Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt?
Habe von der Rentenkasse ein Bescheid ehalten wo drin steht Ihre Rente wegen voller erwerbsminderung wird weiterhin auf Zeit bis zum 31.03.207 geleistet. Im Rentenbescheid steht aber auch eine Klausel drin:
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Als ich einen Antrag auf SGB XII zur Aufstockung gestellt habe wurde dieser abgelehnt mir folgender Begrüindung: Unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse wird Ihr Antrag abgelehnt. Ihnen wurde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit befristet bewilligt. Der Anspruch auf die zuerkannte Rente wegen voller Erwersbinderung beruht nicht ausßlichlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes. Es handelt sich um eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Eine Leistungsgewährung nach dem SGB XII scheidet daher aus.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sprechen Sie bitte umgehend beim Jobcenter vor und lassen einen etwaigen Anspruch auf ALG II prüfen.
Ist das richtig so ? das ich zum Jobcenter muss ?
3 Antworten
Zuständig für die "§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit" ist laut SGB II "Die Agentur für Arbeit", und wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast, dann läuft die Feststellung über das Jobcenter:
"(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:
1.
der kommunale Träger,
2.
ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder
3.
die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte. (...)"
Erst nach einer negativen Feststellung durch die Agentur für Arbeit ist nicht mehr diese oder das Jobcenter für dich zuständig, sondern das Sozialamt und das SGB XII.
Zur Arbeitsmarktrente siehe u. a. https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/450-arbeitsmarktrente.html
Demnach giltst du nur fiktiv als voll erwerbsgemindert, wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts, bist aber noch über 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig. Daher zahlt noch (bis zu einer Entscheidung laut § 44a) die Agentur für Arbeit einen Teil deiner Rente.
Bis zu einer solchen Entscheidung ist das Jobcenter für eine eventuelle Aufstockung deines Einkommens zuständig, erst danach das Sozialamt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Da deine Rente nicht dauerhaft,sondern nur zeitlich befristet bewilligt wurde,ist nicht das Sozialamt ( SGB - Xll ) sondern das Jobcenter ( SGB - ll ) für dich zuständig !
Das hat für dich keine Nachteile,ganz im Gegenteil,im SGB - ll darfst du nämlich mehr Vermögen besitzen und auch wenn du einer Nebentätigkeit bzw.Erwerbstätigkeit nachgehst stehen dir mehr Freibeträge auf dein Einkommen zu.
ja du solltest dort einen Termin ausmachen. Deine EU Rente ist zeitlich begrenzt da sie für deinen gesundheitlichen Zustand keine Stelle finden können. Falls sich aber was ändert z.B. wenn es dir nach 3 Monaten besser gehen sollte oder eventuell passende Stelle gefunden wird musste dich darum bemühen