Aus Grünfläche wurde riesiger Schotterparkplatz neben unserem Wohnhaus, ist das erlaubt?
Neben unserem Wonhaus in einer sehr ländlichen Gegend wurde ein Haus mit ca. 2000qm Rasenfläche verkauft. Der neue Besitzer macht aus dem Haus eine Art Werkstatt für Elektrogroßgeräte. In diesem Zug wurde die Grünfläche zum Schotterparkplatz umfunktioniert. Da unser Garten direkt daran angrenzt und nun ständig der Staub zu uns weht und auch die frisch gewaschene Wäsche immer schön paniert wird ist meine Frage, ist das überhaupt erlaubt? Darf man so einfach Grünfläche in einen Schotterparkplatz umwandeln?
4 Antworten
Vielleicht nimmst du mal Kontakt auf mit deinem neuen Nachbarn.Sage ihm dsa doch, und bitte ihn, eine hohe Hecke rund um sein Grundstück zu machen. Dann belästigt er seine Nachbarn nicht mehr und alle sind zufrieden.
Er muss ja ein Gewerbe anmelden...und in diesem Zuge muss er auch irgendwie eine Baugenehmigung haben. Du kannst auch mal auf deiner zuständigen Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung anrufen und dich erkundigen, denn oft ist es von GEmeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt...
Wünsche dir viel Erfolg und frohe Ostern....
Am besten ist wirlich, du gehst SO SCHNELL WIE MÖGLICH zu deinem Bauamt! Du darfst die Ansichten des Neubaus einsehen (Baugenehmigung) - als direkt betroffener Nachbar! Tatsächlich sind die erlaubten Nutzungen in einem Bebauungsplan geregelt. Gibt es keinen Beb.plan, richtet sich alles gem.§36 BauGB nach der "umliegenden" Bebauung und es wird geprüft, ob sich die Sache ins vorhandene Gelände einfügt. Ist der Neubau zu gewerblichen Zwecken - muss hierfür eine GEnehmigung beantragt werden. Auch hier hast du (glaube ich) einen Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft.
Also - nicht mehr lange warten!!!!!
§ 36 BauGB ist Unsinn!
Die Umnutzung von Freiflächen von Garten zu Lager/Werkstattfläche ist baugenehmigungspflichtig. Ob diese Umnutzung zugelassen wird richtet sich danach, welche Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt (§ 30 BauGB) oder in der Umgebung vorhanden (§ 34 BauGB) ist.
Wenn danach Mischgebiet (MI oder MD) besteht, ist ein Nachbarwiderspruch aussichtslos; wenn Wohngebiet ausgewiesen ist werden durch die gewerbliche Nutzung der Grundstücksfreiflächen höchstwahrscheinlich geschützte Belange der Nachbarschaft beeinträchtigt.
Genaue Auskünfte kann man aber nur in Kenntnis der Rechtslage und der örtlichen Gegebenheiten geben; hier ist ein Fachanwalt oder ein im Baurecht erfahrener Entwurfsverfasser zu fragen.
da solltest du mal lieber bei der gemeinde nachfragen.
nutzung wohngebiet , gewerbe- oder gemischtes
da in deutschland die gemeindeverordnungen sehr unterschiedlich sind, denke ich mal, dass du hier höchstens grundsätzliches erfahren kannst.
spezielles gibts halt nur vor ort.
Das hat mit "Gemeindeverordnungfen" nichts zu tun; massgeblich ist entweder ein Bebauungsplan oder § 34 BauGB!