Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?
Am Anfang der Straße steht nach einer Kreuzung "Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts". Ich habe am anderen Ende der Straße geparkt. Meines Wissen nach muss für die Gültigkeit des Haltverbotes am Ende der Straße "Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts", dieses fehlte aber.
Bild: An den grünen Stellen parkten Autos, ich auch. Das rote Kreuz soll die Stelle verdeutlichen, an der das Schild fehlt.
Wurde mir nun also unerlaubt Falschparken vorgeworfen, da das Haltverbot eigentlich nicht richtig beschildert ist und somit auch ungültig ist?
EDIT:
wikipedia.org/wiki/Haltverbot :
Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286
Mangels definiertem Beginn (Zeichen 283-10 Haltverbot oder 283-50 Beginn des Haltverbots) der Verbotsstrecke eines Haltverbots ist ein rückwärts weisendes Schild (Zeichen 283-20 Ende des Haltverbots) für sich allein rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)
Das trifft nicht ganz auf meine Situation zu, aber vielleicht kann man das auch andersrum deuten?
5 Antworten
.... seit wann muss da ein Schild stehen, die Straße ist doch dort gar nicht zu Ende!
Geschwindigkeit gilt ja auch weiter!
Edit: Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286 (Wikipedia):
Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Sie beantworten sich Ihre Frage doch selbst. Das Zeichen gilt bis zur nächsten Kreuzung .
In der Fahrschule wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Kreuzung gilt.
Tja, die Fahrschule wäre besser eine Baumschule geworden :P
Denn Streckenverbote (Tempolimit, Überholverbot) enden nicht hinter der nächste Keuzung/Einmündung!
Halte- oder Parkverbote dagegen schon.
Eiche wieder da :-D
Lang nichts mehr gelesen von dir, freut mich daher wieder was von dir zu lesen.
"In der Fahrschule wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Kreuzung gilt."
Das ist zwar weit verbreitet Meinung, aber trotzdem falsch!
Nur Halteverbote werden automatisch durch die nächste Einmündung aufgehoben, Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Streckenge- und -verbote (z. B: Überholverbot) aber nicht!
Danke, ;) Ja, mir fehlt leider ein bisschen die Zeit.
Dein Zitat sagt:
Ein Ende ohne Anfang ist ungültig (wobei ich mich darauf im Ernstfall auch nicht verlassen würde - Halteverbote haben schließlich einen Sinn und Zweck, und dieser Sinn und Zweck geht nicht verloren, wenn aus irgendeinem Grund ein Schild verloren geht ...).
Es sagt nicht, dass umgekehrt ein Anfang ohne (ausdrückliches) Ende ebenfalls ungültig wäre!
Zitat aus der StVO zu Haltverbot-Zeichen (Anlage 2 Nr. 61 StVO):
Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Das Anfangsschild besagt eindeutig, dass ab dem Schild Haltverbot herrscht.
Dieses Verbot gilt so lange, bis es aufgehoben wird. Dazu ist nicht zwingend ein Ende-Schild erforderlich.
An dem Punkt, an dem du geparkt hast, wurde es noch nicht aufgehoben, also gilt es dort noch. Ein entsprechender Strafzettel ist daher rechtmäßig.
Soweit ich weiß gehört zum Anfangsschild (Pfeil oben, in Richtung Fahrtrichtung) auch ein Endeschild (Pfeil unten, "zurückweisend"). Ohne Pfeil auf dem Schild, also Absolutes Haltverbot als Grundform in der Version des Zeichens 283 StVO, absolutes Haltverbot würde es für den Anfang bis zur Kreuzung gelten.
Edit: Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286 (Wikipedia):
Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Es muss eben nicht zwangsweise durch ein Schild mit Pfeil aufgehoben werden. Anlage 2 Nr.61 StVO sagt "kann gekennzeichnet werden" nicht muss!
Antonsen hat den richtigen Text kopiert. Das Halteverbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Sh. Oben genannte Anlage zur StVO.
