Gerichtliches Mahnverfahren der DKB?
Hallo, gegen mich wurde beim Amtsgericht Wedding ein Mahnverfahren eingeleitet wegen Nichtzahlung meines Girokontos der DKB, welches sich mit ca. 2400€ im Minus befindet. Die Forderung ist auch gerechtfertigt. Ich bekam den gelben Brief zugeschickt.
Daraufhin nahm ich Kontakt auf mit der bank und bat um eine außergerichtliche Vereinbarung in Raten zu zahlen, jeden Monat.
Als Antwort kam heute diese Mail zurück:
Zitat:
Gerne sind wir bereit die weitere Vorgehensweise zu prüfen. Bitte reichen Sie uns hierfür einen aktuellen Einkommensnachweis ein. Die erste von Ihnen angebotene Rate möchten Sie als Willensbekundung überweisen:
Sie können uns die Unterlagen auch per Fax: 030-12030 8599 oder E-Mail-Anhang einreichen.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Titulierung der Forderung bereits das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet haben. Die Titulierung wird trotz einer eventuellen Vereinbarung fortgeführt.
Unabhängig von unserer abschließenden Entscheidung, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen auf unsere Forderung zu leisten.
Sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, ist eine eventuell getroffene Vereinbarung hinfällig.
Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
8 Antworten
Die Bank lässt sich auf die Ratenzahlung ein, solltest du die Raten aber nicht zahlen wollen sie die Möglichkeit haben sofort den kompletten offenen Betrag zu vollstrecken. Daher wollen sie, dass du gegen den Mahnbescheid NICHT widersprichst.
Ein Widerspruch deinerseits macht dahingehend auch keinen Sinn, als dass du ja selber sagst, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Wenn du nun widersprichst verklagen die dich und es wird nur noch teurer, zumal du das Verfahren ohnehin verlierst.
Sie lassen sich auf eine Ratenzahlung ein, wenn sie alles geprüft haben. Aber das Mahnverfahren läuft weiter. Sobald du eine Rate nicht zahlst werden sie dieses weiter vorran treiben.
Die Bank erwartet von dir, dass du einen konkreten Vorschlag machst, wie du den Betrag begleichen willst.
Trotzdem wird sie das Mahnverfahren zu ihrer eigenen Sicherheit nicht stoppen.
Solltest du gegen den Mahnbescheid Einspruch erheben gilt das Angebot mit deinem Vorschlag nicht mehr.
Erst mal gut, dass du anscheinend wieder zahlungsfähig bist. Ferner gut, dass du dich bei der Bank gemeldet hast und deine Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit erklärt hast. Das hättest du machen sollen, bevor das Mahnverfahren angestrengt wurde, nun will die Bank den Titel.
Die Bank will, dass du den Titel anerkennst, ein Widerspruch wäre der Beweis, dass du es nicht tust. Er wäre wohl auch aussichtslos.
Also zahle die erste (versprochene?) Rate und prüfe, wie hoch die Raten sind, die du dir leisten kannst. Ich würde mir aber nicht das Äußerste abknappsen.
Ich danke euch allen für die schnelle Antwort!
Wenn du dem Mahnbescheid widerspricht, werden alle getroffenen Vereinbarungen ungültig.
Mit dem Titel verhindert die Bank erst mal die Verjährung der Schulden und hat zudem eine Möglichkeit (sobald der Titel ausgestellt wurde) damit zu vollstrecken (z.B. Kontopfändung).
Da die Forderung gerechtfertigt ist, würde ich da eh nicht widersprechen. Wenn man Mist baut, sollte man dazu stehen.
Schicke der Bank eine erste Rate und den Plan, wie du die Schulden zahlen willst. Bleibe dort realistisch, auf eine spätere Anpassung werden sie sich evtl. nicht einlassen. Trotzdem sollte es genug Geld pro Rate sein, dass die Bank es halbwegs zeitnah bekommt, die wollen das auch nicht ewig hinziehen, kostet sie nämlich auch Geld (Personalkosten).