Unterhaltsabzocke durch volljähriges Kind
Wie kann ich Abzocke entgegenwirken, ich als Mutter zahle 200 monatlich, der Vater 300, dann bezieh"t Fräulein es llebt sich schön wenn Eltern zahlen", noch das Kindergeld, lebt in WG, also eigener Hausstand.Das sind 680 Euro. Wie ist das Kindergeld abzuziehen, das verstehe ich nicht. Von den Unterhaltsleistungen? Ich habe meine Tochter gern, aber will durch zu fette Zuschüße keinen Sozialschmarotzer oder Studienabbrecher ranziehen. Nach der Schule will man dann ja erstmal work and travel machen....Eltern zahlen ja. Habe gehört das Wohngeldstellen gern Spänne machen, wenn erw. Kinder unter 25 Wohngeld beantragen. Ist das so?Sie müssen dann Rede und Antwort stehen warum Sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen. Es soll ja Kinder geben, die einfach so selbstständig leben wollen.
5 Antworten
Wenn sie keine weiteren Einkommen hat und einen eigenen Haushalt führt,dann stehen ihr laut Düsseldorfer Tabelle 670 € im Monat zu !
Dazu können sogar noch 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe) kommen,wenn ihr diese laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - zugestanden würden.
Dann läge der Unterhaltsanspruch sogar bei 760 € im Monat.
Das Kindergeld wird von diesem Unterhaltsanspruch voll abgezogen.
Die Ämter bezahlen nicht für Luxus, und alleine Wohnen ohne Eltern ist Luxus. WENN, die Kinder auch bei den Eltern leben könnten (genug Platz und auch in der Nähe von Job oder Uni.....) dann bezahlt das Amt - u Recht - kein Wohngeld, denn dann sind die Eltern zuständig und nicht die Allgemeinheit. Also kann es durchaus sein, dass Töchterchen entweder noch mehr Geld von euch bekommen soll, oder selber arbeiten muss oder eben zu einem der Eltern ziehen muss ;-)))
So etwa 680 Euro werden als ausreichend für das "Kind" angesehen. Solange es sich in Erst (weiter) Ausbildung oder Studium befindet.
Also dem Kind klarmachen das es Ausbildung bzw. Studium in angemessener Zeit mit hinreichender Leistung zu erbringen hat. Ansonsten "klare Kante" wird der Unterhalt gestrichen (bzw. auf ein Konto einbezahlt) dann kann die erwachsene Tochter (wenn sie der Überzeugung ist sie hätte Anspruch auf Unterhalt) mich verklagen.
Um einen Sumpf zu beackern muss man ihn erst trockenlegen
Das Work and Travel ist ja ein schöner Traum und deine Tochter sollte ihn sich erfüllen solange sie Jung ist. Natürlich mit eigener Leistung und ohne Elternleistung und Staatsknete.
Kindergeld und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. Kindergeld gibt es bis zum Ende der ersten Ausbildung.
Der Unterhalt von dir und ihrem Vater wird doch auf Basis der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Du kannst den Betrag ja überprüfen lassen. Aber solange sie diese Ausbildung/ das Studium vernünftig macht, es also nicht schleifen lässt, bist du / seid ihr unterhaltspflichtig. Du kannst verlangen, dass sie dir nachweist, dass sie auch lernt/ studiert. Wie alt ist sie denn und warum hast du den Eindruck, sie würde ein Sozialschmarotzer werden?
Unter 26 sind Eltern verantwortlich u kein Amt. Da ihr zahlt seid ihr fähig es weiterhin zu tun.
Aber warum willst ihr eins reindrücken?!
Der incubus ist mir stehts zur Seite^^ eltern werden die ersten sein die geprüft werden sobald das kind was beantragt ..... :)
User isomatte hats schön zitiert falls lesen und verstehen kannst;)
Das ist Richtig!
Es ändert jedoch nichts an der Eigenverantwortlichkkeit des "erwachsenen Kindes" und der besonderen Erwerbsobliegenheit. Verantwortlich ist "das Kind" nicht die Eltern......
Wer sagt dass sie das ist?!? Geht hier um Unterhalt. Studium. lese nicht heraus dass das Kind den ganzen tag gammelt, weil erst dann wäre es was anderes
Dein Maßstab ist Falsch!
Erst kommt die Eigenverantwortung und erst wenn diese nicht ausreicht kann geprüft werden ob Anspruch auf Unterhalt besteht. Deine nonchalante Aussage "Unter 26 sind Eltern verantwortlich" ist so hinreichend richtig wie die Aussage "Frauen sind Schlampen" oder "Männer sind Vergewaltiger"
Es besteht Unterhaltspflicht!!!
Bei Studium oder Ausbildung besteht definitiv eine Unterhaltspflicht, mit Sozialschmarotzer hat das auch rein gar nichts zu tun. Ein Kind in die Welt setzen und es dann mit Punkt 18 sich selbst überlassen? Nö, ist nicht :-)
Absolut falsch!
Das "Kind" ist erwachsen und Selbst für sich und sein Leben verantwortlich. Unter bestimmten Umständen können die Eltern zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
Aber was will man von einem Succubus erwarten außer einem Incubus......