Soweit ich weiß gehört zum Anfangsschild (Pfeil oben, in Richtung Fahrtrichtung) auch ein Endeschild (Pfeil unten, "zurückweisend").
Das ist auf der Straße zwar häufig der Fall, aber rechtlich trotzdem nicht erforderlich.
Umgekehrt hättest du recht. Ein Ende-Schild allein ohne Anfang-Schild hätte keinerlei Bewandnis. Aber selbst darauf sollte man sich nicht unbedingt verlassen. Es soll den ein oder anderen Amtsrichter geben, der die StVO nicht so streng auslegt und lieber nach dem Motto verfährt: "Man sieht doch was gemeint ist".
Ist aber ein anderes Thema. In deinem Fall ist die Regelung eindeutig gültig. Hast du auf der Fahrbahn geparkt oder war es ein Park- / Seitenstreifen? Waren Zusatzzeichen am Haltverbotschild vorhanden?
Wenn das Halteverbot nicht explizit aufgehoben ist, gilt es bis zur Einmündung der nächsten Straße (woher sollte jemand, der von dort einbiegt, auch wissen, daß ein Halteverbot gilt?). Innerhalb dieses Bereichs ist es nur auf markierten Parkplätzen aufgehoben.
Für mich gilt das Parkverbot VOR dem Schild, dahinter nicht mehr!
Wenn der Pfeil auf dem Schild nach links zeigt, gilt es vor dem Schild.
Wenn er nach rechts zeigt dahinter, so einfach ist das.
LG Opa
Leider vollkommen falsch. Die Pfeilrichtung gibt an auf welcher Straßenseite das Halteverbot gilt. Entscheidend für Anfang und Ende ist ob der Pfeil oben oder unten auf dem Schild ist.
http://www.verkehrsschilder.de/Verkehrsschilder/halteverbot-und-parkverbot
Leider auch falsch, der Pfeil gibt nicht an auf welcher Seite Haltverbot ist.
Stimmt. Habe es falsch formuliert. Ich wollte es vereinfachen.
Der Pfeil zeigt immer zur Fahrbahn. Somit zeigt der Pfeil bspw nach Rechts, wenn das Schild auf der linken Seite steht und nach links wenn das Schild auf der rechten Seite steht. Der Pfeil gibt den Gültigleiksbereich an. Daraus kann man, z.B. in Einbahnstraßen, indirekt ableiten auf welcher Straßenseite in Fahrtrichtung das Halteverbot gilt.
AUA!
Immer noch falsch, noch falscher geht ja kaum ...
Halteverbote gelten immer auf der Seite, auf der das Schild steht. Damit in einer Einbahnstraße links halten verboten ist, muss das Schild auch am linken Fahrbahnrand stehen.
- Ein Pfeil nach links (heutzutage am oberen Rand des Schildes, bei älteren Schildern aber auch noch unten) bedeutet "Beginn des Halteverbotes".
- Ein Pfeil nach rechts (immer am unteren Rand des Schildes) bedeutet "Ende des Halteverbotes".
Ausnahme: Bei Schildern auf der linken Seite der Fahrbahn (die können nur in Einbahnstraßen vorkommen, weil man sonst links überhaupt nicht halten darf) ist die Pfeilrichtung umgekehrt.
Eselsbrücke:
Man drehe im Geiste das Schild immer so, dass es parallel zur Fahrbahn und natürlich mit der Vorderseite zur Fahrbahn steht. Dann zeigen die Pfeile in die Richtung, in der das Verbot gilt.
In der Fahrschule wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Kreuzung gilt. (50 gilt allgemein in der Stadt, deshalb immer. Aber wenn in der Stadt auf einer Straße 30 gilt, dann nur bis zur Kreuzung (Ausnahme 30er-Zonen)) Und ich meine auch mal gehört zu haben, dass an der Kreuzung ein Schild stehen muss, da dort eine Unterbrechung der Fahrbahn ist.