Mahnbescheid trotz Insolvenz

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Moin,

denke bei deiner Inso an den § 283 c StGB

Demnach darfst du KEINESFALLS irgendeine Forderung bedienen, die vor der Inso Eröffnung entstanden ist.

Ich bin glücklicherweise fertig mit meiner Inso.

Ein gutes hatte die Inso. - Mir sind mehrere Mittelfinger gewachsen ;-)

Mit solchen dreisten Gläubigern hat wohl jeder bei ner Inso zu tun.

Ich hatte für sowas n fertig vorbereitetes Schreiben, bei dem ich nur noch Datum und Adressat aktualisieren musste.

Das ging dann einfach per Fax (geht prima mit E-Post) + Mail mit Lesebestätigung an die Pappnasen, die mich angeschrieben haben.

Man kann z.B. folgendes schreiben:

"Zu Ihrem Schreiben vom Datum, verweise ich Sie auf das Insolvenzverfahren Aktenzeichen XY 123 und an den damit betrauten Insolvenzverwalter Name. MfG"

Fax + Mail mit Lesebestätigug solle als Zugangsnachweis ausreichen.

Mit dem Inkasso würde ich an deiner Stelle überhaupt nicht Kontakt aufnehmen. - das soll doch deren Auftraggeber (der Gläubiger) machen.

Wenn, wie du selbst schreibst, die Forderung bereits beim Insolvenzverwalter in der Tabelle steht, und dieser den Gläubiger bereits im Rahmen des Insolvenzverfahrens angeschrieben hat, würde ich weder auf son Inkasso, noch auf den Gläubiger reagieren. - der weiß doch bescheid.

DU bist für den Gläubiger, wenn es sich um ne Forderung handelt, die vor der Inso-Eröffnung entstanden ist nicht mehr der Ansprechpartner.

In deinem Fall:

Mahnbescheid vollständig widersprechen. - sonst NIX

Wenn die das dann, im Wissen, dass es sich um ne Insolvenzsache handelt, tatsächlich zur Klage kommen lassen, holen die sich vor Gericht ne richtig blutige Nase.

Der Rat von mepeisen, mit der Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos ist seehr gut.

Wenn die Inkassoheinis trotzdem weiter nerven, machste ne Strafanzeige wg Nötigung.

MenschMann 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 21:42

Wow, vielen lieben Dank!

Du kannst dem Inkassobüro natürlich noch die Kopie zukommen lassen. Schreib halt dazu, dass sie inzwischen längst Teil des Insolvenzverfahrens sind UND auf dem Klageweg gar nix erreichen.

Danach zügig ignorieren.

mepeisen  17.02.2015, 05:15

Kann man, muss man nicht. Die wurden bereits angeschrieben und haben das vorliegen. Das Briefporto kann man sich also sparen. Wenn das Inkasso meint, Geld zu verbrennen, weil die den Eröffnungsbeschluss ignorieren, ist das deren Problem aber nichts, was den TE kümmern müsste.

Widerspruch gegen Mahnbescheid klingt für mich eher wie Widerspruch in der Sache an sich, also dass die Forderung unberechtigt wäre. Was ja häufig, auch bei eigentlich berechtigten Grundforderungen, für viele der gängigen Fantasiegebühren in Mahnbescheiden der Fall ist. Ich gehe auch mal davon aus, dass es alte Schulden von vor der Eröffnung sind.

Frage ist, ob Eintragung in die Gläubigerliste Verjährung hemmt und/oder einer Anerkennung der (Grund-)Forderung gleich kommt. Da müsste man natürlich sehen, was denen das bringt. Wenn sie prozessieren, werden sie wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben.

Ich bin mit der Insolvenzthematik nicht ganz so vertraut, aber meistens ist im Normalfall ein Widerspruch gegen berechtigte Grundforderungen nicht sinnvoll. Damit es da aber nicht zu Vollstreckung oder übermäßig teuren Titulierungen kommt, würde ich auf jeden Fall mich an den Insolvenzverwalter halten.

Ansonsten werden Inkassoschreiben oft von Computern automatisch ausgespuckt, so dass da auch bisweilen für die Situation nicht sehr intelligente Sachen drin stehen...

mepeisen  17.02.2015, 05:18
Widerspruch gegen Mahnbescheid klingt für mich eher wie Widerspruch in der Sache an sich, also dass die Forderung unberechtigt wäre

Nö. Mit Meldung zur Insolvenztabelle wurde die Forderung anerkannt. Mehr geht nicht. Titel o.ä. haben keinerlei Wirkung mehr bzw. man steht sich unter den Insolvenzgläubigern auch ohne Titel gegenüber denen mit Titel gleich.

