Teil-Erwerbsminderungsrente beantragt, volle Rente bekommen

9 Antworten

Es geht aber nicht nach deiner Meinung. Außerdem bekommst du insgesamt das gleiche Geld, ob du nun AlG 2 hast oder Sozialgeld. Wo ist das Problem?

Ergänzung: Bin schon im Widerspruchsverfahren, d.h., zuerst wurde Teilerwerbsminderungsrente abgelehnt, jetzt soll ich volle Rente bekommen, obwohl ich nur Teilerwerbsminderungsrente beantragt habe. Widerspruch hat also keinen Sinn. Klagen? Kann ich tatsächlich etwas bekommen, das ich gar nicht beantragt habe?

Es hindert dich niemand, neben dem Rentenbezug noch zu arbeiten. Wenn du mehr als 400 Euro verdienst, wird die Rente dann nur noch zu einem Teil gezahlt.

Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich danach, was in den letzten drei Jahren vor dem Versicherungsfall eingezahlt wurde.

Nähere Informationen findest du im Rentenbescheid oder hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/24658/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

Was bedeutet für dich der Unterschied von Arbeitslosengeld 2 zu Sozialgeld?

MartinK44 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 09:08

Das sehe ich anders: Ich bekomme derzeit ALG II = Hartz IV, weil ich erwerbsfähig, aber arbeitslos bin. Würde die Rentenversicherung feststellen, dass ich vollständig erwerbsunfähig bin, dann bekäme ich kein ALG II mehr sondern Sozialgeld ( = Sozialhilfe nach SGB XII). Nachteil: Bei Sozialgeld gibt es keine Bewerbsungskosten, Reisekosten zum Bewerbungsgespräch etc.). Logisch - dann bin ich ja erwerbsunfähig und muss mich nicht bewerben. Auch der Hinzuverdienst mit EUR 400,00 ist nicht korrekt. Dies gilt nur dann, wenn man kein Sozialgeld bekommt. Das würde ich aber bekommen, weil die Rente nur EUR 360,00 beträgt und davon kann ich nicht leben und Miete bezahlen. Wer Erwerbsminderungsrente plus Sozialgeld erhält, dem wird sein Einkommen angerechnet. Man darf max. EUR 100 behalten. Habe am Donnerstag einen Termin beim VdK. Mal sehen, was der sagt.

Lissa  08.11.2011, 09:21
@MartinK44

Hast du denn schon einen Rentenbescheid erhalten oder wie kommst du auf die Rentenhöhe von 360 Euro?

Wenn du nur die Rente wegen teilweiser Erwerbminderung beantragt hast, kann dir die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht so ohne weiteres gewährt werden. Hierbei sei jedoch anzumerken, dass man mit den normalen Antragsvordrucken der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr unterscheiden kann, zwischen einem Antrag auf teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Der Vordruck sieht nur noch die Beantragung von einer Rente wegen Erwerbsminderung vor. Dies schließt beide Renten mit ein. Insofern überprüfe nochmal, ob du wirklich nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantrags hast?!

Zur leichteren Unterscheidung:

-Ein Antrag auf Erwerbminderung gilt für die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

-Ein Antrag auf volle Erwerbminderung (wie er früher üblicherweise gestellt wurde) gilt auch für die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbminderung.

-Ein Antrag auf teilweise Erwerbminderung gilt nicht als Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Wenn du tatsächlich nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (z.B. formlos oder durch Einschränkung auf den Formanträgen), müßte der RV-Träger bei dir erfragen, ob du deinen Antrag ausweiten möchtest.

Letztendlich wird dir das aber nicht viel helfen. In aller Regel wird wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auch dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zustehen, wenn dein Leistungsvermögen bei 3 bis 6 Stunden (also bei 4 Stunden pro Tag) liegt. Dies liegt an der sog. "objektiven Betrachtungsweise des Bundessozialgerichtes". Das ist aber höchstkompliziert und würde hier zu weit führen, dass näher zu erklären.

Im übrigen haben auch die Träger des Arbeitslosengeld II-Bezug ein Recht für dich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung nach § 5 Abs. 3 SGB II zu stellen.

Wenn du noch Fragen hast, dann frag nochmal...

MartinK44 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 08:35

Das ist mal eine erfreuliche Nachricht. So in etwa hatte ich das auch vermutet und bin sehr froh, dass Du meine Einschätzung teilst. Aus der bisherigen Korrespondenz mit der RV und meinem ersten Ablehnungsbescheid ergibt sich auch eindeutig "Erwerbsminderung" und nicht "Erwerbsunfähigkeit". Mein SGB-II-Sachbearbeiter ist bereit, ein Ergebnis der RV zu akzeptieren. Ganz objektiv betrachtet ist es auch tatsächlich ziemlicher quatsch, dass ich am am Tag nicht mindestens 3 Stunden arbeiten könnte. Niemand hat daran irgendwelche Zweifel, außer der Psychiater, weil ich wahrheitsgemäß von meinem Depressionen und einer längeren Phase derselben berichtet habe. Meine Meinung: Wenn ich einen Halbtagsjob hätte, dann würden auch die Depressionen weniger werden. Werde jetzt mal beim VdK anrufen und fragen, was die meinen. Einstweilen Danke

nighthawk101  08.11.2011, 11:12
@MartinK44

Der RV-Träger stellt auch nicht mehr fest, ob du "erwerbsunfähig" bist. Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es nur noch bei Altfälle. Seit dem 01.01.2001 gibt es nur noch Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung... Wie gesagt, der Träger des Arbeitslosengeld II-Bezug hat ein eigenständiges Antragsrecht für dich... Das kannst du dann auch nicht beschränken. Ob das bei dir so ist, kann natürlich nur der RV-Träger oder der Träger des ALG II beantworten. Wenn du tatsächlich eine Beschäftigung mit mind. 3 Stunden findest, käme ggfls. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zum Tragen... Wenn der VdK aber schon mit im Boot ist, dann bekommst du ja bereits da fachkundigen Rat... Viel Erfolg bei deinen Plänen!

Die Ärzte der rentenversicherung entscheiden, wieviel stunden du noch erwerbsfähig bist. Haben sie ja auch offensichtlich gemacht. So, vorher warst du jetzt auf Hartz 4 also arbeitslos schon lange. Wo liegt jetzt deine Einbuße? Woher weißt du, dass du jetzt auf einmal eine Halbtagsjob bekommst? Mfg