Ich werde vom Jobcenter gezwungen Elterngeld zu beantragen!

7 Antworten

Grundsätzlich sind andere Ansprüche vorrangig zu beantragen. Das gilt selbstverständlich auch für Elterngeld.

Und ja, wegen mangelnder Mithilfe kann dir die Leistung entzogen werden. Bei solchen Gelegenheiten geht man immer davon aus, dass wohl noch ein anderes Einkommen im Hintergrund existiert, wenn sich jemand leisten kann, auf das zustehende zu verzichten.

VirtualSelf  30.09.2013, 20:57

Und ja, wegen mangelnder Mithilfe kann dir die Leistung entzogen werden. Bei solchen Gelegenheiten geht man immer davon aus, dass wohl noch ein anderes Einkommen im Hintergrund existiert, wenn sich jemand leisten kann, auf das zustehende zu verzichten.

Nein, natürlich nicht.
Weder kann ohne Weiteres die Leistung entzigen werden - vielmehr muss das JC ggf. Antrag für Leistungsempfänger stellen -, noch wird da irgendeine abstruse und unplausible Annahme getätigt; unplausibel deshalb, weil Nicht-Elterngeldbezug ja keinerlei finanziellen Vorteil bietet, oder?

Ja,das hat sie !!! Denn Elterngeld steht dir gesetzlich zu und ist vorrangig vor Sozialleistungen zu beantragen. Es spielt hier keine Rolle,ob es angerechnet wird oder nicht,auf Unterhalt / Unterhaltsvorschuss,kannst du auch nicht so einfach verzichten,wenn du staatliche Leistungen beantragst bzw.beziehen möchtest.

die Sache ist ja die... das Arbeitsamt bezahlt alles, was es muss. Wenn du nun aber Anspruch auf andere Leistungen hast (und das Elterngeld ist so eine Leistung), muss das Amt weniger Geld für dich ausgeben. Also ist es natürlich berechtigt, diese Zahlung von dir einzufordern. Für dich kommt es im Endeffekt natürlich auf das selbe heraus. Aber für das Amt eben nicht. Die verschiedenen Sozialleistungen vom Staat kommen eben aus unterschiedlichen Töpfen. Soo schwierig ist der Elterngeldantrag auch wieder nicht... den kannst dir herunterladen, ausfüllen und einreichen. Ein bisschen nervig ist es schon, aber nicht unzumutbar - je mehr Anträge man im Leben ausfüllt, umso schneller geht es im Endeffekt. Alles Übungssache.

KuarThePirat  30.09.2013, 16:20

Schön erklärt. DH

SweetStick 
Beitragsersteller
 30.09.2013, 16:15

Ah ok jetzt wird mir einiges klar ,danke für deine Antwort ;-)

Hat die Dame wirklich das Recht meine Leistungen einzustellen nur weil ich auf das Elterngeld verzichte ?

Die Einstellung der gesamten Leistung ist nicht angemessen.

Die KÜRZUNG Deiner Leistung um den Betrag des Elterngeldes ist allerdings völlig OK, schließlich musst Du selbst alles tun, um Deine Bedürftigkeit zu verringern / zu vermeiden.

Hier geht es nicht um "Wollen" oder "nicht Wollen", hier geht es darum, dass die Allgemeinheit für Deinen Lebensunterhalt aufkommen soll.

Vom detaillierten Eingehen auf die Situation (ERST einen festen Job und ein SICHERES Einkommen suchen, erst DANN Kinder bekommen) sehe ich hier mal ab, bis auf diesen Gedankenanstoß.


Die Mitarbeiterin im Jobcenter ist an die gesetzlichen Regelungen gebunden, hier hat sie keinerlei Handlungsspielraum. So lange Du der Allgemeinheit zur Last fällst, musst Du Dich an die Regeln halten.

SweetStick 
Beitragsersteller
 30.09.2013, 15:59

"Vom detaillierten Eingehen auf die Situation (ERST einen festen Job und ein SICHERES Einkommen suchen, erst DANN Kinder bekommen) sehe ich hier mal ab "

Vieles läuft im Leben nun mal nicht nach Plan ! Mir geht es ebenfalls nicht nur um wollen oder nicht wollen sondern einfach das ich keine Zeit dafür habe ,durch meine Abendschule !

Jaiina  30.09.2013, 16:11
@SweetStick

ich möchte dich jetzt nicht angreifen.. aber "keine Zeit" kann ich mir einfach nicht vorstellen. Klar ist es schwierig mit nem Kind und Abendschule. Aber sicherlich hast du auch mal den TV an oder liest ne Zeitschrift... einmal drauf verzichten und schon ist der Antrag ausgefüllt. Oder in der Pause in der Schule, oder aufm Weg dorthin, oder mit ner Freundin zusammen.....

Ja, das Recht hat sie. Wenn du ALG2 beziehst, mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv Jobsuche betreiben. Wenn du Anspruch auf Elterngeld hast, mußt du den auch verwirklichen. Oder du bekommst eben entsprechend weniger Geld. Sie hat eh schon 9 Monate Geduld gehabt.

VirtualSelf  30.09.2013, 20:58

Wenn du ALG2 beziehst, mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv Jobsuche betreiben.

Nein!

Verfügbarkeit ist keine Anspruchsvoraussetzung!