Steuerklasse 2 - Freund der Tochter zieht ein?

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"die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann."

Wo hast Du das her? Das ist ein falscher Hinweis.

§ 24b EStG:

"(3) 1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt.

2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft."

Der Alleinerziehendenfreibetrag fällt also weg.

Wissensziesel 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 20:03

Super, vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

Meine Quelle ist vermutlich nicht sehr fachlich, sie lautet https://www.steuerklassen.com, da hab ich das her.

Aber da man mir das beim Finanzamt halt auch nicht wirklich fachlich erklären konnte, war ich einfach unsicher.

DerSchopenhauer  09.01.2018, 20:08
@Wissensziesel

Das steht da tatsächlich, ist aber so nicht richtig.

Sie erfüllt die Voraussetzung nach deinem Einzug nicht mehr, denn es darf keine weitere erwachsene Person im Haushalt leben, für die man kein Kindergeld bekommt. Das muss keine mit erziehende Person sein, wo du das her hast, weiß ich echt nicht. Vielleicht hast du das aus der Formulierung "allein erziehend" abgeleitet. Hier ist aber eher allein lebend korrekt.

Es ist egal, ob die weitere Person eine Bekannte, ein Partner, ein Verwandter, der Freund des Kindes oder gar das eigene volljährige Kind ist, das ausgelernt hat, bzw. wegen des Alters kein Kindergeld mehr erhält.

Es geht darum, dass an allein mit Kind höhere Wohnkosten hat und du bist ja Vollverdiener und wirst zum Haushalt auch was beitragen, gehe ich mal davon aus.

Im übrigen muss man auch nicht das alleinige Sorgerecht haben, das hat heutzutage kaum einer mehr, weil das die absolute Ausnahme ist. Das minderjährige Kind muss nur hauptsächlich bei einem leben und man muss Kindergeld erhalten.

Ich habe seit 25 Jahren die Steuerklasse 2.

Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?

Nein, sie ist nicht mehr alleinerziehend, da die zusätzliche Person die zuzieht nicht die Definition eines leiblichen oder diesem gleichgestellten minderährigen Kindes erfüllt.

zieht ein volljähriger in die wohnung mit ein, kann die mutter nicht mehr steuerklasse zwei haben. das entfällt und sie rutscht in die 1.