Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?

 - (Recht, Auto, Deutschland)

5 Antworten

.... seit wann muss da ein Schild stehen, die Straße ist doch dort gar nicht zu Ende!

Geschwindigkeit gilt ja auch weiter!

Herbert3Mueller 
Beitragsersteller
 20.01.2018, 21:47

In der Fahrschule wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Kreuzung gilt. (50 gilt allgemein in der Stadt, deshalb immer. Aber wenn in der Stadt auf einer Straße 30 gilt, dann nur bis zur Kreuzung (Ausnahme 30er-Zonen)) Und ich meine auch mal gehört zu haben, dass an der Kreuzung ein Schild stehen muss, da dort eine Unterbrechung der Fahrbahn ist.

Herbert3Mueller 
Beitragsersteller
 20.01.2018, 21:54
@Herbert3Mueller

Edit: Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286 (Wikipedia):

Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

vbnm100  20.01.2018, 22:04
@Herbert3Mueller

Sie beantworten sich Ihre Frage doch selbst. Das Zeichen gilt bis zur nächsten Kreuzung .

Antitroll1234  21.01.2018, 10:33
@Eichbaum1963

Eiche wieder da :-D

Lang nichts mehr gelesen von dir, freut mich daher wieder was von dir zu lesen.

claushilbig  02.02.2018, 17:03
@Herbert3Mueller

"In der Fahrschule wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Kreuzung gilt."

Das ist zwar weit verbreitet Meinung, aber trotzdem falsch!

Nur Halteverbote werden automatisch durch die nächste Einmündung aufgehoben, Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Streckenge- und -verbote (z. B: Überholverbot) aber nicht!

Eichbaum1963  02.02.2018, 21:05
@Antitroll1234

Danke, ;) Ja, mir fehlt leider ein bisschen die Zeit.

Dein Zitat sagt:

Ein Ende ohne Anfang ist ungültig (wobei ich mich darauf im Ernstfall auch nicht verlassen würde - Halteverbote haben schließlich einen Sinn und Zweck, und dieser Sinn und Zweck geht nicht verloren, wenn aus irgendeinem Grund ein Schild verloren geht ...).

Es sagt nicht, dass umgekehrt ein Anfang ohne (ausdrückliches) Ende ebenfalls ungültig wäre!

Zitat aus der StVO zu Haltverbot-Zeichen (Anlage 2 Nr. 61 StVO):

Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

Das Anfangsschild besagt eindeutig, dass ab dem Schild Haltverbot herrscht.

Dieses Verbot gilt so lange, bis es aufgehoben wird. Dazu ist nicht zwingend ein Ende-Schild erforderlich.

An dem Punkt, an dem du geparkt hast, wurde es noch nicht aufgehoben, also gilt es dort noch. Ein entsprechender Strafzettel ist daher rechtmäßig.

Herbert3Mueller 
Beitragsersteller
 20.01.2018, 21:46

Soweit ich weiß gehört zum Anfangsschild (Pfeil oben, in Richtung Fahrtrichtung) auch ein Endeschild (Pfeil unten, "zurückweisend"). Ohne Pfeil auf dem Schild, also Absolutes Haltverbot als Grundform in der Version des Zeichens 283 StVO, absolutes Haltverbot würde es für den Anfang bis zur Kreuzung gelten.

Herbert3Mueller 
Beitragsersteller
 20.01.2018, 21:54
@Herbert3Mueller

Edit: Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286 (Wikipedia):

Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

vbnm100  20.01.2018, 22:02
@Herbert3Mueller

Es muss eben nicht zwangsweise durch ein Schild mit Pfeil aufgehoben werden. Anlage 2 Nr.61 StVO sagt "kann gekennzeichnet werden" nicht muss!

Antonsen hat den richtigen Text kopiert. Das Halteverbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Sh. Oben genannte Anlage zur StVO.

AntonAntonsen  21.01.2018, 10:05
@Herbert3Mueller
Soweit ich weiß gehört zum Anfangsschild (Pfeil oben, in Richtung Fahrtrichtung) auch ein Endeschild (Pfeil unten, "zurückweisend").

Das ist auf der Straße zwar häufig der Fall, aber rechtlich trotzdem nicht erforderlich.

Umgekehrt hättest du recht. Ein Ende-Schild allein ohne Anfang-Schild hätte keinerlei Bewandnis. Aber selbst darauf sollte man sich nicht unbedingt verlassen. Es soll den ein oder anderen Amtsrichter geben, der die StVO nicht so streng auslegt und lieber nach dem Motto verfährt: "Man sieht doch was gemeint ist".

Ist aber ein anderes Thema. In deinem Fall ist die Regelung eindeutig gültig. Hast du auf der Fahrbahn geparkt oder war es ein Park- / Seitenstreifen? Waren Zusatzzeichen am Haltverbotschild vorhanden?

Wenn das Halteverbot nicht explizit aufgehoben ist, gilt es bis zur Einmündung der nächsten Straße (woher sollte jemand, der von dort einbiegt, auch wissen, daß ein Halteverbot gilt?). Innerhalb dieses Bereichs ist es nur auf markierten Parkplätzen aufgehoben.

Für mich gilt das Parkverbot VOR dem Schild, dahinter nicht mehr!

Wenn der Pfeil auf dem Schild nach links zeigt, gilt es vor dem Schild.

Wenn er nach rechts zeigt dahinter, so einfach ist das.

LG Opa

AterNex  21.01.2018, 23:01

Leider vollkommen falsch. Die Pfeilrichtung gibt an auf welcher Straßenseite das Halteverbot gilt. Entscheidend für Anfang und Ende ist ob der Pfeil oben oder unten auf dem Schild ist.

http://www.verkehrsschilder.de/Verkehrsschilder/halteverbot-und-parkverbot

https://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot

Herbert3Mueller 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 17:13
@AterNex

Leider auch falsch, der Pfeil gibt nicht an auf welcher Seite Haltverbot ist.

AterNex  23.01.2018, 12:13
@Herbert3Mueller

Stimmt. Habe es falsch formuliert. Ich wollte es vereinfachen.

Der Pfeil zeigt immer zur Fahrbahn. Somit zeigt der Pfeil bspw nach Rechts, wenn das Schild auf der linken Seite steht und nach links wenn das Schild auf der rechten Seite steht. Der Pfeil gibt den Gültigleiksbereich an. Daraus kann man, z.B. in Einbahnstraßen, indirekt ableiten auf welcher Straßenseite in Fahrtrichtung das Halteverbot gilt.

claushilbig  02.02.2018, 17:12
@AterNex

AUA!

Immer noch falsch, noch falscher geht ja kaum ...

Halteverbote gelten immer auf der Seite, auf der das Schild steht. Damit in einer Einbahnstraße links halten verboten ist, muss das Schild auch am linken Fahrbahnrand stehen.

  • Ein Pfeil nach links (heutzutage am oberen Rand des Schildes, bei älteren Schildern aber auch noch unten) bedeutet "Beginn des Halteverbotes".
  • Ein Pfeil nach rechts (immer am unteren Rand des Schildes) bedeutet "Ende des Halteverbotes".

Ausnahme: Bei Schildern auf der linken Seite der Fahrbahn (die können nur in Einbahnstraßen vorkommen, weil man sonst links überhaupt nicht halten darf) ist die Pfeilrichtung umgekehrt.

Eselsbrücke:

Man drehe im Geiste das Schild immer so, dass es parallel zur Fahrbahn und natürlich mit der Vorderseite zur Fahrbahn steht. Dann zeigen die Pfeile in die Richtung, in der das Verbot gilt.