Dauer zwischen Widerspruch Mahnbescheid und Klage?

6 Antworten

Ich habe einen gerichtlichen mahnbescheid erwirkt. Diesem wurde widersprochen.

Dann hast Du ihn doch gar nicht erwirkt...

Wie lange dauert es etwa noch bis zur Verhandlung?

Das dauert Monate...

Zunächst muss von Dir überhaupt mal eine Klageschrift eingereicht werden, dann muss der Gegner darauf erwidern (4-6 Wochen) und dann gibt es ein schriftliches Vorfahren, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Frühestens in 3 Monaten, eher später...

Interesierter  26.09.2013, 12:16

Das stimmt so nicht. Sdtl31 meinte sicherlich, dass der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde und der Schuldner diesem widersprochen hat.

Durch die Gerichtskostenvorauszahlung wird das Verfahren automatisch vom Mahngericht an das zuständige Amts- oder bei entsprechendem Streitwert an das Landgericht abgegeben, welches dann eine Anspruchsbegründung fordert. Diese kannst du schon mal vorbereiten.

Bei recht einfachen Sachverhalten würde ich dir empfehlen, das vereinfachte Verfahren nach ZPO 495 gleich in der Anspruchsbegründung mit zu beantragen.

Wird dem stattgegeben, entscheidet das Gericht ohne einen mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen. Ausserdem ist gegen dieses Urteil dann kein Rechtsmittel mehr möglich.

Den Ablauf meines eigenen Verfahrens aus diesem Sommer habe ich hier schon dokumentiert. Das ging recht fix. Lass dich daher nicht bange machen.

Das ist von Fall zu Fall sowie von Gericht zu Gericht unterschiedlich.

Ich hatte jedoch in diesem Sommer einen ähnlichen Fall vor dem Amtsgericht in Nürnberg. Als Orientierung habe ich nachstehend den Ablauf dokumentiert.

Den Gerichtskostenvorschuss hatte ich am 01.06.2013 überwiesen. Am 12.06. wurde ich zur Anspruchsbegründung aufgefordert, welche ich am 17.06. an das Gericht schickte. Am 19.06. wurde der Beklagte zur Stellungnahme aufgefordert, welche er am 01.07. einreichte. Nach der Klageerwiderung wurde am 03.07. der Verhandlungstermin auf den 01.08. festgelegt. Mein Antrag auf das vereinfachte Verfahren gem. ZPO 495a wurde abgelehnt. Das schriftliche Urteil aus dem Verhandlungstermin vom 01.08. hatte ich am 06.08. in Händen. Den Antrag auf Kostenfestsetzung reichte ich am 12.08. ein, auf den am 10.09. die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei mir einging.

Die komplette Forderung einschl. Kosten des Verfahrens wurden zwischenzeitlich vom Beklagten gezahlt.

Ob überhaupt eine Verhandlung stattfindet, richtet sich nach dem Streitwert. Unter 700 Euro entscheidet der Richter oft alleine nach Aktenlage. - Schick dem Säumigen ein Inkasso-Team vorbei...

Vor einer Woche bezahlt!!! Dann richte Dich mal darauf ein, dass es zwischen 4 und 8 Monate dauern kann.

Du bist mit Sicherheit nicht der einzige Fall der dort auf dem Schreibtisch liegt.

Aber gestern bezahlt und morgen geht die Party los, damit darfst Du nicht rechnen...

Interesierter  26.09.2013, 12:17

Die genannten 4-8 Monate würde ich nicht als Regelfall nehmen. 4-8 Wochen sind realistischer.

Sdtl31 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 11:11

Ich frage ja nicht weil ich ungeduldig bin, ich frage nur um mich auf einen gewissen Zeitraum einstellen zu können.

Das kann sich über Monate hinziehen. Ob es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist sowieso fraglich.

Nach einer Woche ist das Geld wahrscheinlich noch nicht mal verbucht.