Amtsgericht widerspruch

5 Antworten

Der Fall wurde nach deinem Widerspruch und dem Antrag des Mahnenden vom Mahngericht an das zuständige Amtsgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben.

Der Anspruchssteller bekommt nun Gelegenheit, seine Forderungen zu stellen und zu beweisen. Er muss einen Schriftsatz bei Gericht einreichen. Dieser wird dir dann vom Gericht zugestellt, um darauf zu erwidern. Das heisst, du musst zu den Forderungen Stellung nehmen.

Je nachdem, ob das vereinfachte Verfahren nach ZPO 495a zur Anwendung kommt, wird entweder nach Aktenlage entschieden oder eine Hauptverhandlung angesetzt.

Von nun an kann die Sache ordentlich teuer werden, da jetzt Anwälte richtig aktiv werden, Ladungen für Gerichtstermine verschickt werden, Wegekosten und Verdienstausfall geltend gemacht wird usw...

Ich hoffe, du hast dir gut überlegt, was du da machst.

Du hast eine Mahnbescheid bekommen, das wirst Du doch wissen. Dagegen hast Du Widerspruch eingelegt. Das wirst Du doch auch wissen, falls Du nüchtern warst. Nun geht die Sache vor Gericht und wird da entschieden.

Ein Wechsel in der Zuständigkeit der Bearbeitung.

Wenn du also noch irgendwas dahin schreiben möchtest, muss das an das Prozessgericht gehen.

Also ist es geklärt?

Interesierter  01.10.2014, 20:33

Nein, jetzt gehts vor Gericht. Dort geht der Spass erst richtig los.

Canaille  01.10.2014, 20:25

Nee nix ist geklärt. Das Gericht entscheidet ob Du zahlen mußt oder nicht. Und ich schätze Du mußt. Und die Gerichtskosten und evtl. Anwaltskosten auch noch. Prost !

Hallo danke für die antworten. Bei diesem fall geht es darum das die versicherung das unfallkosten möchte von mir obwohl ich ne versicherung hatte. Was ist richtig?

Interesierter  01.10.2014, 20:43

Geht das auch in ausführlichen und ordentlichen Sätzen, so dass auch ein Unbeteiligter den Sachverhalt verstehen kann?