Mit Erwerbsminderungsrente ins Ausland?
Liebe Wissende, heute ist mir der Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung zugestellt worden. Ich habe dazu zwei Fragen: die Rente ist bis 31.7.2009 befristet, heißt das, daß nächstes Jahr das ganze Procedere von vorn beginnt? Ich habe gelesen, daß wenn die volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen bewilligt wird, diese auch ins EU-Ausland überwiesen wird, stimmt das? Schon jetzt vielen Dank und liebe Grüße von Kerwienen
4 Antworten
Ja Du kannst ins Ausland gehen.
Die Befristung ist auch normal. Dann wird wieder eine Untersuchung bei einem Vertrauensarzt gemacht, wird Dir mitgeteilt wann und wo. Das reicht dann, also kein neuer Antrag. Das geht glaub ich 3 Jahre so!
Du musst einige Monate vor Ablauf die Verlängerung beantragen. Dann beginnt der ganze Ablauf von vorn (oder auch nicht). Selbst wenn die EU-Rente auf unbestimmte Zeit, sprich bis zur regulären Altersrente, gewährt wird. Sie kann widerrufen werden. Ob da ein offizieller Auslandsaufenthalt hilfreich ist, das weiß ich leider nicht.
Ja, nach Ablauf des Zeitraumes musst Du erneut zum medizinischen Dienst. Dann ist es möglich, dass Deine Erwerbsminderung unbegrenzt wird. Du kannst natürlich ins Ausland gehen, aber Du musst die Termine einhalten, bevor der Rentenbezug abläuft.
Bei dir ist dann wohl eine Nachuntersuchung angesetzt. Wenn sich dein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, wird die Rente dann weitergezahlt. Und soweit ich weiß, ist ein Rentenbezug im Ausland kein Problem.
jep