Unterhalt nach Studienwechsel nach dem 4. Semester?
Ich bin 20 und studiere momentan im 4. Semester in einem IT Studium. Durch Corona konnte ich die letzten 2 Semester kaum etwas machen. Nun habe ich mich entschieden meinen Studiengang in einen anderen Bereich zu wechseln. Ich wohne momentan bei meiner Mutter und bekomme Unterhalt vom Vater sowie Kindergeld, kein Bafög.
Nun will ich auch noch ausziehen. Allerdings habe ich viel Angst, dass mir das Unterhalt gekürzt wird, da ich schon 4 Semester studiert habe. Im Internet lese ich viel von 2 Probesemestern, die kein Problem darstellen. Aber wie sieht es mit vier aus? Reicht Corona als Begründung um auf Unterhalt zu klagen? Den Studienverlauf vom neuem Studium könnte ich auch gerne regelmäßig nachweisen um das anstreben zu beweisen. Verhältnis und Kontakt zum Vater allerdings sehr schlecht.
Kann mir irgendwer Rat geben?
1 Antwort
Bei bereits vier Semestern hat dein Vater gute Chancen keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Und Corona wird da als Begründung auch nicht helfen. Denn dir steht es ja durchaus zu dein Studium auch etwas zu überziehen.
Vielleicht solltest du auch erstmal mit deinem Vater reden bevor du mit Klage drohst - auch wenn derzeit der Kontakt schlecht ist?!
Gerichtsurteile die mir bekannt sind gehen in der Tat von 2 Semestern aus. Dann sollte die "Findungsphase" abgeschlossen sein.
Das ist bedauerlich.
Argumentieren wird er eben mit den 4 Semestern. Aber am Ende entscheidet natürlich das Familiengericht. Je nachdem wie gut dein Anwalt argumentieren kann, könnte es gut für dich ausgehen. Es ist sicherlich auch abhängig in welchem Gerichtsbezirk du klagen müsstest.
Das Regelstudium wäre über wie viele Semester? Hast du die halbe Zeit bereits überschritten wird es schwer mit der Argumentation. Dann kann man nur noch auf die Schiene "Alter", "war damals noch so jung" etc. gehen und auf einen verständnisvollen Richter hoffen.
Zur Not bleibt dir die Aufnahme eines Studienkredites. Oder du erkundigst dich in dem Fall nach der Machbarkeit auf Vorauszahlung von BAföG, wenn er den Unterhalt wegen des Wechsels verweigert.
Regelstudienzeit währe 6 Semester. Allerding da es Informatik ist und während Corona ist dies deutlich erhöht. Selbst ohne die derzeitige Situation sind 6 Semester unnormal. Ich hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll...
Die Entscheidung kann dir leider Niemand abnehmen. Ich bin juristischer Laie, würde deine Erfolgsaussichten allerdings als gering bewerten. 4 Semestern von 6 Semestern Regelstudienzeit sind um. Also wäre dein Vater im Normalfall in 2 oder 3 Semestern durch. Euer Verhältnis ist angespannt. Also ist zu erwarten, dass er sich "wehren" wird.
Ein Anwalt würde vielleicht etwas anderes sagen - will aber auch Geld verdienen.
Corona als Grund: eher nein. Es verlängert das Studium im Grunde nur.
Problem ist eher, dass ich seit 6 Jahren durch seinen Kontaktabbruch absolut keinen Kontakt zu ihm habe und er alles daran setzt kein Geld zahlen zu müssen...