Werden mir von der vollen Erwerbsminderungsrente nach der Scheidung sofort die Entgeldpunkte abgezogen und ich bekomme weniger Rente?
Heute habe ich vom Anwalt die Info über den Versorgungsausgleich bekommen und bin fast vom Stuhl gefallen. Mein Ex, welcher schon immer Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hat, hat keine Punkte welche abgezogen werden können. und ich muss 6,5 Entgeldpunkte abgegeben. Obwohl er damals schriftlich auf die Kinderziehungszeiten verzichtet hat, muss ich auch hier Punkte abgeben.
Kann man da gegen widersprechen? Aufgrund seiner Erkrankung habe ich wirklich alleine die Kinder versorgt und groß gezogen. Teilweise mußte er noch dazu gepflegt und versorgt werden. Durch die Erziehungszeiten war ich selber auch nicht arbeiten und werde dadurch eh keine hohe Rente bekommen.
Ich bekomme in zwischen selber volle Erwerbsminderungsrente,welche nicht sehr hoch ist. Heißt das jetzt, dass ich demnächst mit einer noch niedrigeren Rentenzahlung rechnen muss oder werden die Punkte erst mit der Altersrente angerechnet? Für Infos danke ich vielmals.
5 Antworten
Ab Folgemonat der Rechtskraft des Scheidungsurteiles wird die Rente um den Versorgungsausgleich gemindert! Wiederspruch ist hier nur gegen den VAG möglich. Die RV führt nur die Entscheidung des Gerichtes aus. Daher wird auch die Erwerbsminderung gekürzt
Die Kindererziehungszeiten sind in die gemeinsame Ehezeit gefallen. Egal, ob er verzichtet hat, er bekommt von den Punkten, die wir als Mütter bekommen haben, die Kinder vor 1996 geboren haben, die Hälfte ab.
Ja, leider wird der Rentenbetrag sich schon im kommenden Monat ändern, er bekommt jetzt mehr Rente und die deine wird gekürzt.
Die Während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt. Dafür ist das ja gemacht. Stichtag ist der Tag an dem die Scheidung eingereicht wurde.
Wenn du dadurch unter die Grundsicherung gerätst, musst du eben Aufstockung beantragen.
Hallo.
Volle Erwerbsunfähigkeitsrente ist mit Altersrente gleich, für fast alle.
Die Höher kann sich nach der Scheidung erhöhen, aber nicht weniger werden.
Da ist Bestandschutz DRV. Außer VBL /Zusatzrente Öffentl. Dienst.
Wenn sich einer mit VBL auskennen genau (möge sich melden.)
MfG
Bley 1914
Hallo hoffnunsglos44,
Sie schreiben unter anderem:
Werden mir von der vollen Erwerbsminderungsrente nach der Scheidung sofort die Entgeldpunkte abgezogen und ich bekomme weniger Rente?
a
Antwort:
Bitte beachten Sie, daß grundsätzlich jeder Einzelfall anders ist und Sie können auf gar keinen Fall an dieser Stelle eine rechtsverbindliche Auskunft erwarten!
Grundsätzlich:Fazit:
Mit den Infos unter den obigen Links haben Sie eine etwaigen Überblick über die sehr komplexe Situation!
Was aber in Ihrem speziellen Einzelfall ganz genau zutrifft, das kann Ihnen nur Ihr Rechtsbeistand nach Einsicht in Ihre Akten verbindlich beurteilen!
Fragen Sie doch beim VDK nach, ob Ihnen dort geholfen werden kann oder fragen Sie dort nach Alternativen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Soziale Angelegenheiten sind grundsätzlich ALLES Einzelfälle. JEDER Fall muss individuell beurteilt werden.
Ach bitte, ein Versorgungsausgleich ist bestimmt KEIN Einzelfall. Die laufen alle nach dem gleichen Zeitpunkt , wann der VAG abgezogen wird. Da gibt es keine Einzelfallentscheidung.
Die Rechner gleichen die rentenrechtlichen Zeiten und Einkommen der Parteien ab, das ist ein rechnerlauf, der nur fehlerhaft ist, wenn man seine Kontenklärung geprüft und berichtigt hat.
Ich habe gerade letztes Jahr Entgeltpunkte zurückbekommen, da ich aus meiner Ehe 3 Kinder hatte und die Mutter durch die Mütterrente als Ausgleich in der erneuten Gegenüberstellung wieder zurückgeben mußte.
Auch das musste ich über Familiengericht beantragen.
deshalb fragt er doch.....die Antwort, aj auch in diesem Fall kann er abgeben oder bekommen...
Was ist bei einem Versorgungsausgleich ein spezieller Einzelfall??