Volle Erwerbsminderungsrente und Elterngeld
Hallo ihr lieben Das Paragraphendeutsch ist mir zu hoch und überall anders geläutert, bei meiner Rentenversicherung ( Zweigstelle ) konnten sie mir keine Auskunft geben ( was mich immer noch wundert).
Also ich wohne mit meinem Partner und ein gemeinsames Kind von 4 jahren zusammen . Bin nun im 7-8 ten Monat schwanger und beziehe eine Volle Erwerbsminderungs Rente von 599.€ und Pflegegeld von 235€. Wie Wird das Elterngeld angerechnet , oder wird es überhaupt angerechnet die 300€ ? Ich bin total verwirrt ich hoffe mir kann jemand helfen . Lieben Gruss Tilumar
2 Antworten
Hallo Tilumar,
Sie schreiben:
Volle Erwerbsminderungsrente und Elterngeld
Antwort:
Die zugänglichen, gesetzlichen Bestimmungen sind nicht glasklar formuliert und es kommt auch auf den Einzelfall an!
Sie sollten sich in dieser "in der Tat" etwas verworrenen Angelegenheit direkt mit der zuständigen Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort in Verbindung setzen und sich entsprechend beraten lassen!
Die Adresse der Elterngeldstelle sollten Sie bei Ihrer Ortsverwaltung, Stadtverwaltung erfragen!
Alternativ:
Ggf. Mitgliedschaft im VDK und sich dort beraten lassen!
Link:
Auszug:
Weniger Elterngeld durch neue Berechnungsmethode
Wirrwarr bei der Elterngeldberechnung: Die Länder wollten, dass das Verfahren nicht mehr so bürokratisch abläuft und erwirkten eine Gesetzesänderung. Jetzt bekommen viele Eltern weniger Geld als zuvor.
Fazit:
Anstatt die Dinge endlich zu vereinfachen, wir der Bürokratismus ständig weiter ausgebaut!
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dürfte eigentlich nicht angerechnet werden,denn man kann sich ja auch 400 € bzw.450 € ohne Anrechnung jeden Monat dazu verdienen !!! Warum sollte da also bei 300 € Elterngeld etwas abgezogen werden ?
Wie gesagt sehr komplex der eine sagt der rentensatz macht es von ab 600 der andere sagt ab 300€ rente ..und dann wiederum das man es nicht angrechnet bekommt.