WBS und Bafög?
Hallo,
meine Tochter hat sich in einem Studentenheim für ein Zimmer beworben und auch bekommen. Sie brauchte dafür einen Wohnberechtigungsschein, was wir vorher nicht wussten. Mittlerweile ist sie eingezogen.
Bafög hat sie nun auch beantragt um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, es liegt noch kein Bescheid vor.
Nun habe ich gelesen, beides zusammen schließt sich aus. Was passiert nun? Bekommt sie kein Bafög oder muss sie aus dem Studentenheim wieder ausziehen?
Sie hat gerade ihr Studium begonnen, 650 km weit weg. Wir sind ratlos.
Danke und liebe Grüße
Simone
2 Antworten
Wo hat sie ein Problem?
Hin zum Rathaus und den Schein holen, war bei mir genauso. Da sie schon umgezogen ist und sich sicherlich auch umgemeldet hat, bekommt sie den am Studienort.
Wurde ein Stipendium abgelehnt oder nur nicht geprüft, einige Eltern/Kinder vergessen immer das zu prüfen/zu beantragen. Dabei geht es doch um viel Geld.
Nein, bei mir nicht, wo hast Du das gelesen?
Bei mir wollten das St.-Werk (fürs Heim) den Bescheid vom St.-Werk fürs BAföG, den gab es ja erst Ende Februar, bei mir jedenfalls.
Papa fuhr damals hin und hat beide an einen Tisch bekommen, und ich durfte bleiben.
Prüfe ein Stipendium, z.B. vom St.-Werk Villigst. Son Job als Türöffner bei so viel Geld sollte drin sein/gibt es vielleicht sogar schon.
Zu meinem Verständnis, Du hast eine geförderte Wohnung/Zimmer im Studentenheim mit Wohnberechtigungsschein und bekommst trotzdem Bafög? Mit den Stipendien müssen wir uns erstmal befassen, was für Kriterien hier verlangt werden. Sorry für die Nachfrage und Dir für die Geduld.
Alles gut, so ist es, in Bielefeld, gewesen.
Ab 2. Semester dann ein Stipendium, vom St.-Werk Villigst, bis zur Dissertation, und komplett geschenkt.
Viel Glück.
Vielen Dank, wir werden nächste Woche einen Termin im Studentenwerk machen.
ja, das kommt häufig vor, teils aus Unwissenheit, teils aus Taktik, oder fehlender Abklärung vorab (Bring- vs. Holschuld)
https://wbs-rechner.de/wohnberechtigungsschein-student
es gibt nun verschiedene Optionen, entweder es entfällt die Mietförderung (eher selten, da damit der Mietraum nicht den wirklich Bedürftigen zur Verfügung steht), man verzichtet auf Bafög, oder man muss sich eine andere Unterkunft suchen.
auch wenn es hart klingt, aber die Regeln sind dafür da, um von allen eingehalten zu werden. Dazu zählt auch, dass soziale Unterstützungsleistungen nicht mehrfach bezogen werden dürfen.
Oh je, wir wussten das nicht. Ich hatte gehofft, das Bafög-Amt zieht wenigstens nur den Wohnzuschuss ab und gesteht ihr den Rest zu.
Den Wohnberechtigungsschein hat sie bekommen, ist auch schon eingezogen in das Studentenheim. Aber sie braucht Bafög (beantragt) und was ich jetzt gelesen habe schließt das Eine das Andere aus. Sie zahlt im SH trotzdem € 360,-.