Verwarnung zwecks Parken auf einer Grünfläche?

6 Antworten

Die Grünfläche ist seit mehreren Jahren unbebaut und "verwildert" mehr oder weniger, dort wird nichts angebaut und es lässt sich auch kein Hinweis finden wem diese Grünanlage gehört

Aus alledem lässt sich keine Erlaubnis ableiten, diese Fläche zu befahren oder zu beparken.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, nach denen ein Parken auf Grünfläche geahndet werden kann.

1. Parken auf Grünfläche/Grünstreifen nach § 12 StVO

2. Parken auf Grünflächen, die unter öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft stehen, aber nicht vom Begriff öffentliche Straße erfasst sind ( wird nach dem Straßengesetz der Länder bzw. Stadtrecht i.V.m. dem PolG geahndet)

3. Parken in der freien, nicht besiedelten Landschaft nach §§ 38 u. 64 Naturschutzgesetz

4. Im Wald nach §§ 37 und 83 Landeswaldgesetz

Beim Parken auf Privat- Grün wäre zu prüfen, ob ein Beschädigen dieser Grünflächen durch Befahren und/oder Parken vorliegt (Straftat nach § 304 StGB).

M.E. fällt dein Parkverstoß unter die genannte Nr. 2.

Das hat alles seine Richtigkeit, da die Grünfläche offenbar nicht dir, folglich jdm. anderen gehört, hast du darauf nichts zu suchen.

die werden dir das kaum zum spaß angeheftet haben. ich denke mal in irgendeinem paragrafen steht, dass das parken da verboten ist.... find dich damit ab, das gesetz findet immer einen weg ;D

Das hat schon seine Richtigkeit. Eine Grünfläche ist kein Parkplatz, wenn sie nicht als Parkplatz ausgewiesen ist.