Pflegekinder in Vollzeit und Erwerbsminderungsrente?

8 Antworten

das hat alles keine Auswirkungen auf deine Rente.

allerdings prüft das Amt, ob du überhaupt als Pflegestelle in Frage kommst. du musst gesundheitliche Atteste vorlegen, die belegen, dass du voll fähig bist ein Kind zu betreuen. da Pflegekinder häufig nicht gerade eine einfache Vorgeschichte haben, schauen die Ämter da besonders genau hin.

und wenn du schon voll erwerbsgemindert bist, muss ja eine Erkrankung vorliegen, die schwerwiegender sein muss als nur ein Schnupfen.

Wenn du ein Pflegekind aufnimmst, hat das keine Auswirkung auf deine EM-Rente. Das Geld vom Jugendamt ist ein Zuschuss für den Lebensunterhalt des Kindes und andere Aufwendungen und zählt nicht als anrechenbares Einkommen. Auch ist die Betreuung eines Kindes im eigenen Haushalt keine Beschäftigung, solange man dies nicht beruflich macht (z.B. Tagesmutter).

Hallo,

ich beziehe auch volle Erwerbsminderungsrente und habe zwei Kinder in Vollzeitpflege großgezogen. Jetzt sind sie aus dem Haus und ich stehe dem Jugendamt weiter zur Verfügung als Inobhutnahme-Pflegestelle. Schließlich kommt es auch darauf an, warum man Erwerbsminderungsrente bekommt.

Das Pflegegeld ist für das Kind und wird nicht auf die Rente angerechnet auch nicht die Aufwandsentschädigung.

Vollzeitpflegekinder werden bei Dir polizeilich angemeldet. Du bekommst für sie das Kindergeld. Das wird auch nicht angerechnet.

Die Kinder solltest Du auf jeden Fall bei der Rentenversicherung anmelden, da Du auch für Pflegekinder Erziehungszeiten angerechnet bekommst.

Am besten besprichst Du alles mit dem Jugendamt. Das wird dann entscheiden ob Du Pflegekinder aufnehmen kannst. Viel Erfolg

Wenn du Pflegekinder betreust, bekommst du dafür ja kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese zählt nicht als "Einkommen"

Hey Alexander2069

Als zukünftigen „Pflegevater“ hat du dem JA ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Damit wird deine körperliche und psychische Eignung für die verantwortungsvolle Aufgabe überprüft.

Du bist dir sicher der Aufgabe gewachsen zu sein? Wenn ja stellt sich die Frage warum du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst-selbstverständlich werden Fragen seitens des Versicherungsträgers kommen.

Was in welchem Umfang angerechnet wird klärst du bitte mit deinem Steuerberater.