Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt?

3 Antworten

Zuständig für die "§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit" ist laut SGB II "Die Agentur für Arbeit", und wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast, dann läuft die Feststellung über das Jobcenter:

"(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:
1.
der kommunale Träger,
2.
ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder
3.
die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte. (...)"

Erst nach einer negativen Feststellung durch die Agentur für Arbeit ist nicht mehr diese oder das Jobcenter für dich zuständig, sondern das Sozialamt und das SGB XII.

Zur Arbeitsmarktrente siehe u. a. https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/450-arbeitsmarktrente.html

Demnach giltst du nur fiktiv als voll erwerbsgemindert, wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts, bist aber noch über 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig. Daher zahlt noch (bis zu einer Entscheidung laut § 44a) die Agentur für Arbeit einen Teil deiner Rente.

Bis zu einer solchen Entscheidung ist das Jobcenter für eine eventuelle Aufstockung deines Einkommens zuständig, erst danach das Sozialamt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Da deine Rente nicht dauerhaft,sondern nur zeitlich befristet bewilligt wurde,ist nicht das Sozialamt ( SGB - Xll ) sondern das Jobcenter ( SGB - ll ) für dich zuständig !

Das hat für dich keine Nachteile,ganz im Gegenteil,im SGB - ll darfst du nämlich mehr Vermögen besitzen und auch wenn du einer Nebentätigkeit bzw.Erwerbstätigkeit nachgehst stehen dir mehr Freibeträge auf dein Einkommen zu.

ja du solltest dort einen Termin ausmachen. Deine EU Rente ist zeitlich begrenzt da sie für deinen gesundheitlichen Zustand keine Stelle finden können. Falls sich aber was ändert z.B. wenn es dir nach 3 Monaten besser gehen sollte oder eventuell passende Stelle gefunden wird musste dich darum bemühen