Daher kann und soll durchaus widersprochen werden.

Frage ist, ob Eintragung in die Gläubigerliste Verjährung hemmt

Vollkommen egal, darüber nachzudenken. Solange die Insolvenz läuft ist selbst wenn kein Geld fließt die Verjährung komplett egal. Und wird die RSB erteilt, ist die Restschuld nicht mehr einklagbar, egal was mit der Verjährung ist.

Ansonsten werden Inkassoschreiben oft von Computern automatisch ausgespuckt

Ja, exakt das ist das Problem. Der Datensatz ist immer noch falsch markiert. Aber das ist das Problem des Inkassos und kann dem TE egal sein. Wenn das Inkasso Geld verbrennen will, soll es das tun.

Die Dame hat doch recht? oder doch nicht?

Hat sie schon. Gläubiger können aber trotzdem einen Mahnbescheid beantragen, nur Geld haben sie deshalb noch lange nicht!

MenschMann 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 22:21

Also einfach immer wieder widersprechen sozusagen?

MenschMann 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 22:22
@Ranzino

Super, danke. Ich bin mir zwar bewusst, dass die Schreiben von Inkassobüros gern dick aufgetragen sind. Aber sichergehen wollte ich dennoch noch einmal. Bevor mir irgendwas in die Quere kommt.

mepeisen  17.02.2015, 05:14
@Ranzino

Gegenüber dem Inkasso sogar exakt null mal. Dem Mahnbescheid wurde bereits widersprochen. Der nächste Widerspruch wäre fällt bei einer Klage (zu der es womöglich nie kommen wird).

Ich würde hier zusätzlich an das Aufsichtsgericht (OLG Hamm) eine Beschwerde schicken. So eine Beschwerde kostet nichts. Darin schreiben, dass sie wegen Insolvenzeröffnung angeschrieben wurden und trotzdem Zusatzkosten generieren wollen mittels Mahnbescheid und einer Klage. Dass sie dich sogar auffordern, deinen Widerspruch zu begründen, obwohl denen der Eröffnungsbeschluss vorliegt. Dass das Aufsichtsgericht bitte prüfen möge, ob die überhaupt fachlich und sachlich in der Lage sind, Inkassodienstleistungen zu erbringen, denn offensichtlich kennen die sich in der Materie nicht aus, oder ob denen die Lizenz zu entziehen ist.

Danach ist dann auf jeden fall Ruhe, denn die müssen sich vor dem Aufsichtsgericht rechtfertigen und werden viele Ausreden dafür erfinden. Auf jeden Fall schaut dann jemand, der sich auskennt über deine Akte und das läuft dann korrekt ab.

Dazu muss man wissen, dass auch diese Briefe alle vollautomatisiert ablaufen. Dein Problem ist also, dass du einfach falsch markiert bist bei denen, weil sich das einfach keiner richtig anguckt.

MenschMann 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 08:52
@mepeisen

Hallo mepeisen,

vielen Dank für diese aufschlussreiche Antwort.

Die Sache mit der Beschwerde überlege ich mir gut. Natürlich werden diese Schreiben automatisch generiert, aber es kann nicht sein, dass man als Schuldner, der ohnehin schon viel um die Ohren hat aufgrund der PI, mit solchen Briefen und Mahnbescheiden "belästigt" wird.

Und dem Mahnbescheid widersprechen, sonst "Klage", kommt ja schon einer "Erpressung" gleich.

mepeisen  17.02.2015, 10:43
@MenschMann
Und dem Mahnbescheid widersprechen, sonst "Klage", kommt ja schon einer "Erpressung" gleich.

Du meinst, dass du den Widerspruch zurückziehen sollst. Natürlich ist das nicht in Ordnung. Aber mit Worten wie "Erpressung" vorsichtig sein. Natürlich können und dürfen die Klage erheben. Dass ihnen das nichts bringt ist das eine. Dass es aber nicht ausdrücklich strafrechtlich verboten ist, ist das andere.

Wie gesagt: Ich kann so eine Beschwerde nur empfehlen. Das Aufsichtsgericht soll ruhig mitbekommen, was da bei denen immer abläuft. Je mehr sich beschweren, desto eher bekommen sie Auflagen oder Sanktionen.

Wenn Du in einem Insolvenzverfahren bist, hast Du auch einen Insolvenzverwalter. Gib einfach diesem die Sache, der kümmert sich darum.

mepeisen  17.02.2015, 05:18

Wurde doch längst gemacht. Lies nochmal den Text des TE.