Mahnbescheid nicht erhalten, somit auch kein Widerspruch, was nun?

3 Antworten

Widerspruchsfrist verpasst!

Wenn der Vollstreckungsbescheid einmal beantragt wurde, ist die Möglichkeit des Widerspruchs weg – aber: Sie können sich natürlich weiterhin wehren! Gegen einen Vollstreckungsbescheid steht nun die Möglichkeit des Einspruchs offen. Sie können sich also weiterhin wehren; Einer der Unterschiede zum Widerspruch ist aber, dass im Fall des Einspruchs in jedem Fall die Sache nicht einfach beendet ist, sondern das streitige Verfahren folgt (§700 V ZPO). Schon aus diesem Grund sollte man immer bemüht sein, auf den Widerspruch und nicht den Einspruch zu setzen.

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/gerichtlicher-mahnbescheid-was-ist-zu-tun/

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 13:01

Danke schon mal. Im unseren Fall war es ja nun leider so, dass ich einfach die Schnauze voll hatte, dass die Post immer mit der falschen Straßenbezeichnung kam, somit habe ich ab Januar nichts mehr angenommen welches nicht die richtige Adresse hatte, darunter war anscheinend auch der Mahnbescheid. Der Briefträger hat wohl Annahme verweigert notiert und nicht empfänger nicht zustellbar (dieses wissen wir von unserem Anwalt, der hat das gestern durch zufall herausbekommen). Somit gilt das als zugestellt. Aber das wussten wir ja nicht, wir warten eigentlich bis heute noch auf einen richtigen Mahnbescheid, der ja leider nicht mehr kommt:-( Aber sollte ich jetzt auf jedenfall trotzdem noch widerspruch einlegen? oder warten bis der Vollstreckungsbescheid kommt?

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 13:07
@franzi111

Danke, ich hoffe ich treffe ihn morgen an. Man man und das auch noch wenn man in umständen ist und sich nicht aufregen soll. Dabei haben wir nie jemanden etwas getan :-( Ich hoffe es wird alles.

Der Briefträger hat nun nicht Empfänger nicht zustellbar, sondern Annahme verweigert draufgeschrieben.

damit gilt der Mahnbescheid als zugestellt.

Ja, aber bei meinem Glück liegt morgen schon der Vollstreckungsbescheid im Briefkasten und dann das ganze Verfahren was da kommt.

Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann noch innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Allerdings sollte dann auch begründet werden, weshalb auf den Mahnbescheid nicht reagiert wurde.

Aber die frist von zwei wochen ist doch schon um, ich habe so angst das hier bald jemand vor der Tür steht.

Nach dem Mahnbescheid beantragt der Antragssteller - falls kein Widerspruch eingelegt wurde - einen Vollstreckungsbescheid. Der Antragssteller kann nicht vor Ablauf der 14 Tage Einspruchsfrist gegen den VB die Zwangsvollstreckung durchführen lassen.

Da Du anwaltschaftlich vertreten wirst, bleibt die Frage, weshalb der Mahnbescheid nicht an Deinen Rechtsanwalt zugestellt wurde.

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:58

Anwalt hat sich eben noch gemeldet und mich etwas beruhigt. Er hat es genauso geschildert wie oben, aber warum er den nicht bekommen hat weiß ich auch nicht. Vielleicht weiß das Gericht das nicht (Also der Antragsteller weiß auf jedenfall welchen Anwalt wir haben). DAnke schön.

Doch man kann trotzdem Widerspruch einlegen . Dieser gilt dann im Zweifelsfall als Einspruch . Aber es ist ein weg sich zu wehren

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 12:56

Aber die frist von zwei wochen ist doch schon um, ich habe so angst das hier bald jemand vor der Tür steht. Außerdem sind wir sowas von im Recht. Wie hätte man denn sonst herausfinden sollen, dass ein Mahnbescheid unterwegs ist, bzw. das der erste auch schon als zugestellt galt, obwohl wir den garnicht bekommen haben?

franzi111  06.02.2013, 13:02
@einenstern84

Lt. deinen vorherigen Fragen hast du den Mahnbescheid wegen falscher Adresse (?) zurückgewiesen! Jetzt hast du ein Verfahren am Hals. (s.o.)

Toeertchen  06.02.2013, 13:09
@einenstern84

du hast im zweifelsfall sogar 6 monate zeit widerspruch einzulegen, denn so lange hat die gegenseite zeit den VB zu beantragen. solange der VB noch nicht verfügt ist, kannst du auch noch WI einlegen. Aber wenn du sagst dass du eh im recht bist, solltest du definitiv den WI einlegen (der dann halt als Einspruch gewertet wird wenn der VB schon verfügt ist) aber natürlich das mit der zustellung ist kritisch. ein anwalt kann dir da besser helfen.

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 13:12
@Toeertchen

Danke. Ich hoffe es ist noch nicht zu spät. Kann erst morgen mit meinem anwalt sprechen.

Toeertchen  06.02.2013, 13:15
@einenstern84

zu spät wofür?

so schnell geht das alles auch nicht. wie oben schon erläutert.

einenstern84 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 13:25
@Toeertchen

Ja, aber bei meinem Glück liegt morgen schon der Vollstreckungsbescheid im Briefkasten und dann das ganze Verfahren was da kommt. Ich kann einfach nicht mehr. Wir haben gerade schon einen Prozess gegen unseren BAuleiter gewonnen der sich über 4 jahre hinzog. und jetzt kommt der Maurer und fordert summen die so absurt sind. Ich kann echt nicht mehr!