehen . Das Inkasso will damit nur erreichen, den Vollstreckungsbescheid zu bekommen ohne eine Klage einreichen zu müssen. Das müßten sie nämlich im Moment tun und scheuen das meistens.
So wie ich das aus den wenigen Info`s ziehe, bestand vor dem MB bereits eine Ratenzahlung. Erfolgte der Widerspruch wegen der bereits vereinbarten Ratenzahlung, würde ich den Widerspruch nicht zurücknehmen und es auf eine ehr unwahrscheinliche gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Wurde aber zwischenzeitlich die Ratenvereinbarung nicht eingehalten, sind mehr Details notwendig.
Doch ! Die Kosten erhöhen sich dann erheblich
Außerdem : Woher weißt Du was das IB machen wird ?