Kindergeld nach Studienabbruch in Übergangszeit
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Kindergeldregelung, da die Gesetztestexte nicht ganz durchsichtig sind und Sonderfälle ja immer noch etwas komplizierter sind.
Ich mache derzeit ein duales Studium (direkt nach dem Abi begonnen und jetzt im 2. Semster), bin 19Jahre alt und lebe nicht mehr bei meinen Eltern sondern bei meinem Freund 400km entfernt (war aufgrund des Studiums nicht anders möglich).
Ich möchte mein Studium abbrechen, da es sich in eine andere Richtung entwickelt, als am anfang mit dem Betrieb gesprochen. Gespräche helfen leider auch nicht mehr.
Im Augst/Oktober 2014 würde ich eine neue Ausbildung beginnen. Steht mir während der Übergangszeit das Kindergeld zu? Ich würde nebenbei gerne auf 400Euro-Basis arbeiten.
Wie sieht die Lage aus, wenn ich in der Übergangszeit jetzt im Oktober ein Studium beginne? Habe ich dann einen Anspruch? Das Studium würde ich aus eigenem Interesse und zum fit halten machen, da man ja nie auslernt.
Ich brauche das Kindergeld unbedingt, weil ich finanziell darauf angewiesen bin. Meine Eltern zaheln es mir aus. Können mich aber anderweitig nicht unterstützen. Ich musste dafür lange kämpfen, da es mir früher wegen zu hohen Einkünften aberkannt wurde (alte Regelung) und nun nach 1/2Jahren warten endlich wieder gezahlt wird.
Steht mir sonst eine finanzielle Unterstützung zu?
Vielen Dank für die Auskunft und bitte keine Predigten, da ich mir den Schritt sehr gut überlegt habe.
Gruß Lulu29051
4 Antworten
wie schon isomatte geschrieben hat: in einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungen steht dir das Kindergeld zu. Da du dann im Oktober wieder studierst, träfe das ja auf dich zu.
Ein 450€-Job ist gar kein Problem... evtl. könntest du probieren, dass dich der Ag voll anmeldet ( wenn du z.B. 460€ verdienst), dann wärst du krankenversichert, bin mir aber nicht sicher, wie das mit dem Studium ist, ob man da nebenbei sv-pflichtig angestellt sein darf?
Dann könntest du noch versuchen, ob du Wohngeld bekommst.
Viele Grüße
Ich bin Mutter einer 24jährigen Tochter, die jetzt im 2. Anlauf studiert und zwischenzeitlich Auslandspraktikas absolviert hat. Während dieser Zeit war sie nicht kindergeldberechtigt. Die Nachweise der ausländischen Behörden wurden nicht akzeptiert. Erst mit der erneuten Immatrikulation, wurde der Betrag wieder ausgezahlt, den wir nun gemeinsam mit unseren Unterhaltsverpflichtungen an unsere Tochter weiter leiten.
Eine Übergangszeit für den Bezug von Kindergeld,nach dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums,besteht längstens bis zu 4 Monaten,bevor eine neue Ausbildung oder Studium begonnen werden muss !!! Ein Anspruch besteht weiter,wenn du auf der Agentur für Arbeit Ausbildungssuchend gemeldet bist,nicht mehr als 450 € im Monat verdienst,das aber in nicht mehr als 20 Std. in der Woche.Du musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,um Ansprüche zu haben.Wohnst du in einer eigenen Wohnung alleine,stehen dir normalerweise 382 € Regelsatz + die angemessenen kosten der Unterkunft und Heizung zu.Dein Einkommen und das Kindergeld,werden dir auf deinen Bedarf angerechnet.Auf dein Einkommen hast du Freibeträge,die vor der Berechnung deines Bedarfs vom Nettoeinkommen abgezogen werden.Das kannst du im Internet kostenlos ausrechnen,einfach eingeben: ALG - 2 Freibetragsrechner und die geforderten Einnahmen eintragen.Aber,da du dein Studium abgebrochen hast,steht dir wahrscheinlich eine 100 % Sanktion von 3 Monaten bevor.Hast du eine eigene Wohnung und würde eine Obdachlosigkeit drohen,wenn die Mietzahlungen ausbleiben,kann auch bei einer 100 % Sanktion die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter getragen werden.
..
ich glaube nicht, dass es hier um Alg 2 geht....
Hallo, als Studentin kannst Du sicher am besten selbst nachlesen in der
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, als pdf im Internet
DA 63.3.3 Kinder in einer Übergangszeit
Sollten alle Klarheiten beseitgt sein, kannst Du noch nachfragen.
Meiner Meinung nach sieht es gut für Dich aus. Arbeiten kannst Du soviel Du willst.
Nachdem ich den Text von isomatte gelesen habe, noch ein Kommentar:
Das Kindergeld steht Dir zu. Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst Du auch voll arbeiten, sonst durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Die Übergangszeit gilt auch für Abbrecher. Normal müssen die Eltern bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung für den Unterhalt aufkommen, können aber auch verlangen, wenn das Kind unverheiratet ist, dass es bei ihnen wohnt.
Ob Anspruch auf Bafög, BAB oder Wohngeld besteht, weiß ich nicht.