Volljährige Tochter hat nach Schulende das Studium im Folgejahr begonnen. Vier Monate keine Kindergeld Zahlung. Überbrückungszeit wie steuerlich behandeln?
Hallo,
meine volljährige Tochter (18 Jahre im Juli und gleichzeitig Schulende) hat das Studium erst im Folgejahr zum 1. März begonnen. Die Kindergeldstelle hat vier Monate kein Kindergeld gezahlt (von August bis November), sondern erst ab der Anmeldung zur Hochschule. Das Kind wohnt bei mir.
Da ich nicht weiß, wie ich überhaupt diesen Punkt in meiner Steuerklärung behandeln soll, wäre ich dankbar um euren Rat. Gibt es einen Kinderfreibetrag oder so etwas für diese Zeit?
Für eure Bemühungen vielen Dank! Gruß Etwin
4 Antworten
Die Kindergeldstelle hat vier Monate kein Kindergeld gezahlt (von August
bis November), sondern erst ab der Anmeldung zur Hochschule.
Hallo Etwin,
hast du denn überhaupt nach der Volljährigkeit einen neuen Kindergeldantrag gestellt?
Laut "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15 hast du evtl. auch Kindergeldanspruch über die 4 Monate hinaus, falls folgendes zutrifft:
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Den letzten Satz wg. Ausbildungsbeginn solltest du mal genauer nachfragen bei der Familienkasse, ob dies auch bei verspätetem Studienbeginn zutrifft...
Nachzulesen in dem Link hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Das ist alles korrekt. Die Übergangszeit für Kindesunterhalt und Kindergeld für die Zeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn beträgt maximal 4 Monate. Deine Tochter hatte halt 8 Monate dazwischen. Während der zweiten 4 Monate war sie selbst für ihren Unterhalt zuständig:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Die Übergangszeit für Kindesunterhalt und Kindergeld für die Zeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn beträgt maximal 4 Monate...
Lieber Gerneso, wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen wg. der 4-Monats-Frist laut "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15 unter 4.3 (letzter Satz):
Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Da ich nicht weiß, wie ich überhaupt diesen Punkt in meiner
Steuerklärung behandeln soll, wäre ich dankbar um euren Rat. Gibt es
einen Kinderfreibetrag oder so etwas für diese Zeit?
Hallo Etwin, in deiner Einkommensteuererklärung gibst du in der Anlage Kind die abgefragten Daten ein. Das Finanzamt führt dann automatisch eine "Günstigerprüfung" durch, will heißen: es wird geprüft, ob evtl. der Kinderfreibetrag besser für dich wäre als das bisher ausgezahlte Kindergeld.
Falls du Alleinerziehend bist, hast du evtl. noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag, anteilig zur Kindergeldbezugszeit von 1908 €; d.h. abzgl. der 4 Monate wären dies noch 1908 € / 12 x 8 Monate = 1272 € anteilig.
Gruß siola55
...meine volljährige Tochter (18 Jahre im Juli und gleichzeitig Schulende) hat das Studium erst im Folgejahr zum 1. März begonnen.
Hallo Etwin, damit ist erst mal der Kindergeldanspruch beendet; aber nicht wg. dem verspäteten Studium, sondern weil deine Tochter volljährig geworden ist und somit der Kindergeldanspruch erst mal beendet!
Hast du evtl. versäumt, sofort ein neuer Kindergeldantrag ab der Volljährigkeit bei deiner Familienkasse zu stellen???
Gruß siola55